EEG-Novelle

Voller Schub für Ausbau von Solarenergie

Ein Arbeiter verschraubt Solarpaneele.
Die EEG-Novelle verbessert die Rahmenbedingungen für Solarenergie deutlich und schafft eine klare Perspektive für den notwendigen Ausbau. picture alliance | Raimund Haser
23.08.2022
  • Mit der im Juli 2022 beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbessern wir als Ampelkoalition die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren und insbesondere auch der Solarenergie erheblich.
  • Nach Jahren von Stillstand geben wir dem Photovoltaik-Ausbau eine deutliche Perspektive mit ambitionierten Ausbauzielen und machen den Ausbau wieder finanziell attraktiv und für alle möglich.
  • Wir bauen unnötige Bürokratie ab und unterstützen die dezentrale Stromerzeugung vor Ort durch Stärkung der Bürgerenergiegesellschaften und Mieterstromprojekte.

Mit der EEG-Novelle, die im Juli 2022 beschlossen wurde, sorgen wir als Ampel-Koalition für eine Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien – nach Jahren des Stillstands durch die Vorgänger-Regierungen. Die Erneuerbaren werden dringend gebraucht, nicht nur für die saubere und bezahlbare Energieversorgung, sondern auch für die Versorgungssicherheit. Solarenergie ist eine der starken und zentralen Säulen der Energiewende – der Ausbau geht in Städten sowie auch auf dem Land und alle können dazu beitragen und davon profitieren.

Planungs- und Investitionssicherheit durch erhöhte Ausbauziele

Im EEG werden jetzt erstmals wirklich ambitionierte Ausbauziele vereinbart und der Weg dorthin geebnet. Wir haben gesetzlich verankert, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren stammen. Das bedeutet fast eine Verdopplung des Anteils innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. Die Solarenergie wird neben der Windenergie zu diesem Ausbau einen wichtigen Beitrag leisten: für Photovoltaik werden die Ausbauraten auf 22 Gigawatt (GW) pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 Photovoltaikanlagen im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert sein sollen. Dabei werden die Mengengerüste für die Ausschreibungen so angepasst, dass sie ca. hälftig zwischen Dächern und Freiflächenanlagen aufgeteilt werden. Dazu wird die sogenannte 70-Prozent-Regelung (Spitzenkappung) gestrichen und die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen maßvoll und unter Berücksichtigung von naturschutzverträglicher Aspekte ausgeweitet, unter anderem durch Agri- oder Moor-PV. Mit diesen Ausbauzielen und Maßnahmen schaffen wir eine klare Perspektive und Planungssicherheit für die notwendigen Investitionen und bringen die Energiewende entschieden voran.

Es lohnt sich, Dächer voll zu machen

Die Novelle macht den PV-Ausbau wieder attraktiv, insbesondere durch die Verbesserung der Fördertarife. So profitieren die Bürger*innen nicht nur vom sauberen Strom, sondern der Zubau lohnt sich auch finanziell. Durch die Novelle haben wir zwei Tarife eingeführt: die PV-Anlagen für die Volleinspeisung erhalten einen eigenen Tarif, der bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) liegt. Daneben gibt es einen separaten Tarif für die Teileinspeisung, das heißt für Strom, den man nicht selbst verbraucht hat (auch Überschusseinspeisung genannt), für PV-Anlagen bis zehn Kilowatt, in Höhe von 8,6 ct/kWh. Jede und jeder, die und der eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installieren möchte, kann zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung des eigen erzeugten Stroms wählen. Bei einem großen Dach besteht nun auch die Möglichkeit, eine Teil- und eine Volleinspeiseanlage nebeneinander zu installieren. Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen worden sind. Mit diesen Verbesserungen schaffen wir Anreize, die Dächer mit Solaranlagen voll zu machen.

Außerdem sorgt eine Anpassung der Verordnung „zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen“, die bereits in Kraft getreten ist, kurzfristig für Entlastung beim Zertifizierungsverfahren von Anlagen. So bauen wir bürokratische Hürden ab. Die Regelung ermöglicht den vorzeitigen Betrieb der Anlagen, sofern ein Nachweis von essentiellen Mindestanforderungen vorliegt und noch fehlende Nachweise fristgerecht nachgereicht werden. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage bedeutet eine bürokratische Entlastung. Damit wurde im EEG auch die Definition der Personenidentität beim Eigenverbrauch gestrichen.

Bürgerenergie- und Mieterstromprojekte gestärkt

Um die Akteursvielfalt, die dezentrale Energieerzeugung sowie die Zustimmung vor Ort weiter zu stärken, haben wir auch die Vorschriften für Bürgerenergieprojekte vereinfacht. Wir haben die EU-Vorgaben nun in Deutschland gesetzlich verankert und so müssen Bürgerenergieprojekte mit Solaranlagen auf bis zu 6 Megawatt (MW) nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen. Bei Windenergieprojekten liegt die Schwelle bei 18 MW. Und auch die Beteiligung an einem Bürgerenergieprojekt ist nicht mehr auf den Landkreis beschränkt. In einem Radius von 50 Kilometern um das Projekt können sich alle Interessierten an dem Projekt beteiligen. Außerdem wird ein Förderprogramm aufgelegt, um Bürgerenergiegesellschaften in der Projektierungsphase von finanziellen Risiken zu entlasten.

Auch Mieterstrom trägt vor Ort direkt zur Energiewende bei und wird nun gestärkt: die maximale Anlagengröße von 100 Kilowatt sowie die jährliche Deckelung der Förderung fallen weg. Zudem profitieren Mieterstromprojekte davon, dass die EEG-Umlage abgeschafft wurde.

Hier die Details zum Ausbau der Windenergie an Land und auf See.