- Kinder brauchen spezifische Förder-, Schutz und Beteiligungsrechte. Das muss in unserer Rechtsordnung sichtbar werden.
- Wir setzen uns für Kinderrechte ein und werden sie ausdrücklich in das Grundgesetz schreiben.
- Kinderrechte im Grundgesetz sind ein wichtiger Baustein, der Impulse für das Recht auf Beteiligung und Teilhabe aller Kinder am gesellschaftspolitischen Leben gibt. Darüber hinaus muss der Staat für kindgerechte Lebensbedingungen zu sorgen.
Am 10.12. ist der Tag der Menschenrechte, seit 1948 wird an diesem Tag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht. Auch Kinder sind gleichberechtige Grundrechtsträger*innen, das ist aber oftmals noch zu wenig sichtbar.
Kinderrechte ins Grundgesetz
Wir Grüne im Bundestag werden das ändern und die Rechte der Jüngsten unserer Gesellschaft stärken, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Dort heißt es: „Wir wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern und orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention.“
Kindheit und Jugend ist eine hochsensible und für den Menschen entscheidende Entwicklungsphase. Daher dürfen und müssen Kinder und Jugendliche auch im politischen Diskurs sichtbar sein.
Am Kindeswohl orientierte Politik
Vor nunmehr über 30 Jahren hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Damit hat Deutschland anerkannt, dass Kinder eigene Rechte, wie das Recht auf Förderung und Entwicklung sowie das Recht auf Beteiligung und Schutz, haben.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und auch der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes fordern schon lange eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Es ist daher an der Zeit, hier aktiv zu werden.
Wir senden damit ein wichtiges gesellschaftliches Signal und schaffen ein Klima für eine am Kindeswohl orientierte Politik. Dieses Klima befördert und unterstützt eine vertiefte Auseinandersetzung mit kinderschutzrelevanten Fragen sowie der kinder- und jugendspezifischen Ausgestaltung der Menschenrechte. Auch unterstützt es wichtige Reformen wie die Einführung einer Kindergrundsicherung oder das Wahlalter ab 16
Für den kommenden Gesetzgebungsprozess zu Kinderrechten ins Grundgesetz haben wir zum einen die Ausgestaltung des Dreiecks Eltern-Kind-Staat im Blick: Die staatliche Verantwortung umfasst den Schutz des Kindes vor Gefahren. Auch ist der Staat verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Eltern ihrer Erziehungsverantwortung unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lebenslage gerecht werden können.
Starke Kinderrechte hat der Staat aber auch außerhalb des Verantwortungsbereichs der Eltern, wie zum Beispiel in der Schule oder in der Öffentlichkeit zu schützen.
Durch die Aufnahme von Kindergrundrechten in das Grundgesetz wird die Lebenslage von Kindern in ihren Familien verbessert und Impulse für das Recht auf Beteiligung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen am gesellschaftspolitischen Leben gegeben.