Schwangerschaftsabbrüche

Wir wollen Gehsteigbelästigung verhindern

Eine Frauen wehrt mit einer Hand ein Gegenüber ab
Der Bundestag hat am 5. Juli 2024 eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Jetzt können ratsuchende Schwangere und das Fachpersonal von Beratungsstellen besser vor Belästigungen geschützt werden. mauritius images / Westend61 / Kiko Jimenez
05.07.2024
  • Schwangere, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, befinden sich meist in einer schwierigen Situation.
  • Beratungsstellen und Kommunen berichten, dass Abtreibungsgegner*innen vermehrt den Zugang zu der Beratung blockieren sowie Schwangere und Angestellte einschüchtern.
  • Wir schützen ratsuchende Schwangere und das Fachpersonal von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, besser vor dieser sogenannten Gehsteigbelästigung.

Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft ist eine sehr persönliche, selbstbestimmte Entscheidung. Vor einer möglichen Abtreibung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung Pflicht. Betroffene Frauen können sich in einer emotional angespannten Situation befunden, sie sollten sich in Ruhe, in einem geschützten Raum bewegen können. Beratungsstellen berichten, dass es vor ihren Einrichtungen – aber auch vor Arztpraxen – vermehrt zu Belästigungen durch Abtreibungsgegner*innen kommt.

Wir stärken Schwangere in ihrer selbstbestimmten Entscheidung über ihre Schwangerschaft. Schwangere, die eine Beratungsstelle aufsuchen, sollen nicht unter Druck gesetzt werden können.

Denise Loop Obfrau im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend

Deshalb hat der Bundestag am 5. Juli 2024 eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen.

Darin heißt es:

  • Die Länder müssen einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sichern.
  • Es ist künftig untersagt, Schwangere vor Beratungsstellen oder Arztpraxen einzuschüchtern, zu bedrängen oder am Betreten zu hindern.
  • Das Beratungspersonal und Ärzt*innen werden für die ungestörte Ausübung ihrer Tätigkeit geschützt.
  • Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen geahndet werden können.

„Wir wollen Orte, an die Menschen zu so einer privaten und wichtigen Entscheidung, wie dem Abbruch einer Schwangerschaft gehen müssen, zukünftig besser schützen.“ 

Canan Bayram Obfrau des Rechtsausschusses