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Chaos vermeiden, Chancen für geflüchtete Ukrainer*innen bieten
- Menschen, die aus der Ukraine fliehen, sollen künftig nicht mehr durch die Jobcenter unterstützt werden, sondern in das Asylbewerberleistungsgesetz wechseln.
- Dieser Plan ist kontraproduktiv: Er verschlechtert die Lebensbedingungen von Menschen, entzieht ihnen die Förderung zur Integration in den Arbeitsmarkt und sorgt für bürokratisches Chaos bei insgesamt höheren Kosten als jetzt.
- Wir wollen dieses Gesetz stoppen und für alle Geflüchteten ein menschenwürdiges Existenzminimum sowie gute Unterstützung beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskrieges aus der Ukraine fliehen mussten, werden nach ihrer Ankunft in Deutschland mit dem Bürgergeld (SGB II) unterstützt. Dies ist insofern eine Sonderregelung, weil Geflüchtete – solange ihr Asylverfahren läuft – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Sobald sie als Geflüchtete anerkannt sind, wechseln sie bei Bedarf in das Bürgergeld. Da geflohene Menschen aus der Ukraine in jedem Fall diese nötige Anerkennung erhalten, hat die damalige Ampel-Regierung entschieden, die Menschen direkt im SGB II zu unterstützen. Diese Regelung wurde von vielen Seiten begrüßt, weil damit die Kommunen finanziell und organisatorisch entlastet wurden. Außerdem haben die Ukrainer*innen über die Jobcenter direkt Beratung und Hilfe für den Einstieg in den Arbeitsmarkt erhalten.
Ein Gesetz, das mehr Probleme schafft, als es löst
Entgegen jeder Vernunft plant die Bundesregierung mit dem „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ eine Abschaffung der bürokratiearmen Regelung: Alle ab dem 1. April 2025 eingereisten Ukrainer*innen sollen aus dem Bürgergeld herausfallen und nur noch Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Damit soll vor allem Geld gespart werden, weil die Leistungen für die Menschen dann geringer ausfallen und es damit größere Anreize gäbe, einen Job anzunehmen. Tatsächlich aber sprechen alle Argumente gegen diese Pläne:
- Schlechtere Absicherung der Menschen: Geflüchtete Menschen sollen geringere Leistungen erhalten, insbesondere die Gesundheitsversorgung verschlechtert sich, auch mehrere 10.000 Kinder werden jährlich davon betroffen sein. Das verschlechtert die Lebensbedingungen und ist keine gute Grundlage dafür, dass Menschen gut in Schule und Beruf ankommen.
- Irrsinniger bürokratischer Aufwand: Die Menschen sollen nicht mehr in den Jobcentern, sondern von den Kommunen, Ausländerbehörden und Sozialämtern betreut werden. Das erfordert komplexe Umstellungen, Problemen an den Schnittstellen und Rechtsunsicherheiten für betroffene Menschen – insbesondere, wenn Familien von unterschiedlichen Regelungen betroffen sind. Der Bund spart damit zwar kurzfristig Geld ein, aber nur, weil die Kosten auf Länder und Kommunen verlagert werden. Insgesamt ist sogar mit Mehrausgaben in Höhe von knapp 50 Millionen Euro zu rechnen.
- Nachteile für die Arbeitsmarktintegration: Die Jobcenter haben sich auf die Unterstützung und Vermittlung Geflüchteter eingestellt. Der sogenannte „Jobturbo“ hat sich als überaus erfolgreich erwiesen und für etwa 100.000 zusätzliche Arbeitsaufnahmen gesorgt. Zu diesen Strukturen sollen die neuen Geflüchteten allerdings keinen Zugang mehr erhalten und sich in einem fremden Land ohne Sprachkenntnisse weitgehend selbst kümmern.
Echte Unterstützung und Chancen statt Chaos
Wir wollen, dass die derzeit gültige Regelung für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine beibehalten wird. Das Vorhaben der Bundesregierung entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage. Menschen verlieren den Zugang zu ausreichender Gesundheitsversorgung und Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration. Gleichzeitig wird damit kein Geld eingespart und ein massiver Aufwand in den Verwaltungen der Kommunen und Sozialämter geschaffen. Die Jobcenter haben sich auf die Vermittlung Geflüchteter gut eingestellt – mit weiteren Verbesserungen, beispielsweise bei Sprachförderung, Kinderbetreuung und Qualifizierungsangeboten in Teilzeit könnten noch mehr Menschen profitieren.
Darüber hinaus muss für alle Schutzsuchenden – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Einreisedatum – die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums, eine gleichwertige Gesundheitsversorgung sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet werden. Dafür ist es auch zwingend notwendig, die Anerkennung von Berufsabschlüssen zu vereinfachen und um praxisorientierte Nachweismöglichkeiten zu ergänzen.
Ganz grundsätzlich braucht es auch eine auskömmliche und verlässliche Regelung zur Finanzierung von Geflüchteten in den Kommunen. Dafür muss sich der Bund stärker beteiligen, indem er die Pro-Kopf-Kostenpauschale erhöht und sich stärker an den Kosten der Unterkunft und der Kosten zur Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen beteiligt.
Umsetzung des Gesetzes stoppen
Es gibt niemanden, der von diesem Gesetz profitieren würde. Deshalb ist es gut, dass die Beratungen dazu im Bundesrat andauern und aktuell nicht absehbar ist, ob und wann es tatsächlich umgesetzt wird.
Gleichzeitig verunsichert der Prozess die betroffenen Menschen massiv. Geflüchtete Ukrainer*innen brauchen endlich Rechtssicherheit und eine langfristige Aufenthaltsperspektive in Deutschland. Viele leben inzwischen seit über vier Jahren in Deutschland – von einem „temporären Aufenthalt“ kann längst keine Rede mehr sein. Der EU-Rat hat bereits empfohlen, den Übergang in langfristige Aufenthaltstitel vorzubereiten.
Auch Bundesinnenminister Dobrindt muss jetzt seine Hausaufgaben machen und aufhören Ukrainer*innen maximal zu verunsichern: Vom Ende des Jobturbos über den zeitweisen Zulassungsstopp zu den Sprach- und Integrationskursen hin zum angestrebten Rechtskreiswechsel sendet er das Signal, dass Ukrainer*innen sich nicht mehr auf Schutz in Deutschland verlassen können. Die Ukrainer*innen brauchen jetzt eine rechtssichere und praktikable Perspektive, die den Betroffenen Klarheit gibt und den Kommunen Planungssicherheit verschafft.
Parlamentarische Initiativen von Bündnis 90/Die Grünen:
Antrag „Chancen statt Chaos – Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern“ vom 11.11.2025
Kleine Anfrage „Geplanter Rechtskreiswechsel für neu eingereiste Ukrainerinnen und Ukrainer – Ungleichbehandlung und Mehrausgaben“ vom 1.10.2025
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