Dein Land - Dein Pass
- Wir schaffen ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht für Deutschland, das zu einem modernen Einwanderungsland passt. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Am 27. Juni 2024 ist unsere Reform des Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft getreten.
- Mit der Reform setzen wir ein zentrales gesellschaftspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages um: Wir stärken demokratische Teilhabe für Millionen von Menschen und damit unsere Demokratie. Außerdem machen wir Deutschland attraktiver für dringend benötigte Arbeitskräfte.
- Einbürgerungsfristen werden verkürzt, Mehrstaatigkeit wird anerkannt. Nun erhalten in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Die erforderliche Voraufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils wird auf fünf Jahre verkürzt.
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Es ist ein großer Schritt zur Stärkung der Demokratie: Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglichen wir vielen Menschen, die dauerhaft hier leben, die praktische Teilhabe am Leben in Deutschland. Unter anderem können sie nun an Wahlen teilnehmen und so aktiv mitbestimmen.
In Deutschland leben aktuell mehrere Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. 1,5 Millionen Menschen haben keinen deutschen Pass, obwohl sie hier geboren wurden. Zugleich liegt die Einbürgerungsquote bei uns im unteren Drittel der EU-Staaten, nämlich unter zwei Prozent.
Wir erleben derzeit, dass Rechtsextreme Entrechtungs- und Deportationspläne schmieden, um Millionen von Menschen zu vertreiben, die sie für weniger deutsch halten. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, setzen wir ein demokratisches Zeichen, dass alle Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, dazu gehören können und willkommen sind.
Verkürzung der Einbürgerungsfristen
Die Perspektive einer Einbürgerung ist ein wichtiger Faktor dafür, dass dringend benötigte Arbeitskräfte sich im internationalen Wettbewerb für Deutschland entscheiden und dann auch hierbleiben. Wir haben nun die Einbürgerungsfristen verkürzt: Eine Einbürgerung ist künftig nach fünf Jahren, beziehungsweise bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren, möglich. Bisher waren die Fristen acht, beziehungsweise sechs Jahre.
Die Einbürgerungszahlen in Deutschland halten nicht mit der Einwanderung von Menschen Schritt. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Angleichung von Wohn- und Wahlbevölkerung ist immer weniger gegeben – ein Defizit der deutschen Demokratie, dem wir mit einer höheren Einbürgerungsquote entgegenwirken können. Wenn mehr Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, Deutsche werden, stärkt das den sozialen Zusammenhalt, dient es der Integration und macht es das Land demokratischer — frühere Einbürgerung heißt auch mehr Demokratie.
Deutschland liegt mit der Verkürzung der Einbürgerungsfristen auch im internationalen Trend und im EU-Durchschnitt. Wer die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, sollte nicht länger warten müssen als zwingend notwendig. Das stärkt die Bindung an Deutschland und das stärkt damit auch Deutschland als attraktives Einwanderungsland.
Wir leisten mit der Reform auch einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung der Gastarbeitergeneration: Für sie werden insbesondere Sprachanforderungen gesenkt, um die Einbürgerung zu erleichtern.
Akzeptanz von Mehrstaatigkeit
Mehrstaatigkeit ist in einer zunehmend globalisierten und mobilen Welt längst gelebte Realität für viele Menschen. Sie zuzulassen heißt, Vielfalt als Lebensrealität anzuerkennen. Schon jetzt erfolgt mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen bei uns unter Anerkennung von Mehrstaatigkeit — in einer globalisierten Welt ist es möglich, sich in mehr als einem Land zu Hause zu fühlen. Jetzt gibt es diese Möglichkeit für alle Einbürgerungen.
Studien zeigen: Der Zugang zur Staatsbürgerschaft wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche, soziale und politische Integration von Eingewanderten aus, da er zu einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und zu höherem Einkommen führt. Das European University Institute konnte im Zuge seiner Forschung keine systematischen Belege für negative Auswirkungen der doppelten Staatsbürgerschaft auf den Integrationsprozess im Zielland belegen.
Kinder Willkommen
Wir stärken das Geburtsortsprinzip. Nun erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Die erforderliche Voraufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils ist auf fünf Jahre verkürzt. Die Optionspflicht, sich in bestimmten Konstellationen bei Erreichen der Volljährigkeit zwischen den Staatsangehörigkeiten zu entscheiden, entfällt.
Die Verwirklichung des Geburtsrechts steht im Einklang mit der allgemein anerkannten Praxis etlicher anderer Staaten. In fast der Hälfte aller Länder der Welt ist das sogenannte ius soli (Verknüpfung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit mit dem Geburtsort, "Geburtsortprinzip") in verschiedenen Formen ausgeprägt.
Danach können Kinder, die in einem bestimmten Land geboren werden, die Staatsangehörigkeit des betroffenen Landes unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern erwerben; ebenso, wenn ein Elternteil selbst in dem Land geboren wurde oder einen Aufenthaltsstatus in dem Land besitzt, der zeigt, dass es nicht nur vorübergehend im Land bleiben möchte.
Staatenlosigkeit verringern
Ein Mensch, der staatenlos ist, hat keine Staatsangehörigkeit und wird von keinem Staat geschützt. Durch das völkerrechtliche Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen sollen Staatenlose schneller eingebürgert werden.
Wir konnten für die Praxis Verbesserungen für die Einbürgerung von Staatenlosen erreichen: Das Bundesinnenministerium wird hierzu den Einbürgerungsbehörden hinsichtlich der Besonderheiten für Staatenlose Informationen zur Verfügung stellen, die Vollzugspraxis dafür sensibilisieren und für die Themen der Staatenlosigkeit ansprechbar sein.
An einer anderen Stelle konnten wir uns nicht durchsetzen: Wir wollten, dass ein Anspruch auf Einbürgerung auch bei Menschen besteht, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichern können, sofern sie die Inanspruchnahme nicht zu vertreten haben. Leider konnten wir dafür keinen Konsens in der Koalition erreichen.
Allerdings sollen Menschen, die Hilfe in Anspruch nehmen müssen, im Rahmen der Ermessenseinbürgerung eingebürgert werden. Dadurch sollen beispielsweise Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung ebenso die Möglichkeit der Einbürgerung haben. Wir werden die Praxis dieser Regelung genau verfolgen und wollen nachsteuern, sollte es sich herausstellen, dass Menschen bei der vollständigen Teilhabe an unserer Demokratie durchs Raster fallen.