Klimaschutz

Energiecharta-Vertrag gehört der Vergangenheit an

Braunkohlekraftwerk bei Bergheim, Nordrhein-Westfalen
Mit dem Ausstieg der EU aus dem Energiecharta-Vertrag wird ein wichtiger Meilenstein für den Klimaschutz erreicht, für den wir Grüne im Bundestag uns lange eingesetzt haben. picture alliance / dpa
21.03.2024
  • Der Energiecharta-Vertrag (ECT) wird demnächst endlich der Vergangenheit angehören.
  • Das ist ein wichtiger Meilenstein, denn das Abkommen verhindert dringend notwendigen Klima- und Umweltschutz und bremst die Energiewende
  • Im nächsten Schritt muss der Austritt noch sowohl vom Europäischen Parlament als auch von Rat formell bestätigt werden.

Nachdem das Europäische Parlament im November für einen Austritt aus dem Vertrag gestimmt hat, hat jetzt auch der EU-Rat für einen Ausstieg votiert. Damit ist ein Meilenstein für den Klimaschutz erreicht, für den wir Grüne lange gekämpft haben. Konzerne nutzten bisher die Charta, um Entschädigungen in Milliardenhöhe zu erklagen. Damit ist nun Schluss.

Der Austritt sorgt für mehr Klimaschutz

Der Schritt war längst überfällig. Das Abkommen verhindert dringend notwendigen Klima- und Umweltschutz und die Energiewende, indem fossile Investoren Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen können, wenn politische Entscheidungen ihre Investitionen bedrohten. So wurden die Niederlande für den Kohleausstieg, Italien für ein Verbot von Ölbohrungen und Deutschland für den Atomausstieg verklagt.  Damit ist der Vertrag weder mit dem Pariser Klimaabkommen noch dem European Green Deal vereinbar und schränkt demokratische Selbstbestimmung ein. Auch der Europäische Gerichtshof hat die Unvereinbarkeit von europäischem Recht und Schiedsverfahren von Investoren aus der EU und EU-Mitgliedstaaten bestätigt.

Die Ziele des Abkommens sind rückwärtsgewandt

Das Investitionsschutzabkommen wurde ursprünglich initiiert mit dem Ziel, internationale Investitionen im Energiesektor zu fördern und damit fossile Energieinvestitionen ehemaliger Länder Osteuropas zu schützen. Seit 1998 hat kein anderes Abkommen mehr Investorenklagen ausgelöst als der ECT. Es schützt fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro alleine in der EU, Großbritannien und der Schweiz. Aktuell läuft beispielsweise eine Klage des deutschen Energiekonzerns RWE in Höhe von 1,4 Milliarden Euro gegen die Niederlande für ihren Kohleausstieg.
Wie geht es weiter: Der Vorschlag muss nun im April vom Europäischen Parlament bestätigt werden, eine reine Formsache. Anschließend wird der Ausstieg im Europäischen Rat final beschlossen. Wir brauchen jetzt gegenseitige Abkommen aller austretenden Länder, um die "Sunset-Klausel" aufzuheben, die bestehende Investitionen noch für weitere 20 Jahre schützen würde.