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Energiecharta-Vertrag gehört der Vergangenheit an
- Der Energiecharta-Vertrag (ECT) wird demnächst endlich der Vergangenheit angehören.
- Das ist ein wichtiger Meilenstein, denn das Abkommen verhindert dringend notwendigen Klima- und Umweltschutz und bremst die Energiewende
- Die EU-Kommission hat den Austritt im Juni 2024 notifiziert – er wird dann ein Jahr später wirksam.
Nachdem das Europäische Parlament im November 2023 für einen Austritt aus dem Vertrag gestimmt hat, hat im März 2024 auch der EU-Rat für einen Ausstieg votiert. Damit ist ein Meilenstein für den Klimaschutz erreicht, für den wir Grüne im Bundestag lange gekämpft haben. Konzerne nutzten bisher die Charta, um Entschädigungen in Milliardenhöhe zu erklagen – zulasten von öffentlichen Budgets, die dringend gebraucht werden. Damit ist nun Schluss.
Der Austritt sorgt für mehr Klimaschutz
Der Schritt war längst überfällig. Das Abkommen verhindert dringend notwendigen Klima- und Umweltschutz und die Energiewende, indem fossile Investoren Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen können, wenn politische Entscheidungen ihre Investitionen bedrohten. So wurden die Niederlande für den Kohleausstieg, Italien für ein Verbot von Ölbohrungen und Deutschland für den Atomausstieg verklagt. Damit ist der Vertrag weder mit dem Pariser Klimaabkommen noch dem European Green Deal vereinbar und schränkt demokratische Selbstbestimmung ein. Auch der Europäische Gerichtshof hat die Unvereinbarkeit von europäischem Recht und Schiedsverfahren von Investoren aus der EU und EU-Mitgliedstaaten bestätigt.
Die Ziele des Abkommens sind rückwärtsgewandt
Das Investitionsschutzabkommen wurde ursprünglich initiiert mit dem Ziel, internationale Investitionen im Energiesektor zu fördern und damit fossile Energieinvestitionen ehemaliger Länder Osteuropas zu schützen. Seit 1998 hat kein anderes Abkommen mehr Investorenklagen ausgelöst als der ECT. Es schützt fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro alleine in der EU, Großbritannien und der Schweiz. Aktuell läuft beispielsweise eine Klage des deutschen Energiekonzerns RWE in Höhe von 1,4 Milliarden Euro gegen die Niederlande für ihren Kohleausstieg.
Wie geht es weiter: Im Juni 2025 wird der Austritt wirksam. Wir brauchen jetzt gegenseitige Abkommen aller austretenden Länder, um die "Sunset-Klausel" aufzuheben, die bestehende Investitionen noch für weitere 20 Jahre schützen würde.
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