Klimaziele 2030 in Reichweite
- Der Expertenrat für Klimafragen sieht nach Prüfung der UBA-Emissionszahlen vom 3. Juni die Klimazielerreichung für 2030 noch nicht final sichergestellt. Insbesondere die Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen im Haushalt muss dafür gewährleistet sein.
- Nach den am 15. März vom Umweltbundesamt (UBA) vorgestellten Emissionszahlen können die deutschen Klimaziele bis 2030 erstmals erreicht werden, wenn die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen konsequent umsetzt und finanziert.
- Der Verkehrssektor bleibt ein Sorgenkind, hier sind weiterhin erhebliche Maßnahmen erforderlich. Andernfalls droht Deutschland seine europäischen Verpflichtungen zu verfehlen und muss mit (Straf-)Zahlungen in Milliardenhöhe rechnen.
Die Klimadaten des Umweltbundesamts vom März 2024 haben gezeigt: Deutschland kann seine Klimaziele bis 2030 insgesamt einhalten, unter der Voraussetzung, dass die bereits verabredeten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Angesichts einer Lücke von etwa 1.100 Millionen Tonnen CO2 zum rot-grün-gelben Regierungsantritt ist dies eine großartige Nachricht.
Der Expertenrat für Klimafragen (EKR) bestätigt in seiner Überprüfung vom 3. Juni die Emissionsdaten des UBA und weist zugleich darauf hin, dass das Schließen der Klimaschutzlücke – also das Erreichen des Klimaziels 2030 - noch nicht als gewährleistet bzw. nicht als überwiegend wahrscheinlich gelten kann. Die Ausarbeitungen des ERK zeigen überdeutlich: Es besteht angesichts drohender Zielverfehlung keinerlei Spielraum für rückwärtsgewandte Debatten über die Abschaffung oder Verwässerung bereits getroffener klimapolitischer Vereinbarungen, gerade nicht im Verkehrssektor. Trotz der deutlichen Fortschritte im Klimaschutz müssen die weiteren Maßnahmen sicher umgesetzt und folglich finanziert werden.
Dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Klimaschutzlücke bis 2030 zum Großteil, aber noch nicht vollständig schließt, hat auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 16. Mai gezeigt. Um die Klimalücke bis 2030 sicher zu schließen und damit das Klimaschutzgesetz einzuhalten, braucht es langfristige Planungssicherheit zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen und Finanzierung der Investitionen für ein klimaneutrales Wirtschaftssystem. Insbesondere der Schutz und Wiederaufbau natürlicher Senken wie Mooren und Wäldern wurde vom OVG als nicht ausreichend kritisiert. Die Finanzierung des natürlichen Klimaschutzes hat darum für uns in den anstehenden Haushaltsverhandlungen, neben den Dekarbonisierungsinvestitionen in unser Wirtschaftssystem, besondere Priorität.
Klimaschutz wirkt, wenn ein politischer Wille besteht und entschlossen gehandelt wird. Dafür braucht es aber auch die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz. Das ist Auftrag für uns, für die Zukunft unserer Kinder, für gute Jobs, für Gerechtigkeit. Das ist Auftrag für uns, für die Zukunft unserer Kinder, für gute Jobs, für Gerechtigkeit. Wir haben den Ausbau der erneuerbaren Energien rasant beschleunigt. Mittlerweile machen Erneuerbare deutlich mehr als die Hälfte unserer Stromerzeugung aus. Mit einer attraktiven Förderung haben wir den Umstieg auf klimafreundliche Wärme für alle möglich gemacht. Und auch die Industrie schwenkt um auf Klimaschutz, den Umstieg unterstützen wir mit Klimaschutzverträgen für klimafreundliche Technologien.
Möglich wird dieser klimapolitische Erfolg bisher aber nur, weil einige Sektoren – vor allem die Energiewirtschaft – ihre Ziele deutlich übererfüllen, während insbesondere der Verkehrssektor seine Emissionen nicht im gewünschten Maße reduzieren kann. Um bis 2045 klimaneutral zu werden, ist es aber erforderlich, dass alle Sektoren ihre Emissionen auf null bringen. Wir haben zwar die Investitionen in die Bahn so stark erhöht wie keine Bundesregierung zuvor. Angesichts der langfristigen Investitionszyklen im Verkehrsbereich ist es aber umso wichtiger, schnell weitere und effektive Maßnahmen zu beschließen. Wenn dies nicht gelingt, drohen (Straf-)Zahlungen in Milliardenhöhe wegen der Verfehlung der EU-Klimaziele.
Gesamtziel 2023 erreicht
Auch im Rückblick auf das vergangene Jahr hat Deutschland seine Klimaziele insgesamt erreicht. Mit 673 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß im Jahr 2023 liegt Deutschland 49 Millionen Tonnen unter der gesetzlichen Grenze von 722 Millionen Tonnen CO2. Im letzten Jahr wurden damit gut 76 Millionen Tonnen oder 10,1 Prozent weniger als 2022 emittiert. Dies entspricht dem niedrigsten Stand seit den 1950er Jahren und dem größten Rückgang seit 1990.
Sektorziele für Energie und Industrie deutlich übererfüllt
Bezogen auf die einzelnen Sektoren des Klimaschutzgesetzes ergibt sich jedoch ein sehr unterschiedliches Bild: Der Energie- und der Industriesektor haben ihre Sektorziele deutlich übererfüllt. Die Emissionen im Energiesektor sind mit 205 Millionen Tonnen CO2 52 Millionen Tonnen unter den Werten des Vorjahres geblieben. Im Industriesektor sind die Emissionen auf 155 Millionen Tonnen CO2 (Ziel: 173 Millionen Tonnen) gesunken.
Ursächlich hierfür waren der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren, die auf einen Anteil von 51,8 Prozent der Stromerzeugung kamen. Gleichzeitig sank die Kohleverstromung auf den niedrigsten Stand seit den 1960er Jahren.
Ein Teil der Emissionsminderung ist allerdings auch auf Produktionsrückgänge in der Wirtschaft zurückzuführen. Dies kann uns nicht zufriedenstellen, denn wir wollen eine starke, aber klimaneutrale Wirtschaft in unserem Land haben. Mit den am 12. März angelaufenen Klimaschutzverträgen haben wir ein weiteres wichtiges Instrument umgesetzt, damit der Umstieg auf klimafreundliche Technologien in der Industrie attraktiv wird.
Gebäude und insbesondere Verkehr bleiben hinter den Zielen
Wie in den letzten Jahren reißen die Sektoren Gebäude und Verkehr ihre Klimavorgaben, im Verkehr besonders deutlich. Der Gebäudesektor liegt mit 102 Millionen Tonnen CO2 nur knapp über der Grenze von 101 Millionen Tonnen CO2. Aber auch hier sind die Emissionen seit 2022 um über 8 Millionen Tonnen gesunken. Mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz wurden im vergangenen Jahr die Weichen in Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung gestellt.
Der Verkehrssektor ist weiterhin das Sorgenkind. Er hätte nicht mehr als 133 Millionen Tonnen CO2 emittieren dürfen, liegt mit 146 Millionen Tonnen CO2 aber deutlich über seinen Klimavorgaben.
Seit ihrem Antritt hat die Bundesregierung bereits eine Reihe wirksamer Maßnahmen erlassen (Rekordinvestitionen in die Bahn, Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis 2035, Ausbau der Ladeinfrastruktur, Einführung des 49-Euro-Tickets), aber die Emissionen verharren weiter auf ähnlich hohem Niveau. Daher braucht es weitere Maßnahmen, insbesondere damit das langfristige Ziel der Klimaneutralität gelingen kann. Ein erster und einfach umsetzbarer Schritt wäre der bereits im Koalitionsvertrag festgelegte Abbau klimaschädlicher Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg.
Die Grüne Bundestagsfraktion wird weiterhin auf zusätzliche ambitionierte Maßnahmen und Investitionen für Klimaschutz und Klimaanpassung drängen und konkrete, umsetzbare und sozial ausgewogene Vorschläge machen.