Mobilitätswende

Bahn frei für das 49-Euro-Ticket

Ein roter Regionalzug fährt an einem Sonnenblumenfeld vorbei.
Mit dem 49-Euro-Ticket werden Millionen Menschen entlastet, der ÖPNV in Deutschland gestärkt und wird ein echter Fortschritt für den Klimaschutz im Verkehr erreicht. Der Fortbestand des Tickets ist auch für das Jahr 2024 gesichert. picture alliance | Daniel Kubirski
23.01.2024
  • Das sogenannte Deutschlandticket gilt seit dem 1. Mai 2023 im Regional- und Nahverkehr. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass der Ticketpreis von 49 Euro im Monat in 2024 unverändert bleibt.
  • Vom günstigen Preis des Tickets und der Tarifvereinfachung profitieren sowohl Menschen als auch Klima: Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird deutlich attraktiver, die Verkehrswende nimmt Fahrt auf. Damit realisieren wir ein langjähriges grünes Konzept weitgehend und legen die Grundlage, um mit einem wachsenden ÖPNV langfristig klimafreundliche Mobilität und soziale Daseinsvorsorge zu stärken.
  • Bund und Länder haben sich auch geeinigt, das Deutschlandticket von Sommer 2024 an als bundesweites, solidarfinanziertes Semesterticket für Studierende zu einem stark vergünstigen Preis einzuführen. Weitere Verbesserungen – insbesondere für Familien – sind in Arbeit.

Sommer 2022: Millionen Menschen nutzen wegen des 9-Euro-Tickets verstärkt oder gar zum ersten Mal den Nahverkehr. 80 Prozent der Nutzer*innen wünschen sich in der Folge eine Anschlusslösung für das populäre Ticket, mit dem Fahrgäste unkompliziert und deutschlandweit den ÖPNV nutzen konnten.

Als Entlastungsmaßnahme gestartet, wurde schnell klar: Ein bundesweites Nahverkehrsticket muss es dauerhaft geben.

Im Dezember hatten sich Bund und Länder auf eine Nachfolgelösung verständigt, die sowohl einfach als auch deutlich günstiger als die bisherigen Abonnements ist: das bundesweit gültige Deutschlandticket, das zu einem Preis von 49 Euro im Monat eingeführt werden soll. Im Regionalisierungsgesetz ist nun geregelt, dass das Ticket zum 1. Mai 2023 an den Start ging und wie der Bund seinen Teil zu Ausgleichzahlungen für die Verkehrsunternehmen beiträgt.

Ein Quantensprung für die Verkehrswende

Mit einem bundesweiten Nahverkehrs-Abo können Fahrgäste Busse und Bahnen in ganz Deutschland unkompliziert mit nur einem Ticket nutzen, über alle Verbundgrenzen und Tarifgebiete hinweg. Für den ÖPNV in Deutschland bedeutet das einen Quantensprung, denn von den stark vergünstigten Preisen für Monats- und Jahrestickets profitieren die Menschen in Städten, Umlandgemeinden und auf dem Land.

Deutlich günstiger und unkomplizierter wird es auch für Viel- und Langstreckenpendler*innen und für diejenigen, die in eher ländlichen Regionen unterwegs sind. Damit entlasten wir Menschen von den Folgen der hohen Inflation und schützen gleichzeitig das Klima.

Für die Verkehrswende ist ein starker und einfach zu nutzender ÖPNV ein wichtiger Baustein. Wenn künftig mehr Menschen im Regional- und Nahverkehr unterwegs sind, brauchen wir aber auch zusätzliche Verbindung und bessere Taktzeiten – sowohl in der Stadt als auch in eher ländlich geprägten Regionen.

Mit dem 49-Euro-Ticket zeigen wir, was in der Verkehrspolitik möglich ist, wenn man gemeinsam entschlossen handelt.

Katharina Dröge

Ampel sichert ÖPNV-Angebot ab

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, je zur Hälfte die Finanzierung des bundesweiten Nahverkehrstickets zu tragen – eine Aufteilung, für die wir Grüne im Bundestag uns sehr eingesetzt haben. Damit steuert der Bund rund 1,5 Milliarden Euro jährlich zum Ticket bei und sagt auch zu, eventuelle Mehrkosten in der Einführungsphase gemeinsam mit den Ländern zu schultern. Für Verkehrsunternehmen sollen wirtschaftliche Risiken so ausgeschlossen sein.

Darüber hinaus erfüllt die Ampel den Koalitionsvertrag und stockt die Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern insbesondere für den Schienenverkehr zur Verfügung stellt, ab 2022 um eine Milliarde Euro jährlich auf. Damit unterstützt sie die Länder, in Zeiten stark gestiegener Energiepreise das öffentliche Verkehrsangebot aufrechtzuerhalten und Preissteigerungen für Kundinnen und Kunden abzudämpfen.

Bund und Länder haben sich auf einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz im Januar 2024 darauf verständigt, dass der Ticketpreis auch in diesem Jahr stabil bei 49 Euro bleibt. Insbesondere vor dem Hintergrund der einschneidenden Kürzungen in vielen Bereichen aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfond ist dies ein wichtiges positives Signal für mehr Klimaschutz im Verkehr und soziale Gerechtigkeit in unserem Land.

ÖPNV-Finanzierung langfristig sichern

Ein preiswerter Tarif kommt aber nur dann bei den Bürgerinnen und Bürgern an, wenn das Angebot zunimmt und der ÖPNV zum Mobilitätsgaranten wird – in Stadt und Land. Nur dann wird der ÖPNV sein Potential für eine klimafreundliche Mobilität ausschöpfen und seine Rolle in der sozialen Daseinsvorsorge ausfüllen.

Damit in den nächsten Jahren der Bus- und Bahnverkehr wachsen und auch um neue Sharing-Möglichkeiten ergänzt werden kann, müssen sich Bund, Länder und Kommunen nun auf eine langfristig auskömmliche Finanzierung des ÖPNV verständigen und eine Ausbauoffensive starten. Wir Grüne im Bundestag drängen auf einen starken ÖPNV-Pakt. Nur so kann der öffentliche Verkehr zum Rückgrat einer klimafreundlichen Mobilität und sozialer Daseinsvorsorge werden.

ÖPNV-Angebot soll besser werden

Die Ampelkoalition hat noch einmal bekräftigt, gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Finanzierung des ÖPNV bis 2030 abzusichern und ein hochwertiges Leistungsangebot zu schaffen. Dies muss verknüpft sein mit dem Ausbau von Mobilitätsstationen, um Radverkehr und neue On-Demand-Angebot deutlich besser als bisher mit dem öffentlichen Bus- und Bahnverkehr zu verknüpfen.

Mittlerweile ist zwischen Bund und Ländern eine Einigung geglückt, das Deutschlandticket ab dem Sommer 2024 als bundesweites, solidarfinanziertes Semesterticket für Studierende zu einem stark vergünstigen Preis einzuführen. Ebenfalls will die Koalition gemeinsam mit den Ländern das Deutschlandticket um eine familienfreundliche Regelung für die Mitnahme von Kindern und Jugendlichen ergänzen.