Verkehrsrecht

Neues Straßenverkehrsgesetz stärkt die Verkehrswende

Radfahrende fahren vor Bussen durch den regen Verkehr
Mit der Reform des Straßenverkehrsrechts werden alte Zöpfe gekappt. Verkehrssicherheit und Klimaschutz vor Ort kommen auf die Überholspur. Connel_Design
01.11.2023
  • Das Straßenverkehrsrecht kannte jahrzehntelang nur einen Zweck: freie Straßen und ungehinderten Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr. Verkehrssicherheit für andere und Klimaschutz vor Ort wurden auf diese Weise systematisch abgedrängt.
  • Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes leistet die Ampel-Koalition Historisches. Deutschlands Straßenverkehr bekommt ein Klimaschutz- und Sicherheits-Update. Künftig sind Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Interessen gleichrangig bei der Verkehrsgestaltung vor Ort zu berücksichtigen.
  • Damit wird eine langjährige Forderung der Kommunen und vieler Bürger*innen endlich erfüllt: Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV werden im städtischen Verkehr deutlich gestärkt; die alte Dominanz des Autos wird beendet. Auf der Grundlage des neuen StVG gilt es nun, die Straßenverkehrsordnung anzupassen.

Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes hat die Ampel etwas Historisches vollbracht. Deutschland bekommt nach Jahrzehnten, in denen im Straßenverkehr alles auf das Auto ausgerichtet war, endlich ein modernes Straßenverkehrsrecht. Dank dieser Reform rücken nun auch alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen und Fortbewegungsarten in den Mittelpunkt. Mit dem Straßenverkehrsgesetz bekommt die untergeordnete Straßenverkehrsordnung, in der das Gros der Verkehrsregeln festgelegt ist, eine neue Grundlage.

Eine Reform im Interesse der Kommunen

Deutschlandweit es seit vielen Jahren kommunale Beschlüsse für mehr Zebrastreifen, für Tempo 30 und für neue Radwege, die von den Verwaltungen bislang nicht umgesetzt werden konnten, weil das Straßenverkehrsgesetz sie ausgebremst hat und der Vorrang für den zügigen Autoverkehr galt. Absurderweise musste bisher erst eine sehr konkrete Gefahrenlage nachgewiesen werden, um Straßen fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten zu dürfen. In der Realität bedeutete das: Menschen mussten erst zu Schaden kommen, folgenschwere Unfälle stattgefunden haben, um etwa Tempo 30 anordnen oder einen sicheren Überweg anlegen zu können.

Künftig werden Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV gestärkt. Für Kommunen wird es deutlich leichter, vor Ort Radwege und Busspuren anzulegen und fußgängerfreundliche Verkehrsregelungen zu treffen. Städte und Kommunen können endlich für mehr Klimaschutz und mehr Verkehrssicherheit sorgen. Statt überbordender Bürokratie für jeden Radweg oder Zebrastreifen bekommt Mobilität zu Fuß oder mit dem Rad endlich auch politisch Vorfahrt.

Fuß- und Radverkehr werden gestärkt

Anders als in vielen europäischen Ländern war in Deutschland bis dato eine gezielte Förderung von mehr Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV nicht zulässig. Metropolen wie Kopenhagen, Paris oder London genauso wie viele kleinere Kommunen in unseren Nachbarländern konnten schon seit vielen Jahren den Fuß- und Radverkehr fördern und so sehr konkret die Lebensqualität vor Ort verbessern.

Die seit Jahrzehnten in Deutschland geltenden alleinigen Vorrangregeln für den Autoverkehr sind nun passé. Die Ampel-Koalition sorgt für ein echtes Sicherheits- und Klima-Update und macht insbesondere für Radfahrer und Fußgänger die Wege sicherer und komfortabler. Das haben viele Menschen seit langem eingefordert. Durch die Änderung im Straßenverkehrsgesetz werden Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als gleichrangige Ziele der Verkehrsplanung fest verankert.

Mit der Reform des Straßenverkehrsrechts sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, ihre Verkehrsplanungen und -regelungen an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Hierzu haben Bundesregierung und Bundesrat zusätzliche Anpassungen der Straßenverkehrsordnung beraten, damit unter anderem Schulwege für Kinder sicherer werden und mittels pragmatischer Maßnahmen Radfahrende stress- und angstfrei unterwegs sein können.

Da die Reform des Straßenverkehrs bis dato keine ausreichende Mehrheit im Bundesrat erhalten hat, werden derzeit zwischen Bund und Ländern mögliche weitere Beratungen in der Sache geprüft.

Bundestagsreden zum Thema