Jahresbericht Petitionsausschuss

Wichtiger Ideengeber und präziser Fehlermelder

Artikel 17 des Grundgesetzes - Petitionsrecht
Der Artikel 17 definiert das Recht sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zuwenden. Mehr als zwei Jahrzehnte nach der letzten großen Reform des Petitionsrechts ist es an der Zeit, das wertvolle Potential der Petitionen endlich wieder zu nutzen und stark zu machen. picture alliance/dpa | Stefan Jaitner
22.06.2022
  • Petitionen sind wichtig und Petitionen wirken. Ob es um die Beschwerde über den falsch berechneten Rentenbescheid eines alten Menschen oder um die Überlastung und schlechte Bezahlung von Pflegekräften in Heimen und Krankenhäusern geht – jede einzelne Petition ist für das Parlament immer ein präziser Fehlermelder und unverzichtbarer Ideengeber.
  • Alle sind gut beraten, bei den Petitionen ganz genau hinzuhören. Denn sie zeigen uns an, wo etwas schief läuft und wie man es besser machen könnte.
  • Wir wollen dieses wertvolle Potential der Petitionen effektiver nutzen. Das Petitionsverfahren werden wir darum insgesamt stärken und digitalisieren sowie die Möglichkeit schaffen, öffentliche Petitionen in Ausschüssen und im Plenum zu beraten.

Der Petitionsausschuss hat dem Bundestag seinen jährlichen Bericht vorgelegt. Auch 2021 hat der Ausschuss manches bewegt. Die Erfolgsgaranten dafür waren in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrem Vertrauen in das Parlament und ihren Ideen zur Gesetzgebung an den Petitionsausschuss gewandt haben. Denn sehr oft sind diese Petitionen nicht nur für die Petent*innen selbst von größter Bedeutung, sondern häufig verweisen solche Eingaben auf grundsätzliche Gerechtigkeitslücken und Fehler in der Gesetzgebung, die viele Menschen betreffen. Sie zeigen im Einzelnen, wo den Menschen der Schuh drückt und es im großen Ganzen knackt und knirscht. Eine erfolgreiche Arbeit im Petitionsausschuss setzt aber immer voraus, dass man Fehler erkennt, behebt und es für die Zukunft besser macht. Hier zeigt sich - trotz aller Erfolge hat der Petitionsausschuss sein großes politisches Potential in den letzten Jahren zu sehr vernachlässigt und sich auf seine Rolle als Kummerkasten beschränkt.

Potential besser nutzen und stärken

Während die gesellschaftlichen Herausforderungen und Probleme mit Klimawandel, Krieg, sozialen Verwerfung und Pandemien eher gewachsen sind, ist die Zahl der Petitionen im Berichtszeitraum auf einen niedrigen Stand von 11.667 Eingaben (2020: 14.314) zurückgegangen. Mehr als zwei Jahrzehnte nach der letzten großen erfolgreichen Reform des Petitionsrechts ist es jetzt an der Zeit, das wertvolle Potential der Petitionen endlich wieder zu aktivieren und stark zu machen.

Raus aus dem Kummerkasten – rein ins Parlament

Die Regierungskoalition hat sich vorgenommen, Barrieren abzubauen und den Weg zum Petitionsverfahren einfacher und zugänglicher gestalten. Wir wollen zudem den Weg einer Petition im Petitionsausschuss für die Petent*innen transparenter und nachvollziehbarer gestalten. Wir wollen mehr Mitwirkung der Bürger*innen im Verfahren ermöglichen. Und wir wollen mehr Präsenz von Petitionen in den Ausschüssen und im Plenum des Bundestages durchsetzen.