Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Mehr Personal und Verbesserungen in Krankenhäusern

Die Ampelkoalition schafft mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) dringend benötigte bessere Personalschlüssel in Krankenhäusern und Hilfen für Kinder- und Geburtshilfestationen. picture alliance
02.12.2022
  • Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist klar, welch hohen Arbeitsbelastungen Pflegekräfte ausgesetzt sind. Zudem kommen gerade Kinderstationen an ihre Kapazitätsgrenze und kämpfen trotzdem mit finanziellen Schwierigkeiten.
  • Wir sorgen für Entlastung der Pflegekräfte in den Krankenhäusern und sichern außerdem im ersten Schritt einer Krankenhausreform Kinder- und Geburtshilfestationen ab.
  • Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, das für bessere Personalschlüssel in den Krankenhäusern sorgt und kurzfristige Hilfen für Geburtshilfe und Kinderstationen bereitstellt.

Für uns als Ampelkoalition ist Pflege ein Schwerpunktthema. Ein wichtiges Ziel ist es, dass genügend Pflegekräfte in den Krankenhäusern arbeiten, um die Patientinnen und Patienten gut zu versorgen. Das ist für beide Seiten wichtig, für Patientinnen und Patienten, die auf eine gute Behandlungsqualität angewiesen sind, und für Pflegekräfte, die dringend Entlastung und bessere Arbeitsbedingungen brauchen.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz enthält daher neue Personalregelungen und bringt darüber hinaus zahlreiche weitere Verbesserungen, unter anderem zur Finanzierung von Hebammenleistungen im Krankenhaus und für eine bessere digitale Versorgung.

Personalbemessung nach dem Vorbild der PPR 2.0

Ab Juli 2024 werden auf den bettenführenden Stationen neue Regeln gelten, um den Bedarf an Pflegekräften zu ermitteln. Ausschlaggebend wird der Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten sein, den die Pflegekräfte einordnen (nach dem Vorbild der "Pflegepersonalregelung - PPR 2.0"). Dadurch soll eine bessere Personalausstattung erreicht werden.

Wir konnten im Gesetzgebungsverfahren bewirken, dass die neuen Regeln nicht mehr nur für die Normal-, sondern auch für die Intensivstationen erprobt werden und eingeführt werden können. Auch für die Notaufnahmen sollen entsprechende Verfahren erarbeitet werden. Die neuen Verfahren werden konsequent wissenschaftlich weiterentwickelt, wobei die maßgeblichen Akteure in der Pflege eingebunden werden, dazu zählen der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaften. Ein Schwerpunkt wird darauf liegen, dass die nötigen Angaben durch die Pflegekräfte digital und mit wenig Aufwand erfasst werden können.

Erste Schritte der Krankenhausreform

Im Vorgriff auf die Reform der Krankenhausfinanzierung werden in den Jahren 2023 und 2024 Leistungen auf den Kinderstationen in Krankenhäusern im Umfang von 300 Millionen Euro gesondert gefördert; zudem gibt es eine Budgetgarantie, so dass für die meisten Krankenhäuser mindestens die 2019 abgerechneten pädiatrischen Leistungen garantiert werden. Damit werden wir die wirtschaftliche Situation von Krankenhäusern verbessern.

Geburtskliniken erhalten eine Förderung in Höhe von 120 Millionen Euro. Die Länder entscheiden jeweils auf der Grundlage von Qualitätskriterien des Bundes, welche Kliniken gefördert werden. Dabei wird auch einbezogen, wie groß der Anteil der natürlichen Geburten ist und ob sich die Kliniken in der Praxisausbildung von Hebammen engagieren. Damit verbinden wir Schritte zur Verbesserung der Qualität mit einer besseren Finanzierung von Geburtshilfestationen.

Hebammen können künftig außerdem in das Pflegebudget aufgenommen werden. Damit können Personalstellen für Hebammen unbegrenzt durch die Krankenhäuser abgerechnet werden.

Weitere Verbesserungen

Zudem sorgen wir dafür, dass die Ambulantisierung von Krankenhausleistungen endlich vorankommt und die Zahl unnötiger Krankenhausaufenthalte verringert wird. Hierzu wird ein gemeinsames Vergütungssystem für Krankenhäuser und ambulante Operationszentren eingeführt (so genannte Hybrid-DRGs). Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten kann überdies künftig auch eine „Tagesbehandlung“ im Krankenhaus durchgeführt werden, bei der die Übernachtung entfällt. Wir konnten erreichen, dass hierbei insbesondere ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen weiterhin Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten durch die Krankenkassen haben.

Auch für die Behandlung von Menschen mit Long Covid oder vergleichbaren Symptomen einer Virusinfektion (ME/CFS) wird das Gesetz Verbesserungen - wie eine interdisziplinäre Diagnostik und strukturierte Therapieangebote - ermöglichen. Damit sollen die oft jahrelangen Odysseen der Patientinnen und Patienten vermieden und zeitnahe Hilfe erreicht werden.

Mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen

Durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist es seit dem vergangenen Jahr möglich, sich auch für Leistungen der Krankenversicherungen (wie beispielsweise eine elektronische Patientenakte – ePA) mittels des neuen elektronischen Personalausweises (eID) auszuweisen. Durch diese und weitere Maßnahmen kommt die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich voran.