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Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken

  • Eine starke Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist wichtig für unsere offene und plurale Gesellschaft und bei der Bekämpfung von Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
  • Zwischen 2018 und 2022 war die Leitung der ADS unbesetzt, was ihren Wirkungsgrad empfindlich eingeschränkt hat. In einer Zeit, in der Hass und Hetze grassieren, war eine Änderung des Verfahrens zur Besetzung des Amtes der Leitung der ADS längst überfällig, was auch in der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages deutlich wurde.
  • Nun wird die Leitung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung durch den Bundestag gewählt. Sie muss bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, beteiligt werden. Damit stärken wir die ADS und verleihen der Antidiskriminierungspolitik einen deutlich höheren Stellenwert.

Für viele Menschen in Deutschland sind Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters immer noch bittere Realität und schmerzlicher Alltag. Die Zahlen der Beratungsanfragen bei der ADS und der gemeldeten Diskriminierungsfälle erreichten in letzter Zeit einen Höchststand.

Leider blieb die Leitung der Stelle vier Jahre unbesetzt. Die bisherige Regelung bot keine hinreichend sichere Rechtsgrundlage für gerichtsfeste Besetzungsentscheidungen. Deshalb haben wir es über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen geändert: Die Leitung der ADS wird auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag für fünf Jahre bei Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl gewählt. Somit stärken wir die Unabhängigkeit der Stelle und stellen sicher, dass die Zeit der kommissarischen Leitung zu Ende geht und sich künftig auf Dauer nicht wiederholt.

Die Leitung wird künftig als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung arbeiten und die Stellung der ADS innerhalb der Bundesverwaltung klarer gefasst. Ihre Leitung hatte bei ihrer Aufgabenerfüllung die Zuständigkeiten der Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung zu beachten, ohne jedoch bei offensichtlicher Funktionsgleichheit selbst ein*e Beauftragte*r zu sein. Dadurch fehlten der Leitung im Verhältnis zu anderen Beauftragten wichtige Beteiligungsrechte auf Bundesebene. Im Ergebnis wurde die fachliche Expertise der ADS im politischen Meinungsbildungsprozess nicht vergleichbar berücksichtigt. Mit der Stärkung der Rolle der Leitung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r wird ihre bisher undeutliche Position in der Bundesverwaltung klargestellt. Dazu haben wir Beteiligungsrechte der ADS gesetzlich verankert und dadurch ihre Kompetenzen gestärkt.

Leider konnte eine weitreichende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wegen der Blockadehaltung der FDP nicht verabschiedet werden. Um den Diskriminierungsschutz grundsätzlich zu stärken, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich des AGG auszuweiten, werden wir in der laufenden Legislaturperiode einen neuen Anlauf für eine AGG-Reform starten.

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