Kapitalanleger-Musterverfahren

Besserer Rechtsschutz für Kapitalanleger*innen

Aktienchart auf einem schwarzen Bildschirm, der sinkenden Aktienkurs anzeigt.
Wir wollen das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) praxistauglicher, schneller und digitaler machen. picture alliance / Bildagentur-online / McP-Leitner
11.04.2024
  • Kapitalanleger-Musterverfahren sind bisher unnötig kompliziert und langwierig. Das wollen wir ändern.
  • Mit einer positiven Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens stärken wir den kollektiven Rechtsschutz, weil in diesen Verfahren viele Anleger*innen gemeinsam ihre Rechte geltend machen können.
  • Wir ändern das Verfahrensrecht so, dass es digitaler und insgesamt praxistauglicher wird.

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) war die erste Reaktion des deutschen Gesetzgebers darauf, dass das herkömmliche deutsche Zivilprozessrecht bei vielen tausend von ein und demselben Sachverhalt betroffenen Kläger*innen an seine Grenzen stößt. In solchen Fällen werden die Ressourcen der Gerichte durch Individualverfahren nahezu lahmgelegt. Gleichzeitig leidet die Einheit der Rechtsordnung, wenn eine gleichgerichtete Rechtsfrage mit Relevanz für denselben Lebenssachverhalt von unterschiedlichen Gerichten unterschiedlich beantwortet wird. Das KapMuG war somit der erste Ansatz kollektiven Rechtsschutzes im deutschen Zivilrecht, in dem betroffenen Kläger*innen selbst die Klagebefugnis eingeräumt wurde.

Dass sich das KapMuG grundsätzlich als Instrument bewährt hat, zeigt sich auch daran, dass es Kapitalanleger-Musterverfahren waren, in denen ein großer Teil der Aufklärungsarbeit des Dieselskandals geleistet wurde. Daher wollen wir das KapMuG, das aktuell nur bis zum 31. August 2024 gilt und dann außer Kraft treten würde, erhalten und reformieren. Insbesondere das mehrstufige Vorlageverfahren hat sich als zu kompliziert und langwierig erwiesen, um das Ziel einer effektiven Erledigung von Massenverfahren erreichen zu können. Weitere Verbesserungen im Sinne eines effektiven und schnelleren Verfahrens können durch die Mittel der Digitalisierung erreicht werden. Wir sehen daher in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung einen guten ersten Schritt.