Verwaltungsgerichtsprozesse

Schnellere Gerichtsverfahren für die Infrastruktur

Ein Gesetzbuch auf einem Tisch in einem Gerichtssaal
Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung können wichtige Projekte für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Schieneninfrastruktur zügiger umgesetzt werden. picture alliance/dpa | Jens Kalaene
10.02.2023
  • Langwierige Gerichtsverfahren verzögern häufig den Ausbau wichtiger Anlagen, die für die Energie- und Mobilitätswende dringend erforderlich sind.
  • Im Koalitionsvertrag haben sich Grüne, SPD und FDP darum vorgenommen, verwaltungsgerichtliche Verfahren zu Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. 
  • Der Bundestag hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den Stimmen von Ampelkoalition und LINKE beschlossen. 

Eine klimaneutrale Zukunft braucht grüne Infrastruktur. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher schon seit langer Zeit eines der wichtigsten Ziele grüner Politik. Durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die dadurch ausgelöste Energiekrise wurde dies nur noch bestärkt: Allein durch die Erzeugung von Energie aus Sonne, Wind und Wasser können wir eine nachhaltige, sichere und unabhängige Energieversorgung in Deutschland sicherstellen. Daneben ist im Rahmen der Mobilitätswende auch die Modernisierung und Stärkung des Schienennetzes ein zentraler Aspekt einer zukunftsgerichteten und klimaneutralen Infrastruktur.

Langwierige Verfahren bremsen den Ausbau von erneuerbaren Energien und der Schieneninfrastruktur derzeit allerdings vielfach aus. Das betrifft insbesondere die Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber auch die gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Genehmigungen solcher Vorhaben.

Um dem zu begegnen, hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag auf eine Beschleunigung der Verwaltungsgerichtsverfahren verständigt. Der nun vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf sieht für bestimmte Infrastrukturprojekte eine besondere Regelung für Eilverfahren am Bundes- bzw. am Oberverwaltungsgericht vor. Die Regelung verfolgt das Ziel, dass bei diesen Infrastrukturprojekten der Bau trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens weiter vorangebracht werden kann. Weist die Genehmigung eines Vorhabens bestimmte Mängel auf, können diese nach der vorgeschlagenen Regelung außer Acht gelassen werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Mangel schnell behoben sein wird.

Zudem stärkt das Gesetz die gerichtliche Möglichkeit, verspätet vorgebrachte Erklärungen und Beweismittel im Prozess zurückzuweisen, wenn die Fristverletzung nicht genügend entschuldigt ist (sog. innerprozessuale Präklusion). Außerdem wird für bestimmte Infrastrukturprojekte ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt. Schließlich sieht das Gesetz noch die Schaffung besonderer Kammern bzw. Senate für die Bearbeitung planungsrechtlicher Streitigkeiten vor.

Für uns Grüne im Bundestag ist die Beschleunigung von Verfahren an den Verwaltungsgerichten ein wichtiger Ansatz, um den Ausbau der Erneuerbaren zu fördern und die Energiewende voranzubringen. Wir konnten im parlamentarischen Verfahren erreichen, dass klimaschädliche Infrastruktur wie das Anlegen von Verkehrsflughäfen und -landeplätzen sowie Planfeststellungsverfahren für Braunkohletagebaue jedoch nicht prioritär zu behandeln sind. Außerdem haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass Antragsteller im Eilverfahren nicht für die Gerichtskosten aufkommen müssen, wenn zwar ein Mangel vorliegt, der Antragsgegner diesen aber nach der neuen Regelung rechtzeitig behebt.

Um weiteres Beschleunigungspotenzial auszuschöpfen, haben wir eine Regelung aufgenommen, die es auch den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht ermöglicht, die Entscheidung über einen Rechtstreit einem Einzelrichter zu übertragen oder die Besetzung des Senats von fünf auf drei Richter*innen zu verringern. Dieses Vorgehen hat sich an Verwaltungsgerichten bereits bewährt, war aber für Ober- und Bundesverwaltungsgerichte bislang noch nicht möglich.

Das überarbeitete Gesetz wurde am 10. Februar 2023 mit den Stimmen von Ampelfraktionen und LINKE beschlossen.