Auslandseinsatz

Militärische Evakuierungsmission im Sudan

Transportflugzeug vom Typ Airbus A400M
Der Bundestag stimmt der militärischen Evakuierungsmission deutscher Staatsangehöriger aus dem Sudan nachträglich zu. Im Sudan war zuletzt die Gewalt zwischen Armee und Milizen eskaliert. picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
28.04.2023
  • Die Sicherheitslage im Sudan verschlechterte sich im April 2023 rapide. Zunehmend sind auch Zivilistinnen und Zivilisten von der Gewalt betroffen.
  • Der Bundestag stimmte nachträglich einer militärischen Evakuierungsmission deutscher Staatsangehöriger aus dem Sudan zu.
  • Derzeit sind keine weiteren Evakuierungsflüge durch die Luftwaffe geplant. Das Mandat endet am 31. Mai 2023.

Einheiten der sudanesischen Armee und der paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) liefern sich seit Mitte April erbitterte Kämpfe mit zahlreichen Toten und Verletzten. Direkt nach Ausbruch der ersten Kampfhandlungen trat am 15. April das erste Mal der Krisenstab der Bundesregierung im Auswärtigen Amt zusammen. Vor dem Hintergrund dieser Gewalteskalation entschied sich die Bundesregierung, ebenso wie andere Partnernationen, für eine militärische Evakuierungsmission. Dabei stimmte sich die Bundesregierung eng mit den Hilfsangeboten anderer befreundeter Staaten ab.

Seit dem 23. April wurden durch die Bundeswehr mehr als 700 Personen, darunter mehr als 190 Deutsche, weitere berechtigte Personen und Staatsangehörige von über 40 Ländern aus dem Sudan ausgeflogen. Derzeit sind keine weiteren Evakuierungsflüge durch die Luftwaffe geplant.

Nachträgliche Mandatierung

Das Mandat für die Evakuierungsmission ist ein Sonderfall. Nach § 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes bedürfen Einsätze zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen keiner vorherigen Zustimmung, solange durch die öffentliche Befassung des Bundestages das Leben der zu rettenden Menschen gefährdet würde. "Bei Gefahr im Verzug ist die Bundesregierung“, laut Bundesverfassungsgericht (2 BvE 6/11), „ausnahmsweise berechtigt, den Einsatz bewaffneter Streitkräfte vorläufig allein zu beschließen.“ In solchen Fällen muss sie das Parlament dann umgehend mit dem Einsatz befassen.

Dies ist am 26. April geschehen. Der Bundestag hat der Evakuierungsmission nachträglich und ohne Gegenstimmen zugestimmt. Das Mandat ist bis zum 31. Mai 2023 befristet. Dies stellt sicher, dass die Bundesregierung über die notwendige Flexibilität verfügt, um notfalls in den kommenden Wochen weitere Evakuierungen vornehmen zu können. Im Rahmen des Mandats können bis zu 1.600 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Die völkerrechtliche Grundlage des Mandatstexts bildet die Zustimmung der sudanesischen Regierung.

Ausblick Lage im Sudan        

Unter dem Machtkampf im Sudan leidet vor allem die Zivilbevölkerung. Der Gewaltausbruch ist ein herber Rückschlag für die Demokratiebewegung in dem Land. Der Sudan ist mit seinen Vorkommen an Öl und Gold ein besonders rohstoffreiches Land – trotzdem lebt ein Großteil der circa 46 Millionen Einwohner in Armut. Ihre Lage hat sich durch die Kämpfe nochmal verschlechtert. Das Welternährungsprogramm musste seine Tätigkeit vorläufig einstellen.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat bekräftigt, dass die Bundesregierung sich „auf allen diplomatischen Kanälen“ für einen Waffenstillstand in Sudan einsetzt. Die Menschen im Sudan benötigen sofortige humanitäre Hilfe. Es braucht dringend humanitäre Zugänge ins Land. Annalena Baerbock unterstrich in der Bundestagsdebatte am 26. April 2023: „Ich möchte an dieser Stelle […] deutlich machen: Wir schauen nicht weg. Wir schauen weiter hin, auch wenn das Thema aus den Medien jetzt schon langsam verschwindet; denn die Menschen im Sudan brauchen weiter unsere Hilfe.“