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ERP-Wirtschaftsplan: Knapp 12 Milliarden Euro für den Mittelstand

  • Wir haben im Bundestag mit SPD und CDU/CSU noch das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 beschlossen.
  • Damit setzen wir einen klaren Impuls für den Mittelstand.
  • Fast 12 Milliarden Euro stehen bereit, um Unternehmensgründungen zu fördern und gezielt Investitionen in die Transformation zu unterstützen.

Nach Verhandlungen mit SPD und Union haben wir im Bundestag noch das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 beschlossen. Das traditionsreiche European Recovery Program (ERP) versorgt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital für wichtige Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Innovation. Durch Fonds wie den High-Tech Gründerfonds erhalten aufstrebende Technologieunternehmen in der Start-up- und Wachstumsphase besseren Zugang zu Wagniskapital. Zudem werden erfolgreiche Studienprogramme, etwa für die USA, gefördert.

Zinsverbilligungen für KMU

Das ERP fördert vor allem über Darlehen und Zinsverbilligungen und stärkt die Wagnis- und Beteiligungsfinanzierung. Kleine und mittelständische Unternehmen können im Jahr 2025 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 12 Milliarden Euro erhalten. Viele Unternehmen, insbesondere KMU, stehen aktuell vor enormen Herausforderungen aufgrund der angespannten Wirtschaftslage. Das ERP leistet einen Beitrag dafür, diese Unternehmen auf ihrem Pfad der Transformation und bei ihren Investitionen hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. 

Transformation im ländlichen Raum unterstützen

Der ERP ist auch ein wesentliches Instrument, damit diese Transformation im ländlichen Raum gelingt. Unser politisches Ziel ist es, dass gerade kleine Unternehmen im ländlichen Raum exzellente Wirtschaftsbedingungen haben. Die Verfügbarkeit von Breitband, Fachkräften, Kitas, Schulen, Ärzt*innen und die Daseinsvorsorge sind dafür elementare Voraussetzungen, die wir mit unserer Politik schaffen wollen. Die ausgereichte Regionalförderung hat Modellcharakter und trägt dazu bei, dass sich Lebensverhältnisse in Stadt und Land gleichmäßig entwickeln.

Nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen wieder von der Förderung ausgenommen

Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 hatten wir die Grundlagen dafür gelegt, dass künftig auch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen Zugang zu den ERP-Programmen erhalten. Im Einklang mit der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Wirtschaft“, die die Bundesregierung am 13. September 2023 verabschiedet hatte, sollte auch die gemeinwohlorientierte Wirtschaft besser profitieren können. Wir bedauern sehr, dass wir in den jetzigen Verhandlungen keine Einigung mit der CDU/CSU darüber erzielen konnten, dies fortzuführen. Daher werden wir uns dafür einsetzen, die Förderung in Zukunft wieder auszuweiten. 

Wohlstand braucht starke Zivilgesellschaft

Das Sondervermögen fußt auf Mitteln des US-Marshallplans, der den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs ermöglicht hat. Seit 1948 unterstützt das Förderprogramm KMU dabei, in ihre Zukunft zu investieren und sich besonders im ländlichen Raum stabil aufzustellen.

Der ERP beruht auf der Annahme, dass es Frieden auf Dauer nicht ohne Investitionen in die Zukunft gibt. Dieser Gedanke ist aktueller denn je und auch die Ampelkoalition hat sich dem Gedanken verschrieben, durch Investitionen nachhaltigen Wohlstand und Frieden zu sichern. 

Der Marshallplan hat uns gelehrt, wie mühevoll der alltägliche Aufbau des Friedens ist. Dieses Alltagswerk dürfen wir insbesondere angesichts der aktuellen Situation nicht vernachlässigen.

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