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Wort halten, Leben retten - Visa für Afghan*innen erteilen

  • Alle von Deutschland ausgesprochenen Aufnahmezusagen für gefährdete Afghan*innen müssen endlich und ohne weiteren Verzug umgesetzt werden.
  • Denn weiterhin sitzen rund 1.900 afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan fest. Pakistan hat Deutschland eine Frist bis zum 31. Dezember 2025 gesetzt. Dann droht den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban und damit Verfolgung, Folter und Tod. 

  • Die Bundesregierung steht in der Pflicht, gemachte Zusagen einzuhalten, die Verantwortung für das deutsche Engagement in Afghanistan zu übernehmen und diejenigen zu schützen, denen Schutz zugesagt wurde. Mit unseren Anträgen im Bundestag appellieren an die Bundesregierung „Wort halten, Leben schützen“!

Mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan dramatisch verschärft. Sie ist durch systematische und tiefgreifende Verletzungen der Grundrechte gekennzeichnet, insbesondere mit Blick auf Rechte von Frauen und Mädchen, religiöser Minderheiten und der LGBTIQ+-Community.

Die Taliban inhaftieren willkürlich Menschen, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder die Bildung von Frauen und Mädchen einsetzen. Sie haben öffentlich durchgeführte Hinrichtungen und Körperstrafen wieder eingeführt. Sie lassen unliebsame Menschen verschwinden, foltern und töten sie. 

Alle ausgesprochenen Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Ortskräfteverfahren müssen umgesetzt werden. Das heißt, dass afghanische Staatsangehörige, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und die sicherheitsgeprüft sind, mit ihren Familienangehörigen nach Deutschland einreisen dürfen.

1.900 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage warten in Pakistan

Derzeit befinden sich weiterhin rund 1.900 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage aus den unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen in Pakistan und warten darauf, dass die deutschen Behörden ihre Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die Einreisevisa für Deutschland erteilen. Und die Uhr tickt: Die pakistanische Regierung hat Deutschland eine Frist für den Bearbeitungs- und Ausreiseprozess bis zum 31. Dezember 2025 gesetzt, nach deren Ablauf den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan droht.

Bereits im September 2025 haben wir das im Bundestag mit einem Antrag „Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren“ zum Thema gemacht. Jetzt verstärken wir den Appell mit einem weiteren Antrag „Wort halten, Leben schützen - Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen“.

Die Afghan*innen, die Aufnahmezusagen aus den unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen haben, setzen auf die Verlässlichkeit der Bundesregierung. Sie haben sich für unsere Soldatinnen und Soldaten, für Demokratie, Menschenrechte und den Rechtsstaat eingesetzt und sitzen nun – teils seit 2-3 Jahren – in Pakistan fest. Es steht in der Verantwortung der Bundesregierung, gemachte Zusagen einzuhalten und die Verantwortung für das deutsche Engagement in Afghanistan zu übernehmen und diejenigen zu schützen, denen Schutz zugesagt wurde.

Und dies auch, obwohl die schwarz-rote Bundesregierung beschlossen hat, humanitäre Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Davon betroffen sind auch ca. 650 Personen, die vor Einführung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP Afghanistan) eine Aufnahmezusage über die sogenannte Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm erhalten haben, weil sie besonders gefährdet sind: es handelt sich um Menschenrechtsverteidiger*innen, Frauenrechtler*innen, Journalist*innen, Richter*innen, Angehörige vulnerabler Gruppen wie LGBTIQ*. Ihre Gefährdung ist identisch mit der der Personen aus dem BAP, bei denen die Bundesregierung nun endlich eingesehen hat, dass deren Aufnahmezusage rechtsverbindlich ist. Der einzige Unterschied ist, dass die Afghan*innen sich um Aufnahme in Deutschland beworben haben, bevor das BAP aufgelegt wurde. Diese Gruppe wartet also länger auf Ausreise nach Deutschland und soll nun nach dem Willen des Bundesinnenministers trotzdem nicht kommen dürfen. Auch wenn die Gefährdung, vor der sie aus Afghanistan geflohen sind, dieselbe ist.

Wenn auch nur ein Mensch durch die Verantwortungslosigkeit des Bundesinnenministers zu Schaden kommt, dann wird es nicht reichen, Fehler einzuräumen. Dann müssen Konsequenzen folgen.
Schahina Gambir, Mitglied im Innenausschuss des Bundestages

Für den Verzicht auf die erteilte Aufnahmezusage bot das Bundesinnenministerium Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste mit Aufnahmezusagen Geld und Sachleistungen an, was lediglich zehn Familien (62 Personen) angenommen haben. Nach Auffassung der Grünen Bundestagsfraktion hat das Bundesinnenministerium hier Gelder aus dem Haushaltstitel „Resettlement und humanitäre Aufnahme“ zweckwidrig zur Verhinderung der Aufnahme verwendet.

Über 210 Personen mit Aufnahmezusage, die im August und September 2025 durch die pakistanische Polizei nach Afghanistan abgeschoben wurden, warten bislang vergeblich darauf, dass die Bundesregierung für sie pakistanische Visa zur Wiedereinreise beantragt.

Zwar ist es gut, dass die Bundesregierung nun die Menschen, die über das BAP Aufnahmezusagen erhalten hatten, endlich ausfliegen will. Was aber auch zur Wahrheit gehört: Mehr als fünfzig Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Androhungen von Zwangsgeld waren nötig, um die Umsetzung dieser rechtsverbindlichen Zusagen durchzusetzen. Dies zeigt das mehr als schwierige Rechtsstaatsverständnis des Bundesinnenministers.

Ausreiselogistik bis Jahresende 2025 kaum zu schaffen

Weil die Bundesregierung die Verfahren in Pakistan (zum Beispiel Sicherheitsinterviews) monatelang verschleppt hat, wird die Umsetzung der Ausreiselogistik bis Jahresende 2025 realistisch kaum zu schaffen sein.

Bundesinnenminister Dobrindt hatte noch in der vergangenen Woche in einer durch die Grüne Fraktion beantragten Sondersitzung des Innenausschusses betont, man fühle sich auch gegenüber den ehemaligen afghanischen Ortskräften verpflichtet und werde sie aufnehmen. Umso irritierender ist es, dass viele von ihnen keine Termine für Sicherheitsinterviews erhalten – und somit keinerlei Chance haben, noch in diesem Jahr auszufliegen. Und Anfang Dezember 2025 wurden 14 Ortskräften sogar die Aufnahmezusage entzogen.

Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan muss sich die Bundesregierung für die Einhaltung fundamentaler Rechte einsetzen, Betroffenen Schutz gewähren und die internationale Gemeinschaft zu einer entschlossenen Reaktion gegenüber den Taliban mobilisieren. Vor allem betrifft das die Schutzversprechen, die Deutschland bereits rechtsverbindlich erklärt hat. Auf internationaler Bühne fordert die Bundesregierung die Taliban zur Achtung der Menschenrechte auf, gleichzeitig verwehrt sie jedoch denjenigen Schutz, die sich genau für diese Werte eingesetzt haben. Damit droht die Bundesregierung die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands zu verspielen und verrät unsere humanitären Grundwerte.

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