Veröffentlicht am

BMI-Verordnungsentwurf: Rechte von trans, inter und nicht-binären Menschen in Gefahr

  • Mit einer Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen versucht Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), Teile des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) rückgängig zu machen.
  • Statt sich um die Sicherheit von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu kümmern, schlägt das Bundesinnenministerium Regelungen vor, die ihr Outing gegenüber öffentlichen Stellen erzwingen und sie damit auf Risiko von Diskriminierung und Stigmatisierung aussetzen.
  • Man fragt sich: Was macht eigentlich die SPD, wenn auf diese Weise Errungenschaften des von ihr mitbeschlossenen Selbstbestimmungsgesetzes nun torpediert werden sollen.

Zum 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem können Menschen ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag und ihren Vornamen unbürokratisch durch Erklärung beim Standesamt ändern. Damit stärkten wir nicht nur die persönliche Freiheit betroffener Menschen sondern auch unsere Demokratie und den Rechtsstaat.

Zudem soll das Gesetz trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vor Gewalt und Diskriminierung schützen und die gesellschaftliche Akzeptanz befördern. Ein wichtiges Element des Gesetzes ist das Offenbarungsverbot. Es bedeuten, dass der frühere Geschlechtseintrag oder die alten Namen ohne Zustimmung der betroffenen Person grundsätzlich nicht offenbart werden dürfen. Dieser Schutz vor unfreiwilligem Outing ist besonders wichtig, da er verhindert, dass Menschen geoutet werden, was sie vielleicht nicht wünschen, oder was sie gefährden könnte.

Dieses Offenbarungsverbot versucht nun Alexander Dobrindt angesichts fehlender Mehrheit für die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes auf Verordnungswege, also am Parlament vorbei, zu umgehen. Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Verordnungsentwurf sieht vor, dass in den Datensatz für das Meldewesen neue Datenfelder eingeführt werden, mit denen sowohl frühere Geschlechtseinträge dauerhaft erfasst und gespeichert werden sollen sowie die Übermittlung der früheren Vornamen ausgeweitet werden soll. Bereits bei den Verhandlungen um das Selbstbestimmungsgesetz wurden vergleichbare Regelungen deutlich kritisiert und aus dem ursprünglichen Entwurf ersatzlos gestrichen.

Innenministerium bleibt eine nachvollziehbare Begründung schuldig

Dazu haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In der Antwort bleibt das Innenministerium - wie schon beim Verordnungsentwurf - eine nachvollziehbare Begründung schuldig, wozu solche Regelungen überhaupt erforderlich sind. Zudem bleiben die auch von den Expert*innen und Verbänden geäußerten Bedenken in Bezug auf informationelle Selbstbestimmung und Diskriminierungsverbot unwiderlegt. Angesichts einer solch schwachen Argumentation wundert es nicht, warum das Innenministerium die Selbstorganisationen und andere relevanten Fachverbände im Beteiligungsprozess zuerst fast unisono ignoriert hat.

In der Antwort behauptet die Bundesregierung, dass nur mit den vorgeschlagenen Regelungen Personenidentität weiterhin nachvollzogen werden kann. Dieses Argument ist verfehlt. Die Identität einer Person bleibt bereits nach geltendem Recht stets nachvollziehbar. Die Geschlechts- und Vornamenänderungen dürfen an das Bundeszentralregister gemeldet werden. In dem Register beim Bundesamt für Justiz stehen die Daten aller Personen, die von einem deutschen Gericht zu einer Strafe verurteilt wurden. Strafen auf Bewährung stehen dort ebenso wie eine Sperre der Fahrerlaubnis. Ändert eine Person ihren Namen und Geschlechtseintrag, dann geht vom Standesamt automatisch eine Nachricht ans Register. Ist jemand vorbestraft oder musste den Führerschein abgeben, kommt in die Akte ein Hinweis: Das ist der neue Name. So können Behörden wie zum Beispiel Polizeibehörden durch eine – gegebenenfalls neue – Abfrage der Register alle zur Identifikation einer Person erforderlichen Informationen erlangen.

Mit den neuen Datenblättern würde besonders hervorgehoben, dass eine Person ihren Geschlechtseintrag geändert hat. Damit können trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen als solche erkannt werden. Daher sind andere Namensänderungen, wie etwa bei Eheschließung, Adoption, Umbenennung, mit den Fällen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht vergleichbar, was der Gesetzgeber unter anderem mit dem verschärften und mit Sanktionen belegten Offenbarungsverbot zum Ausdruck gebracht hat. Denn die Hasskriminalität gegen trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen nimmt besorgniserregend zu: Laut Bundeskriminalamt ist die Hasskriminalität in Bezug auf „geschlechtsbezogene Diversität“ von 2023 auf 2024 um 34,89 Prozent gestiegen. In diesen Zeiten sollte sich ein Innenminister schützend vor die Betroffenen stellen. Das Vorgehen von Alexander Dobrindt stellt das genaue Gegenteil dar.

Weitere Texte und Dokumente zum Thema

BMI-Verordnungsentwurf: Rechte von trans, inter und nicht-binären Menschen in Gefahr

Das Selbstbestimmungsgesetz garantiert einer von Gewalt und Diskriminierung stark betroffenen Gruppen einen gesicherten Platz in unserer Rechtsordnung und Gesellschaft. Mit einer Verordnung versucht das BMI diese Errungenschaft zum Teil abzuschaffen.

Fachtext
Fachtext: BMI-Verordnungsentwurf: Rechte von trans, inter und nicht-binären Menschen in Gefahr
Queerfeindlichkeit: Vielfalt schützen, Diskriminierung beseitigen

Immer öfter sind CSD-Veranstaltungen Ziel von Einschüchterungen und Bedrohungen durch Rechtsextremisten. Staat und Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Eingriffen auf die Sicherheit queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten.

Fachtext
Fachtext: Queerfeindlichkeit: Vielfalt schützen, Diskriminierung beseitigen
CSD: Bundestag muss Flagge zeigen

Die Regenbogenflagge muss auch 2025 zum CSD am Deutschen Bundestag wehen. Gerade jetzt muss der Bundestag Solidarität für die Freiheit und Sicherheit queerer Menschen zeigen.

Fachtext
Fachtext: CSD: Bundestag muss Flagge zeigen
Für die Rechte von LSBTIQ

Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT) am 17. Mai macht deutlich: An jedem Tag im Jahr muss um Respekt und Anerkennung von Vielfalt gerungen sowie gegen Hass und Diskriminierung vorgegangen werden.

Fachtext
Fachtext: Für die Rechte von LSBTIQ
Rainbow Map 2025 von ILGA Europe

Deutschland ist im aktuellen Regenbogen-Ranking von ILGA-Europe um drei Plätze gestiegen – ein wichtiges Zeichen für die Gleichstellung von LSBTIQ*-Personen in unserem Land.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Rainbow Map 2025 von ILGA Europe
Es wurden keine Treffer gefunden.

Unsere Publikationen

Britta Haßelmann und Katharina Dröge auf der Fraktionsebene des Deutschen Bundestags

Blick nach vorn

profil:GRÜN 7/2025

Zeitschrift
Zur Publikation: Blick nach vorn

CSD 2025

Fächer

Sonstiges
Zur Publikation: CSD 2025

LSBTIQ*-Rechte sind Menschenrechte

Wir treten für den Schutz und die Würde von LSBTIQ*-Personen ein.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: LSBTIQ*-Rechte sind Menschenrechte