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Chatkontrolle: Überwachung verhindern – Kinder schützen

  • Die kritischen Stimmen gegen die Pläne der EU-Kommission zur Chatkontrolle werden immer lauter.
  • Mit einem Antrag im Bundestag fordern wir die Bundesregierung auf, sich in der EU für einen zielführenden Schutz von Kinder und Jugendlichen einzusetzen, aber der anlasslosen Überprüfung jeglicher privaten Inhalte und Speichermedien eine klare Absage zu erteilen.
  • Wir Grüne im Bundestag schlagen im Antrag ein großes Bündel an Maßnahmen vor, um endlich einen besseren Kinder- und Jugendschutz voranzubringen, das aber gleichzeitig auch die Persönlichkeitsrechte schützt und die IT-Sicherheit nicht unterminiert. 

Die europäischen Justiz- und Innenminister*innen beraten weiter über die Chatkontrolle. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir uns schon in der letzten Wahlperiode immer wieder gegen die Chatkontrolle und für tatsächlich zielführende Instrumente im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kinder- und Jugendlichen und der Verbreitung entsprechender Darstellungen ausgesprochen. Nun fordern wir die Bundesregierung in einer sogenannten Stellungnahme nach Art. 23 des Grundgesetzes erneut mit Nachdruck auf, sich im Europäischen Rat gegen eine anlasslose Überprüfung jeglicher privaten Inhalte und Speichermedien auszusprechen und stattdessen zielführende Alternativvorschläge umzusetzen, um Kinder und Jugendliche endlich besser zu schützen. 

Bekämpfung und Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern

Seit Beginn der Verhandlungen vor mehr als drei Jahren begleiten wir diese Diskussion parlamentarisch und öffentlich kritisch. Die Grüne Bundestagsfraktion unterstützt ausdrücklich die von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele zur Bekämpfung und der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern sowie zum besseren Schutz von Kindern. Die derzeit im EU-Rat diskutierten Vorschläge gehen jedoch über dieses Ziel deutlich hinaus: Sie würden Anbieter digitaler Kommunikationsdienste verpflichten, die private Kommunikation der Nutzenden massenhaft und anlasslos zu durchsuchen. Ebenso besteht die Gefahr, dass der effektive Bruch der Ende-zu-Ende Verschlüsselung risikoreiche Schwachstellen schafft, die auch vor dem Hintergrund aktueller Bedrohungen nicht zu verantworten sind.

Durch die Fokussierung auf die andauernden Verhandlungen um die verfassungs- und europarechtlich fragwürdige „Chatkontrolle“ bleibt die Implementierung von dringend notwendigen, tatsächlich wirksamen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bisher weitgehend aus.

Personalausbau bei Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden

Aus Sicht der Grünen Bundestagsfraktion liegen eine Vielzahl anderer wirkungsvoller Vorschläge vor. Darunter der deutliche Personalausbau bei Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, die Stärkung der Ermittlungsbehörden, beispielsweise durch die Schaffung eines „Quick-Freeze“-Gesetzes und die Nutzung von „Login-Fallen“, mehr Präventionsarbeit, beispielsweise auch durch den Einsatz von digitalen Streetworkern, und die bessere Unterstützung von Betroffenen.

Nicht nur die Grüne Bundestagsfraktion, sondern auch zahlreiche Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft kritisieren die „Chatkontrolle“ als grundrechtsgefährdendes, unsicheres und unwirksames Mittel, um Kinder und Jugendliche zu schützen.

Dass sich nun auch Stimmen aus CDU/CSU und SPD nach einer jahrelangen Diskussion mehr und mehr der Kritik an der Chatkontrolle anschließen, stimmt vorsichtig optimistisch. Die Frage wird nun sein, ob sie die Bundesregierung auch zu einer tatsächlichen Ablehnung der Chatkontrolle auf Europäischer Ebene durchringen kann. Die Grüne Bundestagsfraktion bleibt am Ball. 

Antrag

Überwachung privater Kommunikation verhindern – Kinder und Jugendliche online besser schützen

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