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Die Haushaltspolitik der Koalition ist verfassungswidrig

  • Der von der Koalition im Bundestag beschlossene Haushalt 2025 ist verfassungswidrig. Zwei Gutachten bestätigen klare Verstöße gegen grundgesetzliche Regelungen im Bundeshaushalt 2025.
  • Aber: Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist uns der Weg der Normenkontrollklage verschlossen. Die Gutachten bestätigen, was wir vermuteten, der Weg über einen sogenannten Organstreit ist keine gute Alternative, hat wenig Aussicht auf Erfolg und hilft nicht unser Ziel - mehr Investitionen in die Zukunft - zu erreichen.
  • Deshalb werden wir die Gutachten nutzen, um nun gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen, denen die Zukunft und unser Planet am Herzen liegt, Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe auszuloten und voranzutreiben.

Gutachten belegen: Haushalt 2025 verstößt gegen das Grundgesetz!

Mit Beschluss des Haushalts 2025 war uns klar: Die Koalition verstößt gegen das Grundgesetz. Statt die mit unserer Hilfe mobilisierten 500 Milliarden Euro Kredite für echte, neue Investitionen zu verplanen, verschiebt sie Ausgaben so lange hin und her, dass sie das Geld für andere Zwecke nutzen kann. Im Ergebnis landen die neuen Schulden nicht etwa in Investitionen für die Zukunft, sondern über Steuersenkungen auch in den Taschen derer, denen es sowieso schon gut geht. Wir brauchen aber mehr Geld für pünktliche Bahnen und Zukunftsfähigkeit. Steuersenkungen, von denen vor allem die Bestverdienenden profitieren, helfen weder dem Zusammenhalt noch dem Wachstum.

Die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sind so, dass wir als demokratische Opposition, auch gemeinsam mit der Linken, nicht die notwendige Schwelle von einem Viertel der Abgeordneten überschreiten, um eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Damit wäre es möglich, sehr zielgenau den fehlenden Klimaschutz und das Ausbleiben von Investitionen vor dem Verfassungsgericht zu beklagen. Mit zwei unabhängigen Gutachten haben wir prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, den alternativen Weg des Organstreitverfahrens zu gehen.

Jetzt liegt es an der demokratischen Zivilgesellschaft, die aktuelle Koalition und ihre falsche Haushaltspolitik in die Schranken zu weisen

Klar ist mit den Gutachten: Der Haushalt 2025 verstößt in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. Die Berechnung der Investitionsquote im Kernhaushalt ist fehlerhaft. Im Haushalt 2025 fehlt es an zusätzlichen Investitionen wie vom Grundgesetz vorgesehen und einzelne Ausgaben im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verstoßen klar gegen die im Art. 143h GG festgelegten Zwecke. Auch die zehn Milliarden Euro jährlich für Investitionen in Klimaschutz versickern im Klima- und Transformationsfonds ohne spürbar mehr für den Klimaschutz zu tun. 

Klar wird aber auch: Ein Organstreitverfahren ist der falsche Weg, um das festzustellen. Die Aussicht auf Erfolg ist gering, da wir die oben genannten Punkte nur indirekt in einem Organstreitverfahren beklagen könnten. Sie könnten nur als Hilfsargumente vorgetragen werden und stünden nicht im Zentrum der Klage. Aus diesen Gründen haben wir uns entschieden: der richtige Weg vors Verfassungsgericht zu ziehen ist nicht der Organstreit über die Fraktion, sondern eine Verfassungsbeschwerde, die jede*r Bürger*in selbst einlegen kann.

Jetzt liegt es an der demokratischen Zivilgesellschaft, die aktuelle Koalition und ihre falsche Haushaltspolitik in die Schranken zu weisen. Eine Verfassungsbeschwerde, also eine Klage von Einzelpersonen, die in ihren Rechten durch den Haushalt beeinträchtigt werden, hat gute Aussichten auf Erfolg. Wir werden mit denjenigen zusammenarbeiten, die sagen wollen: Diese Haushaltspolitik verspielt unsere Zukunft. Diese Haushaltspolitik heizt das Klima weiter an, statt es abzukühlen. Diese Haushaltspolitik macht Schulden ohne Mehrwert für ein besseres Morgen. Packen wir’s an.

Gutachten

Gutachterliche Prüfung der Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens wegen missbräuchlicher Verwendung der Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK)

Erfolgschancen eines Organstreitverfahrens wegen der Nichteinhaltung der Vorgaben des Art. 143h GG im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung 2025

 

Abstrakte Normenkontrolle

Damit kann mindestens ein Viertel der Abgeordneten ein Gesetz inhaltlich überprüfen lassen. Wäre der ideale Weg, um Verstöße (zum Beispiel gegen Art. 143h GG/Investitionsquote) objektiv zu prüfen. Scheitert aber, da die demokratische Opposition das nötige 25-Prozent-Quorum im Bundestag verfehlt.

Organstreit

Hier streiten Organe nur um Kompetenzen, also darüber, wer worüber entscheiden darf. Das Kernproblem – fehlende Zukunftsinvestitionen trotz neuer Schulden – wäre rechtlich nur ein schwaches „Hilfsargument“. Das Verfahren verfehlt also das politische Ziel.

Verfassungsbeschwerde

Die gewählte Strategie. Bürger*innen klagen persönlich, da Schulden ohne echten Gegenwert (Klimaschutz) ihre Freiheitsrechte verletzen. Da der Haushalt die Zukunft verspielt, ist dieser individuelle Klageweg, auch laut Gutachten erfolgversprechender.

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