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Ein Postgesetz für das 21. Jahrhundert

  • Klimaschädliche Postflüge, prekäre Arbeitsbedingungen und organisierte Kriminalität: Das Postgesetz war dringend reformbedürftig.
  • Wir haben die gesetzlichen Grundlagen für die Herausforderungen unserer Zeit geschaffen.
  • Briefe und Pakete werden auch weiterhin zuverlässig zugestellt, jetzt aber noch nachhaltiger und mit besserem Arbeitsschutz.

Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten haben wir das Postgesetz modernisiert. Wir haben damit dafür gesorgt, dass auch in Zukunft Briefe und Pakete rechtzeitig ankommen – und das zu erschwinglichen Preisen, die unter dem EU-Durchschnitt liegen. Menschen werden mit Post- und Paketlieferungen versorgt, egal, ob sie auf einer Insel wohnen oder in den bayerischen Alpen. Der Zugang zu einer Postfiliale ist für uns Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb sichern wir 12.000 Universaldienstfilialen in der Fläche, die berühmten 1000 Meter zum nächsten Briefkasten und bezahlbares Porto.

Mehr Klimaschutz: Die Beförderung von Briefen und Paketen wird nachhaltiger

Am 28. März 2024 fand der letzte Nachtflug statt – nach 63 Jahren. Das ist das Ende einer Ära. Damit spart die Deutsche Post mehr als 80 Prozent der beim Transport entstandenen CO2-Menge. Durch unsere Reform erfassen wir die Emissionen des Postsektors über die Bundesnetzagentur und helfen Unternehmen über ein Nachhaltigkeits-Label, sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Starker Arbeitsschutz: Eindämmung von Schwarzarbeit und Ausbeutung in der Paketbranche

Auch beim Arbeitsschutz haben wir nachgebessert. In der Vergangenheit war insbesondere die Paketbranche bekannt für undurchsichtige Subunternehmerstrukturen, in denen Beschäftigte ohne den ihnen zustehenden Arbeitsschutz angestellt wurden. Fristlose Kündigungen wegen Krankheit, regelmäßige Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, Bezahlung unterhalb des Mindestlohns – all das war gängige Praxis. Das haben wir geändert. Wer künftig Pakete ausfahren will, muss sich bei der Bundesnetzagentur lizenzieren. Dabei wird auf mögliche Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder widrige Arbeitsbedingungen geprüft. 

Außerdem haben wir eine digitale und klare Form der Arbeitszeitkontrolle im Postsektor eingeführt: Jeder kennt es – das Handy sagt einem, wann das Paket kommt, noch zwei Stopps, noch ein Stopp, auf die Minute. Diese Daten nutzen wir künftig. Sie müssen von Subunternehmen gemeldet werden, das auftraggebende Unternehmen muss mit den Daten faire Arbeitszeit, Arbeitsentgelt und die Abführung von Sozialabgeben beim Subunternehmen plausibel machen können. Das wird kontrolliert.

Zusätzlich haben wir die Bußgelder deutlich erhöht: Auftraggeber*innen müssen künftig ihre Subunternehmen kontrollieren. Wer nicht anständig kontrolliert, bekommt ein Bußgeld, das wir auf 50.000 Euro angehoben haben.

Dennoch sehen wir noch weiteren Handlungsbedarf: Künftig sollten schwere Pakete über 20 Kilogramm grundsätzlich nur noch von zwei Leuten getragen werden dürfen, um so die Gesundheit der Beschäftigten zu schonen. Hier werden wir nicht nachlassen und weiter an Verbesserungen arbeiten.

Fairer Wettbewerb – günstige Preise für Verbraucher*innen

Außerdem sorgen wir für mehr fairen Wettbewerb: Marktbeherrschende Unternehmen müssen von nun an ihre Verträge der Bundesnetzagentur offenlegen. So können Wettbewerber besser in den Markt einsteigen. Das sorgt für günstige Preise, die allen Verbraucher*innen zugutekommen, wenn sie einen Brief oder ein Paket verschicken.

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts
Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses

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