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Equal Pay Day – Zeit für echte Transparenz

  • Der unbereinigte Gender Pay Gap, also die durchschnittliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern, lag 2025 unverändert zum Vorjahr bei 16 Prozent.
  • Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist für alle Menschen relevant, denn sie ermöglicht Selbstbestimmung, finanzielle Unabhängigkeit und fördert Gleichberechtigung.
  • Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Reform bietet die Chance für echte Transparenz.

Der unbereinigte Gender Pay Gap, also die durchschnittliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern, lag 2025 wie im Vorjahr bei 16 Prozent. Das ist seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006 der beste Wert, aber noch lange nicht das Ziel - gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Aber es ist Motivation dran zu bleiben! Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht kann eine Reform des deutschen Entgelttransparenzgesetz gelingen.

Kern der EU-Richtlinie ist echte Lohntransparenz. Wenn diese 1:1 umgesetzt wird, hätte künftig jede Person in jedem Unternehmen ein Auskunftsrecht. Damit würde das deutsche Entgelttransparenzgesetz aus dem Jahr 2017 an wesentlicher Stelle weiterentwickelt werden, denn es hat sich gezeigt: Ohne Transparenz und Korrekturpflicht bleibt gleiche Bezahlung ein Versprechen ohne Wirkung.

Eine der wichtigsten Verbesserungen zum aktuellen Gesetz wäre, dass künftig die Arbeitgeber*innen in der Pflicht stehen. Ab 100 Arbeitnehmer*innen müssten sie entgeltbezogene Indikatoren ermitteln, darüber regelmäßig berichten und diese veröffentlichen. Das sind aktive und transparente Schritte hin zu mehr Lohngleichheit. Wird dabei eine geschlechtsbezogene Lohnlücke festgestellt, müssen Arbeitgeber*innen in Zusammenarbeit mit Betriebsräten selbst tätig werden, um diese Lücke zu schließen. 

Die Durchsetzung von Lohngleichheit wird damit endlich nicht mehr auf einzelne Personen abgeschoben, sondern zur strukturellen Aufgabe. Das gilt auch Dank der Prozessstandschaft für gerichtliche Verfahren, mit dem Arbeitnehmer*innen ihre individuellen Rechte durch Verbände geltend machen können. Zudem müssen Arbeitgeber*innen bei Ausschreibungen verpflichtend Auskunft über die Gehaltsspanne der Stelle geben, so wie es bereits in vielen EU-Ländern üblich ist. 

Versäumt die Bundesregierung diese Reform, muss Deutschland nicht nur mit Sanktionen von Seiten der EU rechnen, sondern vertut auch die einmalige Chance, der eklatanten Lohnlücke endlich ein wirksames Gesetz entgegenzusetzen.

Auch unbezahlte Arbeit in den Blick nehmen 

Laut der letzten Zeitverwendungserhebung leisten Frauen nach wie vor deutlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Unbezahlte Arbeit setzt sich dabei aus „Sorgearbeit“ in der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen, aber auch freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement sowie der Unterstützung haushaltsfremder Personen zusammen. In der Folge schränkt es sie bei der Erwerbsarbeit und finanziellen Unabhängigkeit ein und kann später zu Altersarmut führen.

Um den Gender Pay Gap zu verringern, ist also auch eine bessere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit erforderlich. Wir haben durch Investitionen in Kita-Ausbau und -qualität die Erwerbstätigkeit von Eltern in den vergangenen Jahren bereits stark unterstützt. 

Familien wünschen sich zudem mehr partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Frühe partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs- und Haushaltsarbeit begünstigt auch eine spätere partnerschaftliche Aufteilung. Um dies zu unterstützen, fordern wir eine Familienstartzeit, bei der Väter, Co-Mütter oder gleichgestellte Elternteile zwei Wochen nach der Geburt vergütet freigestellt werden. 

Wer die eigene Arbeitszeit für die Pflege reduziert, braucht finanzielle Unterstützung in Form eines zeitlich begrenzten Ausgleichs der entgangenen Einkünfte. Auch Beiträge für die Rente der pflegenden Angehörigen müssen übernommen werden. Die Leistung soll so ausgestaltet sein, dass mehrere Personen sich die Pflege teilen können. Berufliche Freistellungen sollen besser und flexibler möglich sein. So wie es zur guten Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ausreichend Kitaplätze braucht, müssen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege gestärkt und ausgebaut werden.

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