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Familiennachzug: Familien gehören zusammen
- Familien gehören zusammen. Das ist ein Grundrecht und kein Gnadenakt.
- Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs durch die schwarz-rote Bundesregierung für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ist integrationspolitisch unverantwortlich und menschlich untragbar.
- Wir Grüne im Bundestag lehnen pauschale Einschränkungen ab und setzen uns stattdessen für beschleunigte und entbürokratisierte Verfahren und eine Gleichstellung mit GFK-Flüchtlingen ein.
Der Gesetzentwurf der Koalition zur Aussetzung des Familiennachzugs verstößt gegen das grund- und menschenrechtlich garantierte Recht der Betroffenen auf Wahrung der Familieneinheit nach Artikel 6 Grundgesetz und Artikel 8 Europäischen Menschenrechtskonvention. Es trifft Menschen, die in der Regel schon seit Jahren auf ein Visum zum Familiennachzug warten. Die schwarz-rote Koalition behauptet, „irreguläre Migration“ bekämpfen zu wollen. Die bekämpft man aber nicht, in dem man legale Zugangswege wie den Familiennachzug einschränkt.
Auch angesichts der deutlich gesunkenen Asylantragszahlen in Deutschland ist dieser massive Eingriff in die Grund- und Menschenrechte durch nichts zu rechtfertigen. Sichere und legale Zugangswege, wie der Familiennachzug, sind die einzigen Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende, insbesondere für vulnerable Personen wie Frauen und Kinder, bei denen sie sich nicht auf lebensgefährliche Wege begeben müssen. Sie ermöglichen darüber hinaus eine sehr viel bessere Planbarkeit für alle betroffenen Strukturen in den Kommunen.
Kindeswohl berücksichtigen
Die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für Personen, denen ein subsidiärer Schutzstatus zuerkannt wurde, gilt ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung für alle noch im Verfahren befindlichen Personen. Sie wird für die betroffenen Familien zu untragbar langen Trennungszeiten führen. Bereits nach geltendem Recht sind die antragsberechtigten Familien in der Regel zwei bis drei Jahre voneinander getrennt. Diese lange Trennungsphase liegt an langen Wartezeiten, beispielsweise an den Auslandsvertretungen bei der Durchführung des Verfahrens und an der komplizierten und langwierigen Beschaffung von erforderlichen Dokumenten. Die nun geplante erneute zweijährige Aussetzung wird daher im Normalfall für viele Familien zu einer mehr als vierjährigen unverschuldeten Trennungsphase führen. Erschwerend kommt hinzu, dass von der geplanten Regelung überproportional viele Kinder betroffen sein werden, deren Kindeswohl eigentlich nach der Kinderrechtskonvention vorrangig berücksichtigt werden muss.
Die Erfahrungen aus der letzten Aussetzung des Familiennachzugs für diese Gruppe in den Jahren 2016 bis 2018 zeigen darüber hinaus: Die Aussetzung entlastet weder Gerichte noch Behörden, sondern führt zu erheblicher Mehrbelastung durch unzählige Eilverfahren und Verfahren zur Aufnahme im Einzelfall gemäß den Härtefallregelungen des Aufenthaltsgesetzes.
Lange Trennung schadet der Integration
Eine dauerhafte Trennung von der Familie schadet der Integration auch derjenigen, die bereits hier in Deutschland leben. So belegen Studien, dass die Einheit der Familie nicht nur für die psychische Gesundheit, sondern auch für die soziale Eingebundenheit und die Bewältigung von Herausforderungen im Alltag, wie etwa das Finden einer Arbeit, oder das Erlernen der deutschen Sprache unverzichtbar ist
Trotz eindringlicher Warnungen der Sachverständigen aus der Migrationsberatung und den Flüchtlingsverbänden in der Anhörung zum Gesetzentwurf im Innenausschuss, konnte sich die Koalition noch nicht einmal auf die Einführung eines Stichtages oder auf eine realitätstauglich ausgestaltete Härtefallregelung einigen.
Wir finden es menschlich unerträglich, dass der Bundesinnenminister legale Zugangswege wie den Familiennachzug aussetzen will, um angeblich dadurch „irreguläre Migration“ bekämpfen zu wollen. Dadurch werden Menschen wieder auf gefährliche Fluchtrouten gedrängt.
Kinder brauchen ihre Eltern, Eltern brauchen ihre Kinder – auch um in Deutschland tatsächlich anzukommen und sich integrieren zu können. Daher setzt sich die Grüne Bundestagfraktion seit langem dafür ein und wird es weiter tun, den Familiennachzug zu ermöglichen und existierende Einschränkungen aufzuheben.
CDU und CSU beweisen erneut, dass das namensgebende C und die christliche Nächstenliebe nur ein Feigenblatt sind. Die SPD muss erklären, warum sie diese Politik mitträgt. Noch vor ein paar Monaten hat sie gegen die Aussetzung des Familiennachzugs gestimmt.
Die Grüne Bundestagsfraktion lehnt das Vorhaben der Koalition entschieden ab und wird weiter ihre Stimme für den Familiennachzug erheben.
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