Veröffentlicht am

Geburtshilfe: Hebammenversorgung sichern

  • Unser Ziel ist eine gute und bedarfsgerechte geburtshilfliche Versorgung von Schwangeren. Dazu gehört auch eine 1:1 Betreuung durch Hebammen in wesentlichen Phasen der Geburt.
  • Das nützt nicht nur den Schwangeren, sondern verbessert auch die Arbeitsbedingungen der Hebammen.
  • Wir werden genau beobachten, ob der neue Hebammenhilfevertrag zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden das Erreichen dieser Ziele fördert.

Ab November 2025 gilt für die geburtshilfliche Versorgung von Schwangeren in der gesetzlichen Krankenversicherung ein neuer Hebammenhilfevertrag. Dieser Vertrag wird zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den drei Hebammenverbänden Deutscher Hebammenverband, Bund freiberuflicher Hebammen in Deutschland und dem Netzwerk der Geburtshäuser vereinbart und regelt insbesondere die Abrechnung von Hebammenleistungen mit den Krankenkassen.

Tatsächliche Wirkungen des Vertrages unklar

Der alte Vertrag wurde Ende 2021 vom Deutschen Hebammenverband gekündigt. Seitdem verhandelten die Hebammen mit den Krankenkassen über einen neuen Vertrag. Ende 2024 erklärte der Deutsche Hebammenverband das Scheitern der Verhandlungen und rief die gesetzliche Schiedsstelle an. Diese entschied im April 2025 zugunsten des neuen Vertrags.

Der neue Vertrag sieht Veränderungen in der Honorierung freiberuflicher Hebammen vor wie etwa eine höhere Vergütung bei einer 1:1 Betreuung der Schwangeren unter der Geburt sowie eine Absenkung der Vergütung, wenn parallel in dieser Zeit zwei oder drei weiteren Schwangeren aktive Hilfe geleistet wird. Damit sollen nach Aussage der Krankenkassen die Anreize für eine 1:1 Betreuung erhöht werden. 

Während der Deutsche Hebammenverband mögliche Einkommenseinbußen für Beleghebammen befürchtet, verweisen die anderen beteiligten Hebammenverbände hingegen darauf, dass jede Betreuung einer Schwangeren künftig mit rund 44 Prozent höherem Honorar vergütet werde.

Zügige Evaluation des Vertrages nötig

Die Möglichkeiten des Gesetzgebers sind begrenzt, auf die konkreten Inhalte des Vertrages und die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Hebammen Einfluss zu nehmen. Gleichwohl hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages auch auf unseren Vorschlag hin mehrfach damit befasst und mit Bundesregierung, gesetzlicher Krankenversicherung und betroffenen Hebammen darüber beraten. 

So sieht der neue Vertrag beispielsweise eine Evaluation des Vertrages vor, die im November 2025 beginnen soll. Dies sehen wir kritisch, denn dann würden erste Ergebnisse erst Anfang 2027 vorliegen. Das wäre zu spät, um bei möglichen Fehlentwicklungen gegensteuern zu können. Hier muss die Bundesregierung auf eine schnellere Evaluation des Vertrages dringen.

Weitere Texte und Dokumente zum Thema

Linda Heitmann zur Klage des GKV-Spitzenverbands

Die Klage des GKV-Spitzenverbandes ist ein längst überfälliges Signal für eine gerechte Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Linda Heitmann zur Klage des GKV-Spitzenverbands
Pflegeassistenzgesetz: Ausbildung in der Pflege

Wir wollen die Ausbildung zur Pflegeassistenz vereinheitlichen und attraktiver machen, um mehr Menschen dafür zu gewinnen.

Fachtext
Fachtext: Pflegeassistenzgesetz: Ausbildung in der Pflege
Ulle Schauws und Kirsten Kappert-Gonther zum Beschluss der Koalitionsfraktionen, den Unterausschuss Globale Gesundheit nicht einzusetzen

Wir kritisieren aufs Schärfste den Beschluss der Koalitionsfraktionen, den Unterausschuss Globale Gesundheit nicht einzusetzen

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Ulle Schauws und Kirsten Kappert-Gonther zum Beschluss der Koalitionsfraktionen, den Unterausschuss Globale Gesundheit nicht einzusetzen
Pflege am Limit: Regierung streicht Personaluntergrenzen im Krankenhausreformanpassungsgesetz

Die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium für Leistungsgruppen im Referentenentwurf ist unverantwortlich und inakzeptabel.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Pflege am Limit: Regierung streicht Personaluntergrenzen im Krankenhausreformanpassungsgesetz
Zeit zu handeln – Elsa-Studie bestätigt: Die Versorgungslage für ungewollt Schwangere ist katastrophal

Es wurde Zeit, dass Ministerin Warken nun endlich nach langem Zurückhalten die Elsa-Studie veröffentlicht hat.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Zeit zu handeln – Elsa-Studie bestätigt: Die Versorgungslage für ungewollt Schwangere ist katastrophal
Es wurden keine Treffer gefunden.

Unsere Publikationen

Ohne Wasser kein Leben

Wie Renaturierung und natürlicher Klimaschutz helfen, unsere Trinkwasservorräte zu sichern.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Ohne Wasser kein Leben
Ein Mann im Rollstuhl und eine Frau zusammen auf einem Weg in einem Park, darüber steht der Titel der Broschüre "Barrierefrei für alle", oben rechts das Logo der Grünen-Bundestagsfraktion

Barrierefrei für alle in Leichter Sprache

Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Barrierefrei für alle in Leichter Sprache
Eine Gruppe von Kindern springt von einem Steg in einen See

Gesunde Erde, gesunde Menschen

Wir brauchen sauberes Wasser, reine Luft, erträgliches Klima und gutes Essen zum Leben.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Gesunde Erde, gesunde Menschen