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Geburtshilfe: Hebammenversorgung sichern
- Unser Ziel ist eine gute und bedarfsgerechte geburtshilfliche Versorgung von Schwangeren. Dazu gehört auch eine 1:1 Betreuung durch Hebammen in wesentlichen Phasen der Geburt.
- Das nützt nicht nur den Schwangeren, sondern verbessert auch die Arbeitsbedingungen der Hebammen.
- Wir werden genau beobachten, ob der neue Hebammenhilfevertrag zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden das Erreichen dieser Ziele fördert.
Ab November 2025 gilt für die geburtshilfliche Versorgung von Schwangeren in der gesetzlichen Krankenversicherung ein neuer Hebammenhilfevertrag. Dieser Vertrag wird zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den drei Hebammenverbänden Deutscher Hebammenverband, Bund freiberuflicher Hebammen in Deutschland und dem Netzwerk der Geburtshäuser vereinbart und regelt insbesondere die Abrechnung von Hebammenleistungen mit den Krankenkassen.
Tatsächliche Wirkungen des Vertrages unklar
Der alte Vertrag wurde Ende 2021 vom Deutschen Hebammenverband gekündigt. Seitdem verhandelten die Hebammen mit den Krankenkassen über einen neuen Vertrag. Ende 2024 erklärte der Deutsche Hebammenverband das Scheitern der Verhandlungen und rief die gesetzliche Schiedsstelle an. Diese entschied im April 2025 zugunsten des neuen Vertrags.
Der neue Vertrag sieht Veränderungen in der Honorierung freiberuflicher Hebammen vor wie etwa eine höhere Vergütung bei einer 1:1 Betreuung der Schwangeren unter der Geburt sowie eine Absenkung der Vergütung, wenn parallel in dieser Zeit zwei oder drei weiteren Schwangeren aktive Hilfe geleistet wird. Damit sollen nach Aussage der Krankenkassen die Anreize für eine 1:1 Betreuung erhöht werden.
Während der Deutsche Hebammenverband mögliche Einkommenseinbußen für Beleghebammen befürchtet, verweisen die anderen beteiligten Hebammenverbände hingegen darauf, dass jede Betreuung einer Schwangeren künftig mit rund 44 Prozent höherem Honorar vergütet werde.
Zügige Evaluation des Vertrages nötig
Die Möglichkeiten des Gesetzgebers sind begrenzt, auf die konkreten Inhalte des Vertrages und die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Hebammen Einfluss zu nehmen. Gleichwohl hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages auch auf unseren Vorschlag hin mehrfach damit befasst und mit Bundesregierung, gesetzlicher Krankenversicherung und betroffenen Hebammen darüber beraten.
So sieht der neue Vertrag beispielsweise eine Evaluation des Vertrages vor, die im November 2025 beginnen soll. Dies sehen wir kritisch, denn dann würden erste Ergebnisse erst Anfang 2027 vorliegen. Das wäre zu spät, um bei möglichen Fehlentwicklungen gegensteuern zu können. Hier muss die Bundesregierung auf eine schnellere Evaluation des Vertrages dringen.
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