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Patientenrechtegesetz 2.0: Stärkung von Betroffenen nach Behandlungsfehlern
- Patient*innen tragen nach einem Behandlungsfehler eine enorme Last: Sie müssen nachweisen, was ohne ihr Wissen passiert ist, während ihnen zentrale Informationen und vollständige Unterlagen verwehrt werden.
- Die Bundesregierung lässt diese Schieflage bestehen. Bei Fehleroffenlegung, Akteneinsicht und Beweislast bleiben entscheidende Lücken im Patientenrechtegesetz ungelöst.
- Wir Grüne im Bundestag fordern stattdessen die Übernahme von Verantwortung durch die Leitung von Kliniken, verbindliche Informationspflichten und faire Beweisregeln, die Patient*innen im Ernstfall wirklich unterstützen.
Behandlungsfehler sind keine Randerscheinung: Nach Schätzungen des Medizinischen Dienstes Bund werden jährlich rund 800.000 Menschen in Deutschland durch vermeidbare Fehler geschädigt, mit Folgekosten von rund 15 Milliarden Euro pro Jahr. Wer betroffen ist, trägt heute die Beweislast dafür, dass ein Fehler vorlag und dass dieser den Schaden verursacht hat – oft ohne Zugang zu vollständigen Unterlagen oder medizinisches Fachwissen.
Das bestehende Patientenrechtegesetz erreicht seine Ziele nur teilweise. Gerade bei Fehleroffenlegung, Akteneinsicht, Dokumentation und der Durchsetzung von Ansprüchen im Haftungsfall bestehen weiter große Lücken. Die Bundesregierung packt diese Probleme bislang nicht an. Wir Grüne im Bundestag haben deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes in den Bundestag eingebracht.
Verantwortung dort verorten, wo sie entsteht
Viele Behandlungsfehler entstehen nicht durch individuelles Versagen, sondern weil Personal fehlt, die Qualifikation nicht ausreicht oder Hygienevorgaben nicht eingehalten werden. Bislang wird dafür in der Praxis oft allein das Personal vor Ort verantwortlich gemacht, obwohl es diese Rahmenbedingungen nicht selbst zu vertreten hat.
Wir schreiben deshalb erstmals ausdrücklich ins Gesetz: Die Leitung eines Krankenhauses oder einer anderen medizinischen Einrichtung muss für eine ausreichende personelle Ausstattung, für qualifiziertes Personal, für angemessene technische Ausstattung und für die Einhaltung von Hygienestandards sorgen. Das entlastet Ärzt*innen und Pflegekräfte, die bereits unter schwierigen Arbeitsbedingungen einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten – und die nicht die Konsequenzen von Fehlern tragen sollten, die nicht in ihrer Verantwortung liegen.
Informationen und Akteneinsicht ohne Hürden
Wer nach einer Behandlung klären will, ob alles korrekt gelaufen ist, braucht vor allem eines: verlässliche Informationen. Genau daran mangelt es in der Praxis noch zu oft. Wir fordern deshalb:
- Behandelnde müssen erkennbare Fehler künftig unverzüglich und unaufgefordert offenlegen – auch wenn der Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder Arzneimittel verursacht wurde.
- Nach jeder Behandlung erhalten Patient*innen einen verständlichen Patientenbrief mit den wichtigsten Informationen zu Diagnose und weiterem Vorgehen.
- Abschriften der Behandlungsakte, einschließlich Änderungs- und Speicherprotokollen, werden künftig vollständig und kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Hinterbliebene erhalten dieselben Rechte wie Patient*innen selbst, ohne zusätzliche Kosten.
- Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Versicherte künftig verbindlich unterstützen, auch nach einem Kassenwechsel oder einem Todesfall, und aktiv auf Auffälligkeiten in den eigenen Daten hinweisen.
Faire Chancen im Haftungsprozess und für ein lernendes Gesundheitssystem
Im Arzthaftungsrecht zeigt sich das Machtgefälle zwischen Behandelnden und Patientinnen besonders deutlich: Betroffene sind in der Pflicht, Fehler zu beweisen, die sie ohne Zugang zu Informationen oder medizinisches Fachwissen kaum belegen können. Deshalb senken wir Beweishürden dort, wo Patient*innen regelmäßig in struktureller Beweisnot sind, und schreiben einheitliche Qualitätsstandards für medizinische Gutachten vor.
Klare Verantwortlichkeiten und eine bessere Durchsetzbarkeit von Rechten setzen zugleich Anreize für mehr Fehlerprävention. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber Betroffenen, sondern mittel- bis langfristig auch wirtschaftlich sinnvoll. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes legen wir dafür einen konkreten Vorschlag vor. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, ihn aufzugreifen, statt weiter bei der Versorgungssicherheit zu sparen.
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