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Gesetz zur Betriebsratsvergütung: mehr Rechtssicherheit

  • Ein Betriebsrat ist ein wichtiges Instrument für das friedliche Miteinander im Betrieb. Betriebsratmitglieder arbeiten ehrenamtlich.
  • Wir Grüne im Bundestag verändern das Betriebsverfassungsgesetz und sorgen für mehr Rechtssicherheit und eine faire Entlohnung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern. Daran, dass Betriebsratsarbeit weiterhin ein Ehrenamt ist, das gewürdigt und geschützt wird, ändert sich nichts.
  • Das Gesetz bringt wichtige Klarstellungen, beseitigt Unsicherheiten und schützt die Rechte der Betriebsratsmitglieder.

Betriebsratsmitglieder leisten einen wertvollen Beitrag zur Mitbestimmung und zum sozialen Frieden im Betrieb. Ihre Arbeit erfolgt ehrenamtlich. In großen und mittleren Unternehmen gibt es aber auch freigestellte Betriebsräte, die entsprechend ihrer bisherigen Tätigkeit und zusätzlich erworbener Qualifikationen vergütet wurden. Der Bundesgerichtshof entschied Anfang 2023, dass sich Entscheidungsträger*innen in Unternehmen wegen Untreue strafbar machen können, wenn Betriebsratsmitglieder zu hoch vergütet werden. Dies  hat zu erheblichen Unsicherheiten darüber geführt, welche Vergütungen angemessen und rechtssicher sind. Manche Unternehmen kürzten daraufhin die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern sowie Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge ehemaliger Betriebsratsmitglieder. Das hat zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten geführt.

Um Rechtssicherheit herzustellen, berief die Koalition daraufhin eine Kommission aus anerkannten Jurist*innen, die Vorschläge für eine gesetzliche Regelung zu erarbeiteten. Diese Arbeit erfolgte unter Einbeziehung der Sozialpartner einbezogen, die entsprechende Regelungen begrüßt und deren Umsetzung eingefordert hatten. Das daraus entstandene Gesetz beruht demnach auf einem breiten und tragfähigen gesellschaftlichen Konsens.

Klarstellungen im neuen Gesetz

Das Gesetz bringt wichtige Klarstellungen, beseitigt Unsicherheiten und schützt die Rechte der Betriebsratsmitglieder. Es stellt sicher, dass das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern nicht geringer ist als das vergleichbarer Arbeitnehmer*innen. So werden finanzielle Nachteile verhindert, aber auch eine Begünstigung bleibt weiterhin gesetzlich untersagt. In der betrieblichen Praxis soll die Vergütung in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Das schafft Klarheit und Transparenz.

Die Grüne Bundestagsfraktion sieht in diesem Gesetz einen wichtigen Fortschritt und setzt sich auch künftig dafür ein, dass die bewährte Mitbestimmung in den Betrieben geschützt und gestärkt wird.

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