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Keine Massenüberwachung: Grundrechtskonforme und evidenzbasierte Sicherheitspolitik
- Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger ist ein sicherheitspolitischer Zombie, der uns seit Jahren immer wieder begegnet – obwohl längst bürgerrechtsfreundliche Alternativen vorliegen.
- Obwohl höchste Gerichte vielfach klare Grenzen aufgezeigt haben und das Instrument weiterhin mit erheblichen Risiken für unsere Grundrechte verbunden ist, halten sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission unbeirrt an ihm fest.
- Grüne Abgeordnete haben sich an einem von der EU-Kommission angestoßenen Konsultationsprozess beteiligt und eine Stellungnahme abgegeben. Sie haben darin angemahnt, dass es endlich effektive Instrumente für eine zielgerichtete Strafverfolgung braucht, die Grundrechte achten und den Praktikerinnen und Praktikern in den Sicherheitsbehörden Rechtsklarheit für ihre wichtige Arbeit bieten.
Die Grünen Abgeordneten Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Anna Lührmann, Moritz Heuberger haben sich an der Konsultation der Europäischen Kommission zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten beteiligt.
Gemeinsam sprechen sich die Abgeordneten entschieden gegen die Pläne der Europäischen Kommission für eine EU-weite Wiedereinführung der anlasslosen Massenüberwachung der Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa aus und verweisen unter anderem auf die fehlende Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.
In ihrem Beitrag erinnern die Abgeordneten daran, dass es weder EU-Kommission noch den Befürwortern in der Bundesregierung in den vergangenen knapp 20 Jahren eine verfassungskonforme Regelung vorzulegen. Entsprechende Vorstöße wurden wiederholt von höchsten Gerichten gekippt.
Dies hat letztlich dazu geführt, dass den Ermittlerinnen und Ermittlern bis heute kein entsprechendes Instrument zur Verfügung steht. Statt sich darauf zu besinnen, dass längst grundrechtsschonende, zielgerichtete Ermittlungsinstrumente wie der „Quick-Freeze“-Ansatz vorliegen, halten jedoch sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung unbeirrt an dem Zombie aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik fest. Durch ihr Vorgehen drohen sie erneut vor höchsten Gerichten zu scheitern.
In ihrem Beitrag warnen die Abgeordneten davor, Fehler der Vergangenheit 1:1 zu wiederholen. So planen auch CDU/CSU und SPD eine 3-monatige Speicherung von IP-Adressen und Portnummern und lassen dabei völlig offen, wie dies mit höchstrichterlichen Vorgaben vereinbar sein soll. Große Bedenken äußern die Abgeordneten auch mit Blick auf Pläne der EU-Kommission, eine Identifizierungspflicht und VDS auch für Messenger-Dienste einzuführen.
In Zeiten, in denen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unter massivem Druck stehen, so die Abgeordneten, wäre es ein fatales Signal, Grundrechte aus Prinzip bis an ihre Grenzen – oder darüber hinaus – auszureizen. Aus ihrer Sicht wäre es „sehr viel klüger und konsequenter, eine tatsächlich evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheitspolitik zu verfolgen“.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern die Kommission daher „noch einmal und mit Nachdruck“ auf, von verpflichtenden europaweiten Speicherpflichten abzusehen – und stattdessen den Weg für Lösungen zu öffnen, die Grundrechte wahren, rechtskonform sind und echte Effektivität im Kampf gegen schwere Kriminalität ermöglichen.
Als Grüne Bundestagsfraktion werden wir die Pläne von EU-Kommission und Bundesregierung zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung auch in Zukunft sehr kritisch begleiten und grundrechtskonforme und evidenzbasierte Alternativen aufzeigen.
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