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Klage in Karlsruhe wegen sicherer Herkunftsstaaten

  • Durch eine Änderung des Asylgesetzes ist es möglich, dass zukünftig allein die Bundesregierung über sichere Herkunftsstaaten entscheidet.
  • Die Parlamentsmehrheit entäußert damit die Rechte des Parlaments – eine verfassungswidrige Selbstverzwergung.
  • Die Ermächtigung der Bundesregierung, allein über die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten zu entscheiden, verletzt den Bundestag in seinen verfassungsrechtlichen garantierten Rechten und wird deswegen von der Grünen Bundestagsfraktion, vertreten durch Prof. Kingreen, vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen (Schriftsatz).

Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten

Das Rechtsinstrument der sicheren Herkunftsstaaten ermöglicht es, die Anträge von Personen aus diesen Staaten auf Asyl oder internationalen Schutz im beschleunigten Verfahren und in der Regel ohne genaue Prüfung des Einzelfalls abzulehnen. Es war daher schon lange ein Ansinnen der Union die Liste sicherer Herkunftsstaaten auszuweiten. Diese Entscheidung muss aber in einer deliberativen und offenen Debatte im Parlament getroffen werden – nicht in ministeriellen Hinterzimmern.

Die Vorgaben des Grundgesetzes

Nach Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG können sichere Herkunftsstaaten nur durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt werden. Die Regierungskoalition behauptet, diese Vorgabe gelte nur für die Prüfung von Asylansprüchen. Bei einer Prüfung des Anspruchs auf internationalen Schutz gelte Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG hingegen nicht und folglich könnten sichere Herkunftsstaaten bezüglich dieses Schutzanspruchs allein durch die Bundesregierung benannt werden. Das stimmt jedoch nicht. Wortlaut, Systematik, Historie sowie Sinn und Zweck des Art. 16a Abs. 3 GG machen deutlich, dass dieser Artikel nicht nur Vorgaben für den asylrechtlichen Schutzanspruch nach deutschem Recht enthält, sondern auch für den Anspruch auf internationalen Schutz. 

Die Klage der Fraktion

Prof. Kingreen, der schon zu der Frage der Beteiligung des Bundesrates an der Benennung sicherer Herkunftsstaaten ein Gutachten für die Fraktion erstellt hat, vertritt unsere Fraktion beim Bundesverfassungsgericht. Dort klagen wir gegen die gesetzliche Ermächtigung der Bundesregierung, sichere Herkunftsstaaten ohne Bundestag und Bundesrat zu benennen, und gegen den Versuch ein weiteres Mal die Macht der Exekutive zulasten des Parlaments auszuweiten.

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