Veröffentlicht am

Klage in Karlsruhe wegen sicherer Herkunftsstaaten

  • Durch eine Änderung des Asylgesetzes ist es möglich, dass zukünftig allein die Bundesregierung über sichere Herkunftsstaaten entscheidet.
  • Die Parlamentsmehrheit entäußert damit die Rechte des Parlaments – eine verfassungswidrige Selbstverzwergung.
  • Die Ermächtigung der Bundesregierung, allein über die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten zu entscheiden, verletzt den Bundestag in seinen verfassungsrechtlichen garantierten Rechten und wird deswegen von der Grünen Bundestagsfraktion, vertreten durch Prof. Kingreen, vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen (Schriftsatz).

Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten

Das Rechtsinstrument der sicheren Herkunftsstaaten ermöglicht es, die Anträge von Personen aus diesen Staaten auf Asyl oder internationalen Schutz im beschleunigten Verfahren und in der Regel ohne genaue Prüfung des Einzelfalls abzulehnen. Es war daher schon lange ein Ansinnen der Union die Liste sicherer Herkunftsstaaten auszuweiten. Diese Entscheidung muss aber in einer deliberativen und offenen Debatte im Parlament getroffen werden – nicht in ministeriellen Hinterzimmern.

Die Vorgaben des Grundgesetzes

Nach Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG können sichere Herkunftsstaaten nur durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt werden. Die Regierungskoalition behauptet, diese Vorgabe gelte nur für die Prüfung von Asylansprüchen. Bei einer Prüfung des Anspruchs auf internationalen Schutz gelte Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG hingegen nicht und folglich könnten sichere Herkunftsstaaten bezüglich dieses Schutzanspruchs allein durch die Bundesregierung benannt werden. Das stimmt jedoch nicht. Wortlaut, Systematik, Historie sowie Sinn und Zweck des Art. 16a Abs. 3 GG machen deutlich, dass dieser Artikel nicht nur Vorgaben für den asylrechtlichen Schutzanspruch nach deutschem Recht enthält, sondern auch für den Anspruch auf internationalen Schutz. 

Die Klage der Fraktion

Prof. Kingreen, der schon zu der Frage der Beteiligung des Bundesrates an der Benennung sicherer Herkunftsstaaten ein Gutachten für die Fraktion erstellt hat, vertritt unsere Fraktion beim Bundesverfassungsgericht. Dort klagen wir gegen die gesetzliche Ermächtigung der Bundesregierung, sichere Herkunftsstaaten ohne Bundestag und Bundesrat zu benennen, und gegen den Versuch ein weiteres Mal die Macht der Exekutive zulasten des Parlaments auszuweiten.

Weitere Texte und Dokumente zum Thema

Klage in Karlsruhe wegen sicherer Herkunftsstaaten

Durch eine Änderung des Asylgesetzes entscheidet zukünftig allein die Bundesregierung über sichere Herkunftsstaaten. Das verletzt verfassungsrechtliche Rechte von Bundestag und Bundesrat, deswegen klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht.

Fachtext
Fachtext: Klage in Karlsruhe wegen sicherer Herkunftsstaaten
Marlene Schönberger: Erinnern heißt kämpfen! Auseinandersetzung mit der NS-Zeit weiter nötig

Wir tragen Verantwortung. Es darf kein Vergessen geben. Das Gedenken an die Verbrechen der Nationalsozialist*innen ist eine bleibende und immerwährende Aufgabe.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Marlene Schönberger: Erinnern heißt kämpfen! Auseinandersetzung mit der NS-Zeit weiter nötig
Fraktionsvorstandsbeschluss: Guter Start ins Erwachsenenleben - Bezahlbarkeit und Perspektiven für junge Generationen

Bereits 2025 haben wir Grüne im Bundestag einen „Pakt für bezahlbares Leben“ vorgelegt. Die folgenden Maßnahmen bauen darauf auf und richten sich gezielt an junge Menschen, da sie überproportional von den aktuellen Unsicherheiten betroffen sind.

Beschluss
Beschluss herunterladen: Fraktionsvorstandsbeschluss: Guter Start ins Erwachsenenleben - Bezahlbarkeit und Perspektiven für junge Generationen
Fraktionsvorstandsbeschluss: Jetzt endlich handeln! Bevölkerung schützen, unsere Infrastrukturen krisenfest machen

Wir Grüne im Bundestag sagen: Wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass es „schon gut gehen wird“. Es braucht endlich eine echte Sicherheitsoffensive, umfassende Prävention und einen besser koordinierten Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.

Beschluss
Beschluss herunterladen: Fraktionsvorstandsbeschluss: Jetzt endlich handeln! Bevölkerung schützen, unsere Infrastrukturen krisenfest machen
Demokratie fördern und Rechtsextremismus bekämpfen

Die Demokratie steht von vielen Seiten unter Druck. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen sind unverzichtbar für eine wehrhafte Demokratie. Rechtsextreme müssen hingegen konsequent entwaffnet und ihre Netzwerke im Staatsdienst verhindert werden.

Fachtext
Fachtext: Demokratie fördern und Rechtsextremismus bekämpfen
Es wurden keine Treffer gefunden.

Unsere Publikationen

Blick auf den grün eingefärbten Besucherbereich innerhalb der Reichstagskuppel

Was uns verbindet

Die Zeitung "Extra Grün" bringt soziale Wärme zum Jahresende.

Zeitschrift
Zur Publikation: Was uns verbindet

Die grüne Fraktion im 21. Deutschen Bundestag

Hier lernen Sie uns und unsere Arbeit kennen.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Die grüne Fraktion im 21. Deutschen Bundestag
Britta Haßelmann und Katharina Dröge auf der Fraktionsebene des Deutschen Bundestags

Blick nach vorn

profil:GRÜN 7/2025

Zeitschrift
Zur Publikation: Blick nach vorn