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Maskenbeschaffung: Spahns Maskendeals aufklären

  • Während der Coronapandemie hat der Bund rund sechs Milliarden für Masken ausgegeben. Der Bundesrechnungshof kritisierte den ehemaligen Gesundheitsminister Spahn wegen eines lockeren Umgangs mit Steuermitteln.
  • Um diesen und anderen Vorwürfen nachzugehen, hatte die alte Regierung eine Sonderermittlerin mit der Aufklärung beauftragt.
  • Ihr Bericht und ursprünglich geschwärzte Passagen des Berichts zeigen, dass Jens Spahn persönlich frühzeitig in Masken-Geschäfte im Unions-Umfeld involviert war und die Öffentlichkeit zur Vertuschung systematisch getäuscht hat. 

Warum hat der Bund knapp sechs Milliarden Euro für überteuerte und zum Teil minderwertige Masken ausgegeben, von denen später viele ungenutzt in der Müllverbrennungsanlage landeten? Wer trägt die politische Verantwortung für das völlig aus dem Ruder gelaufene Beschaffungsverfahren und daraus resultierende Schadenersatzklagen im Umfang von bis zu drei Milliarden Euro? Warum wurde ein womöglich ungeeignetes Unternehmen mit der Logistik rund um die Maskenbeschaffung beauftragt?

Der ungeschwärzte Bericht zeigt das ganze Ausmaß der Masken-Deals durch Jens Spahn

Mit diesen und andere Fragen beschäftigt sich der (noch von Gesundheitsminister Karl Lauterbach beauftragte) sogenannte Sudhof-Bericht. Dieser liegt seit einigen Monaten vor. Zunächst weigerte sich die neue Gesundheitsministerin Warken, ihn zu veröffentlichen. Dann veröffentlichte sie ihn, aber nur unvollständig und mit umfangreichen Schwärzungen. Inzwischen wurde der ungeschwärzte Bericht geleakt. Durch die zögerliche Veröffentlichung besteht der Verdacht, dass Warken den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn schützen wollte.

Denn der Bericht enthält neue und umfangreiche Details etwa zu den für die Steuerzahlenden entstandenen Schaden und konkreten Absprachen zu Deals im Union-Umfeld. Er belastet den damals amtierenden Gesundheitsminister Spahn schwer: Spahn hat laut Bericht zum einen - trotz Warnungen aus verschiedenen Ministerien - Unternehmen aus seinem Wahlkreis und Unions-Umfeld bevorzugt und mit teils Milliarden-Deals beauftragt. Zum anderen hat Spahn entgegen diverser Empfehlungen auch auf Schadensersatzklagen gegen diese Unternehmen verzichtet, obwohl deren Masken entweder gar nicht oder mit mangelnder Qualität geliefert wurden. 

Erhebliche finanzielle Schäden für die Steuerzahlenden

Medienberichten zufolge hat Spahn persönlich für überhöhte Preiszusagen des Bundes gesorgt. Diese Zusagen lagen deutlich über denen, die die Fachabteilung des Gesundheitsministeriums für angemessen hielt. Allein dadurch sei dem Bund ein Schaden von knapp 600 Millionen Euro entstanden. Zudem könnte der Bund mit den von Spahn durchgesetzten Abnahmepreisen gegen geltendes Preisrecht verstoßen haben.

Nur ein kleiner Teil der Masken stammte aus dem Open-House-Verfahren, bei dem der Bund kurzfristig die Reißlinie ziehen musste, weil er mit Lieferzusagen geradezu überschwemmt wurde. Mittlerweile klagen hier etwa 100 Unternehmen auf Schadensersatz, weil der Bund aus zum Teil fadenscheinigen Gründen ihre Maskenlieferungen nicht mehr abnehmen wollte. 

Rechnungshof moniert „Überbeschaffung“

Der größte Teil der Masken stammte jedoch aus direkten Verträgen mit Herstellern und Lieferanten, die zum Teil auch noch nach dem vorzeitigen Ende des Open-House-Verfahrens abgeschlossen wurden. Der Rechnungshof bemängelte in diesem Zusammenhang eine massive „Überbeschaffung“ von Masken. Die durch das Ministerium bestellten 5,9 Milliarden Masken stünden in keinem Verhältnis zu dem von Bund und den Ländern angemeldeten Bedarf. 

Von den 5,7 Milliarden beschafften Masken seien nur 2 Milliarden in Deutschland oder im Ausland verteilt worden. Der Rest sei vernichtet oder zur Vernichtung vorgesehen (2,9 Milliarden) oder eingelagert (800 Millionen, Stand 2024). Der überwiegende Teil der Masken sei im Ergebnis ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung gewesen, moniert der Rechnungshof. 

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