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Maskenbeschaffung: Spahns Maskendeals aufklären
- Während der Coronapandemie hat der Bund rund sechs Milliarden für Masken ausgegeben. Der Bundesrechnungshof kritisierte den ehemaligen Gesundheitsminister Spahn wegen eines lockeren Umgangs mit Steuermitteln.
- Um diesen und anderen Vorwürfen nachzugehen, hatte die alte Regierung eine Sonderermittlerin mit der Aufklärung beauftragt.
- Ihr Bericht liegt seit Monaten vor, jedoch weigert sich die Bundesregierung, diesen Bericht zu veröffentlichen.
Warum hat der Bund knapp sechs Milliarden Euro für überteuerte und zum Teil minderwertige Masken ausgegeben, von denen später viele ungenutzt in der Müllverbrennungsanlage landeten? Wer trägt die politische Verantwortung für das völlig aus dem Ruder gelaufene Beschaffungsverfahren und daraus resultierende Schadenersatzklagen mit Prozessrisiken im Umfang von bis zu drei Milliarden Euro? Warum wurde ein womöglich ungeeignetes Unternehmen mit der Logistik rund um die Maskenbeschaffung beauftragt?
Bericht unverzüglich und vollständig veröffentlichen
Diese und andere Fragen beschäftigten seit Mitte des vergangenen Jahres eine noch von Gesundheitsminister Karl Lauterbach eingesetzte Sonderermittlerin. Ihr Bericht liegt seit einigen Monaten vor. Jedoch weigert sich die neue Gesundheitsministerin Warken, diesen Bericht vollständig und ungeschönt zu veröffentlichen. Nun legen Medienrecherchen nahe, dass der Bericht neue Details etwa zu den für den Steuerzahlenden entstandenen Schaden enthält und den damals amtierenden Gesundheitsminister Spahn schwer belastet.
Hier besteht zumindest der Verdacht, dass Warken den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn schützen möchte. Dieses Versteckspiel muss ein Ende haben, der Bericht muss dem Parlament unverzüglich und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Erhebliche finanzielle Schäden für die Steuerzahlenden
Den Medienberichten zufolge hat Spahn persönlich für überhöhte Preiszusagen des Bundes gesorgt. Diese Zusagen lagen deutlich über denen, die die Fachabteilung des Gesundheitsministeriums für angemessen hielt. Allein dadurch sei dem Bund ein Schaden von knapp 600 Millionen Euro entstanden. Zudem könnte der Bund mit den von Spahn durchgesetzten Abnahmepreisen gegen geltendes Preisrecht verstoßen haben.
Nur ein kleiner Teil der Masken stammte aus dem Open-House-Verfahren, bei dem der Bund kurzfristig die Reißlinie ziehen musste, weil er mit Lieferzusagen geradezu überschwemmt wurde Mittlerweile klagen hier etwa 100 Unternehmen auf Schadensersatz, weil der Bund aus zum Teil fadenscheinigen Gründen ihre Maskenlieferungen nicht mehr abnehmen wollte.
Rechnungshof moniert „Überbeschaffung“
Der größte Teil der Masken stammte jedoch aus direkten Verträgen mit Herstellern und Lieferanten, die zum Teil auch noch nach dem vorzeitigen Ende des Open-House-Verfahrens abgeschlossen wurden. Der Rechnungshof bemängelte in diesem Zusammenhang eine massive „Überbeschaffung“ von Masken. Die durch das Ministerium bestellten 5,9 Milliarden Masken stünden in keinem Verhältnis zu dem von Bund und den Ländern angemeldeten Bedarf.
Es seien selbst dann noch weitere Beschaffungsentscheidungen getroffen worden, als das BMG selbst intern einen Beschaffungsstopp verkündet habe. Von den 5,7 Milliarden beschafften Masken, seien nur 2 Milliarden in Deutschland oder im Ausland verteilt worden. Der Rest sei vernichtet oder zur Vernichtung vorgesehen (2,9 Milliarden) oder eingelagert (800 Millionen, Stand 2024). Der überwiegende Teil der Masken sei im Ergebnis ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung gewesen, moniert der Rechnungshof. Fragen wirft auch die Beauftragung eines seinerzeit nach Ansicht des Verteidigungsministeriums und des Innenministeriums ungeeigneten Unternehmens aus Spahns westfälischer Heimat mit der Logistik der Maskenbeschaffung auf. Ministerin Warken sollte zügig für Aufklärung und Transparenz sorgen.
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