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Notfallreform jetzt umsetzen – Rettungsdienst braucht klare Finanzierung
Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung im Bundeskabinett erklärt Dr. Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik:
Die Bundesregierung hat heute im Kabinett endlich den lange überfälligen Entwurf zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Dass in NRW und Brandenburg bald Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze an Bürgerinnen und Bürger verschickt werden sollen zeigt anschaulich, was passiert, wenn der Bund zu lange zögert, lebensrettende Strukturreformen umzusetzen. Der Notruf darf niemals zur Kostenfalle werden. Wenn Menschen im medizinischen Notfall erst überlegen müssen, ob sie sich Hilfe leisten können, wird es lebensgefährlich. Das Gesetz muss schnellstmöglich ins parlamentarische Verfahren.
Der neue Entwurf bildet viele wichtige Punkte ab und ist unter anderem im Bereich Digitalisierung deutlich weiterentwickelt worden. Er bleibt aber an zentralen Stellen unfertig:
Notaufnahmen bekommen keine Vorhaltefinanzierung, obwohl sie rund um die Uhr verfügbar sein müssen. Die ärztlichen Personalkosten müssen gemäß den Strukturvorgaben des G-BA-Notfallstufensystems vollständig refinanziert werden, um eine flächendeckende Notfallversorgung zu sichern.
Zusätzlich fehlt eine kostendeckende Vergütung für ambulante Behandlungen in Notaufnahmen bei Zuweisung durch den Rettungsdienst. Wer mit dem Rettungswagen in die Notaufnahme kommt, wird schlechter vergütet als bei einer Einweisung durch den Hausarzt. Das führt zu teuren und medizinisch nicht notwendigen stationären Aufnahmen und Milliarden-Mehrkosten.
Ohne verbindliche Vorgaben für Leitstellen, medizinisch differenzierte Hilfsfristen, der Qualifikation der Einsatzkräfte und dem Einsatz von Luftrettung und spezialisierten Kinder-Rettungsmitteln wird zudem keine bundesweit einheitliche Qualität entstehen.
Was im Gesetz nicht angelegt ist, wird im Vollzug nicht umgesetzt. Unser Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/2214), der seit Oktober auf dem Tisch liegt, umfasst all diese Punkte und geht von einem deutlich höheren Einsparpotenzial in der gesetzlichen Krankenversicherung von bis zu vier Milliarden Euro mehr aus.