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Mehr Freiheit für neue Ideen
- Sprunginnovationen sind Neuerungen, die unser Leben und Wirtschaften ganz grundlegend verändern – beispielsweise das Internet oder mRNA-Impfstoffe. Sie können dabei helfen, Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit zu finden.
- Die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) fördert solche Vorhaben. Doch bislang erschweren bürokratische Vorhaben ein schnelles und agiles Handeln.
- Jetzt haben wir die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der SPRIND verbessert, damit sie freier agieren und investieren kann.
Die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, sind gewaltig. Mit Kreativität, neuen Ideen und Mut zur Veränderung werden wir sie jedoch bewältigen können. Die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ist eine Einrichtung, die Pionier*innen des Wandels dabei unterstützt, ihre Vorhaben voranzutreiben, erfolgreich in die Anwendung zu bringen und damit Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig zu verändern. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz werden wir sicherstellen, dass die Agentur dieser Aufgabe endlich umfassend gerecht werden kann.
Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie
Bislang wird das Potenzial der SPRIND ausgebremst: die Unterstützung vielversprechender Projekte erfordert die Abstimmung mit mehreren Behörden; Fördermittel müssen in festen Jahrestranchen ausgegeben werden; und Gehaltsvorgaben verhindern das Anwerben von Spitzenforscher*innen. Obwohl diese Probleme seit Gründung der SPRIND bekannt sind, wurden sie zu lange nicht behoben. Die Zeit zur Bewältigung der großen Herausforderungen – von der Klimakrise bis zur Ressourcenknappheit – ist aber knapp. Wir müssen daher bestehende Innovationen schneller in die Anwendung bringen und den Weg für neue Ideen ebnen.
Freiheit für bahnbrechende Neuerungen
Mit der Verabschiedung des „Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen“ (SPRIND-Freiheitsgesetz) nehmen wir jetzt Verbesserungen an entscheidenden Stellen vor. Denn Innovation braucht Freiräume und einen Rahmen, der sie flexibel und weitgehend unabhängig sein lässt.
Wir geben der SPRIND neue Finanzierungsinstrumente an die Hand und ermöglichen ihr, schneller und unbürokratischer Entscheidungen zu treffen, um beispielsweise die Gründung von Tochtergesellschaften und die Beteiligung an Unternehmen zu erleichtern. Auch das sogenannte Besserstellungsverbot wird gelockert. Dieses legt fest, dass Empfänger öffentlicher Zuwendungen ihre Mitarbeiter*innen nicht besser vergüten dürfen als Angestellte im öffentlichen Dienst. Bislang erschwerte dies die Gewinnung von Spitzenwissenschaftler*innen erheblich.
Die ministerielle Aufsicht wird zukünftig nur noch durch das BMBF ausgeübt. All dies sind entscheidende Weichenstellungen, um die tagtägliche Arbeit der SPRIND bei der Entwicklung neuer Projekte und bahnbrechender Innovationen zu verbessern und das Versprechen einer weitgehenden Unabhängigkeit einzulösen. Die Evaluationen der SPRIND in den kommenden Jahren werden zeigen, wie die gewonnenen Freiheiten wirken und ob noch weitere Schritte notwendig sein werden.
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