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Polizeibeauftragter: Ein Schritt für mehr Transparenz und Reformen
- Der Bundestag hat 14. März 2024 Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt. Das neu geschaffene Amt ist ein großer innenpolitischer Meilenstein, für den wir uns als Grüne Bundestagsfraktion lange eingesetzt haben.
- Der unabhängige Polizeibeauftragte für die Polizeien des Bundes stärkt die Bürger*innenrechte und ebenso das Vertrauen in die Polizei.
- Am 9. Juli 2025 übergab er dem Deutschen Bundestag seinen ersten Tätigkeitsbericht.
Die Polizei ist das zentrale Symbol des staatlichen Gewaltmonopols. Die übergroße Mehrheit der Polizist*innen in Deutschland kommt ihrer sehr anspruchsvollen und zum Teil gefährlichen Aufgabe gewissenhaft und innerhalb der rechtsstaatlichen Grenzen nach. Hierfür gebührt ihnen Respekt und Wertschätzung.
Kommt es allerdings zu rechtswidrigen Handlungen von Polizist*innen, wiegen diese für die Betroffenen oft sehr schwer. Umso wichtiger ist, dass die Polizeien des Bundes und der Länder einer wirksamen rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen. Wird man in Deutschland durch eine polizeiliche Maßnahme in seinen Rechten verletzt, kann man Klage vor dem Verwaltungs- oder auch Strafgericht erheben. Doch oftmals bleibt nach diesen Verfahren das Gefühl, dass wichtige Fragen und Probleme nicht behandelt worden sind, da ein Gerichtsverfahren den Einzelfall betrachtet. Gleiches gilt für die beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren. Strukturelle Probleme, die den Hintergrund des Vorfalles bilden, werden dabei oft nicht in den Blick genommen.
Eine der Lehren aus dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss lautet daher, dass die Polizei eine neue Fehler- und Arbeitskultur entwickeln muss. Auch daher wurde das Amt auf Bundesebene geschaffen, nachdem ähnliche Stellen bereits zuvor in acht Bundesländern eingerichtet worden waren.
Ansprechperson für Polizist*innen und Bürger*innen
Der Bundespolizeibeauftragte fungiert nicht nur für Bürger*innen, sondern auch für Polizist*innen als unabhängige Ansprechperson. Beschäftigte der Polizeien des Bundes können sich bei strukturellen Mängeln, Fehlentwicklungen, Fehlern oder Fehlverhalten unmittelbar und ohne Einhaltung des Dienstweges an den Bundespolizeibeauftragten wenden. Das Ziel ist es, strukturelle Probleme innerhalb der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder der Polizei beim Deutschen Bundestag aufzudecken – das können rassistische und rechtsextreme Chatgruppen, frauenfeindliches oder queerfeindliches Verhalten oder andere Probleme sein.
Aber auch Bürger*innen können Einzelfälle melden, etwa wenn sie von Racial Profiling betroffen sind. Der Polizeibeauftragte kann dann die Hintergründe des Vorfalls untersuchen.
Der Polizeibeauftragte erhält wirksame Kompetenzen. Er kann eigene Ermittlungen parallel zu möglichen Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren auch ohne das Einverständnis der Staatsanwaltschaft führen, wenn damit ein eigenes Erkenntnisinteresse verbunden ist. Er kann dazu neben Betroffenen auch Zeug*innen anhören. Gerichte, Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden sind zur Übermittlung von Akten oder Dateien verpflichtet, damit der Polizeibeauftragte die Ermittlungen umfassend durchführen kann. Auch können Dienststellen der Polizeien ohne vorherige Anmeldung betreten und die Bediensteten befragt werden. Der Polizeibeauftragte kann zudem nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages abgewählt werden. So wird die Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten sichergestellt.
Ein innenpolitischer Meilenstein
Die Einrichtung des Polizeibeauftragten ist ein großer Erfolg für die Bürger*innenrechte und die parlamentarische Kontrolle. Damit haben wir ein Vorhaben verwirklicht, für das wir uns seit langer Zeit eingesetzt haben. Es besteht nun die Chance auf ein verbessertes Verhältnis zwischen Bürger*innen und Polizei und für eine bessere Fehlerkultur innerhalb der Polizei. Der Tätigkeitsbericht zeigt, dass das Amt des Polizeibeauftragten ein richtiger Schritt war und einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Polizeiarbeit leisten wird. Die Bedeutung des Amtes verdeutlicht die Vielzahl der Themen, mit denen sich der Polizeibeauftragte im Berichtszeitraum beschäftigte: Grenzkontrollen, die Förderung von Frauen in Führungspositionen, posttraumatische Belastung von Polizist*innen, rechtsextreme Vorfälle bei der Bundestagspolizei sowie Racial Profiling und Sicherheitskontrollen von Transgender-Personen.
Trotz Widerstands aus der Union, der auf unbegründetem Misstrauen beruht, stärkt der Polizeibeauftragte das Vertrauen in die Polizei und legt wichtige Grundlagen für Reformen. Die Grüne Bundestagsfraktion fordert, dass der Polizeibeauftragte künftig auch für den Zoll zuständig sein sollte. Zudem sollen NGOs und andere betroffene Gruppen Eingaben tätigen können, um eine breitere gesellschaftliche Perspektive in die Arbeit des Beauftragten einzubringen.
Gesetzentwurf
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