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Queerfeindlichkeit: Vielfalt schützen, Diskriminierung beseitigen
- In der CSD-Saison gab es deutschlandweit so viele Paraden und Straßenfeste wie in keinem Jahr zuvor. Das ist großartig. Leider waren sie gleichzeitig immer stärker Ziel rechtsextrem motivierten Störungen und Bedrohungen. So wurden einige Veranstaltungen beeinträchtigt oder gar verhindert. Queerfeindlichkeit ist kein Randphänomen im Rechtsextremismus, sondern fester Bestandteil seiner Strategie.
- Queerfeindliche Hasskriminalität sowie die Diskriminierung queerer Menschen sind eine Bedrohung für unsere Demokratie und unsere offene Gesellschaft. Staat und Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten.
- Gerade jetzt muss der Bundestag Flagge zeigen und die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan „Queer Leben“ konsequent weiterführen. Leider ist das nicht der Fall. Was getan werden muss, haben wir in einem Antrag formuliert.
Queere Menschen sehen sich insgesamt einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt, das in den vergangenen Jahren sogar noch zugenommen hat. Die registrierte Zahl der Straftaten im Bereich "Sexuelle Orientierung" und "Geschlechtsbezogene Diversität" hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Das Bundeskriminalamt registrierte im vergangenen Jahr 1776 beziehungsweise 1132 solche Fälle. Allerdings gibt das Bundesinnenministerium zu, dass angesichts der begrenzten Datenlage die Dunkelziffer dieser Form von Hasskriminalität nicht möglich sei. Da auch heute sich viele queere Menschen immer noch nicht trauen, Gewalt gegen sie anzuzeigen, müssen wir davon ausgehen, dass die tatsächliche Anzahl an Angriffen noch viel höher ist.
In den vergangenen zwei Jahren kam es bei Pride Veranstaltungen zu rechtsextrem motivierten Störungen, digitalen Hasskampagnen, Körperverletzungen und Einschüchterungsversuchen, etwa in Flensburg, Aurich, Bautzen, Hannover, Paderborn, Dresden, Leverkusen, Pinneberg, Bayreuth, Neustrelitz, Emden, Ravensburg, Brandenburg an der Havel, Gifhorn, Stollberg, Überlingen, Bernau, Weimar, Köln, Berlin, Köthen, Mannheim, Braunschweig, Essen, oder in Regensburg.
Freiheit und Sicherheit für Alle
Der Staat muss Sicherheit für alle gewährleisten, muss Freiheit schützen, gleiche Rechte vollenden, Diskriminierung bekämpfen und Akzeptanz stärken. Deshalb ist im gegenwärtigen Klima der Verrohung Aufgabe der öffentlichen Institutionen mit gutem Beispiel voranzugehen und ihren Anteil zu leisten, die Sichtbarkeit queeren Lebens zu erhöhen und sich solidarisch mit denen zu zeigen, die derzeit angefeindet und auch angegriffen werden. Hier hat die neue Bundesregierung bislang völlig versagt. Der für die innere Sicherheit zuständige Innenminister Dobrindt schweigt zu den Angriffen auf CSD-Veranstaltungen. Und das Bundesfamilienministerium, in dem der Nationale Aktionsplan „Queer leben“ entstanden ist, erklärt ihn für beendet.
Hinzu kommt, dass sich Unternehmen zunehmend aus dem Sponsoring von CSDs zurückziehen, was auch die Finanzierung und Durchführung der Veranstaltungen selbst unter Druck setzt. Dies ist zum Teil auf (Droh-)Schreiben der US-Botschaft an Unternehmen in Sachen Diversitätsprogramme zurückzuführen.
Um die Freiheit und Sicherheit alle Menschen zu gewährleisten, müssen queere Veranstaltungen ungehindert stattfinden können. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten vor Gewalt und Hetze zu schützen.
Bereits 2023 hat der Arbeitskreis zur „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenminister*innenkonferenz ausführliche Empfehlungen erarbeitet (insbesondere in Bezug auf Verbesserung der Erfassung, Ausbau von Unterstützungsangebote, sowie Ansprechstellen in Behörden und in der Justiz sowie Änderungen im materiellen und prozessualen Strafrecht). Diese Empfehlungen der Expert*innen aus den Sicherheitsbehörden, den Ländern, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft müssen nun umgesetzt werden.
Demokratiefördergesetz als bundesgesetzliche Grundlage
Die Beseitigung bestehender rechtlicher Diskriminierungen und die Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts sind dringend geboten und wirken auch in die Gesellschaft hinein als ein wichtiges Zeichen gegen Queerfeindlichkeit. Um eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Arbeit im Bereich der Demokratieförderung, der Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, der Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der politischen Bildung zu schaffen, ist ein Demokratiefördergesetz als bundesgesetzliche Grundlage längst überfällig. Damit soll die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten entkoppelt, eine dauerhafte Förderung sichergestellt und auch eine institutionelle Unterstützung ermöglicht werden.
Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes vollenden
Darüber hinaus müssen alle queeren Menschen den vollen grundgesetzlichen Schutz vor Diskriminierung haben. Dafür muss der Art. 3 Abs. 3 GG um ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der „sexuellen Identität“ endlich ergänzt werden. Gleichzeitig sollte klargestellt werden, dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind, wie es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzesantrags durch den Bundesrat ist dafür ein starkes Zeichen.
Diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung
Auch queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Deshalb sollen unter anderem die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für medizinische Transitionsmaßnahmen für alle Betroffenen diskriminierungsfrei gewährleistet sowie Beratungsangebote ausgebaut werden.
Das 2021 beschlossene Gesetz zum Operationsverbot für intergeschlechtliche Kinder soll novelliert werden. Es soll unter anderem ein Bundeszentralregister der Operationen eingerichtet, das den Kindern erleichtern würde, mehr über die an ihnen vorgenommenen Behandlungen zu erfahren, und die geltenden Verjährungsfristen und Aufbewahrungsfristen für Gerichtsakten verlängert werden.
Das Leid, das trans- und intergeschlechtlichen Menschen widerfahren ist (Zwangsoperationen, Zwangssterilisationen, Zwangsscheidungen), muss anerkannt und entschädigt werden.
Queere Geflüchtete schützen
Und nicht zuletzt müssen wir der besonderen Situation von queeren Geflüchteten gerecht werden, indem sie EU-weit als „besonders schutzbedürftige“ Gruppe anerkannt und aus den Grenzverfahren herausgenommen werden. Aufnahmeprogrammen für verfolgte LSBTIQ-Personen sollen umgesetzt und auch künftig feste Kontingente sowie die Erteilung humanitärer Visa in dringenden Einzelfällen vorsehen. Schwarz-Rot macht genau das Gegenteil. Die nationale Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD noch über die EU-Vorgaben hinaus verschärft und macht es damit verfolgten queeren Menschen noch vieler schwerer, ihr Recht auf Schutz und Aufnahme durchzusetzen. Zudem hat Schwarz-Rot ein Gesetz verabschiedet, wonach die Bundesregierung so genannte „sichere Herkunftsstaaten“ nun per Verordnung festlegen kann und keine Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates mehr braucht. Die Grüne Bundestagsfraktion sieht darin die Rechte des Parlaments verletzt und hat daher beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht.
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