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Rehabilitierung von in der DDR politisch Verfolgten

  • Die Opfer der SED-Diktatur leiden bis heute an den oft schwerwiegenden Folgen. Es ist daher wichtig, dass die Unterstützung der Betroffenen endlich verbessert wurde.
  • Der nun im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält erhebliche Verbesserungen. Insbesondere die vereinfachte Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden bedeutet eine große Erleichterung für die Opfer politischer Verfolgung in der DDR.
  • Die Opferrenten werden erhöht und an die Rentenentwicklung gekoppelt. Ein bundesweiter Härtefallfonds wird eingerichtet. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen auch mit Blick auf das Jubiläumsjahr 35 Jahre Deutsche Einheit.

Am 30. Januar 2025 hat der Bundestag das Sechste Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Gegenüber dem Gesetzentwurf konnten wir uns in den Beratungen mit SPD, CDU/CSU und FDP auf wichtige Verbesserungen einigen.

Zur Verbesserung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden führen wir eine Vermutungsregelung ein. Bei Gesundheitsschäden wird der Zusammenhang mit schädigenden Ereignissen wie Haft oder Zersetzungsmaßnahmen zukünftig vermutet. Bisher hatten Betroffene oft große Schwierigkeiten, zweifelsfrei nachzuweisen, dass ihre gesundheitlichen Probleme auf die erlebte Repression in der DDR zurückzuführen sind.

Außerdem wird ein Zweitantragsrechts eingeführt für Fälle, die nach alter Rechtslage negativ beschieden wurden, nach neuer Rechtslage aber Aussicht auf Erfolg hätten.

Die Opferrenten werden nicht nur in Zukunft an die allgemeine Rentenerhöhung gekoppelt sein, sie werden zuvor auch einmalig erhöht, um die Inflation der letzten Jahre auszugleichen. Die besondere Zuwendung für Haftopfer (sogenannte Opferrente) nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) steigt damit auf 400 Euro im Monat und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) auf 291 Euro im Monat.

Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR können jetzt eine einmalige Leistung in Höhe von 7.500 Euro beantragen. Zudem können Zersetzungsopfer, die außerhalb der DDR, also etwa in Westdeutschland durch die Stasi verfolgt wurden, können eine Einmalzahlung von 1.500 Euro erhalten.

Mit dem Gesetz schaffen wir einen bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag. Der Härtefallfonds kann nicht nur Gelder aus dem Bundeshaushalt, sondern auch von Dritten erhalten. Das Unternehmen Ikea hat schon angekündigt, sechs Millionen Euro in den Fonds einzuzahlen. Ikea hatte ebenso wie andere Unternehmen aus Westdeutschland und Europa von der Zwangsarbeit durch DDR-Häftlinge profitiert. Es besteht die Hoffnung und die Erwartung, dass sich weitere Unternehmen, die profitiert haben, an dem Fonds beteiligen werden.

Zusätzlich hat der Deutsche Bundestag einen Antrag zu DDR-Dopingopfer mit folgender klaren Handlungsempfehlung für nächsten Deutschen Bundestag beschlossen: Rente für DDR-Dopingopfer. Die Anerkennung von DDR-Dopingopfern im Rahmen der Entschädigung für erlittenes SED-Unrecht bleibt für uns ein wichtiges Anliegen. Ein Anerkennungsgesetz gehört daher auf die Tagesordnung des nächsten Deutschen Bundestages, denn bleibende Schäden benötigen bleibende Hilfen. Die Handlungsempfehlung durch den fraktionsübergreifenden Bundestagsantrag (20/14702) ist dafür ein wichtiges Signal für die kommende Wahlperiode. Ausdrücklich wollen wir die Aufarbeitung der Dopingvergangenheit weiter voranbringen. Dazu muss wissenschaftliche Forschung ausgebaut und die Förderung der Opferberatung durch den Verein Doping-Opfer-Hilfe e.V. bedarfsgerecht fortgeführt werden.

Gesetzentwurf

Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

 

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

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