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Starke Gleichstellungspolitik - jetzt erst recht!
- Eine gerechte Gesellschaft ermöglicht allen Menschen, unabhängig vom Geschlecht, ein selbstbestimmtes Leben.
- Nur wenn Diskriminierung, Sexismus und Frauenfeindlichkeit entschieden bekämpft werden, können Frauen alle Chancen nutzen.
- Gerade weil rückwärtsgewandte Kräfte stärker werden, müssen wir das Erreichte sichern und weiter voranschreiten.
Vor der Wahl am 23. Februar 2025 waren 34,8 Prozent der Mitglieder des Deutschen Bundestages weiblich. Nach der Wahl sind es nur noch 31,2 Prozent. Dem Bundestag werden somit künftig 204 Frauen und 426 Männer angehören. Unsere Fraktion hat mit einem Anteil von 61 Prozent die meisten weiblichen Abgeordneten. Für uns ein echter Grund stolz zu sein, denn gesellschaftlich haben Frauen in vielen Bereichen noch immer nicht die gleichen Chancen wie Männer. Ob gleiche Bezahlung, Selbstbestimmung oder Führungsetagen – es gibt viel aufzuholen. Wir Grüne im Bundestag kämpfen dafür.
Für Frauenrechte
Frauen machen über die Hälfte der Bevölkerung aus, sind aber noch weit von der Hälfte der wirtschaftlichen und politischen Macht entfernt – in Führungspositionen, in Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch in Parlamenten und Kommunalvertretungen. Wir sind daher für Frauenquoten in Aufsichtsräten, in Vorständen von großen Unternehmen und für ein Paritätsgesetz zur Wahl des Bundestags.
Unsere Priorität ist, das Leben für Frauen gerechter und besser zu machen. Das bedeutet, den gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Frauen tragen den Großteil der Sorgearbeit und arbeiten daher oft in Teilzeit, was Aufstieg und Einkommen beeinträchtigt. Wir wollen eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche Betreuung und hochwertige Bildungseinrichtungen.
Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht
Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr in § 218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert, sondern grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden.
Die Istanbul-Konvention ist ein Instrument, das die notwendigen Maßnahmen für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und die Förderung ihrer Rechte festlegt. Diese muss vollständig und vorbehaltlos umgesetzt werden, durch verstärkte Präventionsmaßnahmen, den Ausbau der Täterarbeit, konsequente Strafverfolgung und eine verbesserte Datenerhebung.
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