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Transnationale Listen und Spitzenkandidat*innen bei Europawahlen

  • Mit einem klaren Votum für transnationale Listen und das Spitzenkandidat*innen-Prinzip, lösen die Ampelfraktionen im Bundestag ein Versprechen des Koalitionsvertrags ein.
  • Durch ein gestärktes Europäisches Parlament, dem Herz der europäischen Demokratie, stärken wir den Zusammenhalt und die Gemeinschaft innerhalb der Europäischen Union.
  • Eine angemessene Repräsentanz aller Mitgliedstaaten und die paritätische Besetzung der Wahllisten sind wichtig. Für die Europawahlen 2024 gilt allerdings alleine die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

Mehr europäische Demokratie durch transnationale Listen und Spitzenkandidat*innen

Mit unserer Stellungnahme zum Vorschlag des Europäischen Parlaments vom Mai 2022 zur Reform des Europäischen Wahlrechts setzen wir Grüne im Bundestag gemeinsam mit den übrigen Ampelfraktionen ein deutliches Ausrufezeichen für mehr europäische Demokratie durch ein gestärktes Europäisches Parlament. Wir wollen insbesondere grenzübergreifende, sogenannte transnationale Listen einführen und das Spitzenkandidat*innenprinzip verankern. Damit lösen wir unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Mit der Stellungnahme geben wir unserer Bundesregierung ein starkes Mandat für die Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten im Rat an die Hand mit dem Ziel ab 2029 das europäische Wahlrecht zu modernisieren.

Absenkung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahre

Auch bei weiteren Punkten unterstützen wir das Bestreben des Europäischen Parlaments, das europäische Wahlrecht umfassend zu modernisieren: Angemessene Repräsentanz aller Mitgliedstaaten bei der Verteilung der transnationalen Listenplätze und einheitliche Absenkung des aktiven Wahlrechts bei der Europawahl auf 16 Jahre. Wir Grüne im Bundestag setzen uns auch weiterhin für die paritätische Besetzung der Wahllisten ein. Für die kommenden Europawahlen 2024 ist allerdings alleine die bereits beschlossene Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre relevant.

Chancengleichheit erhalten durch moderate Mindestschwelle

Bei der für große Mitgliedstaaten vorgesehenen Mindestschwelle sprechen wir uns für eine moderatere Bandbreite, zwischen zwei und fünf Prozent, aus, die die Funktionsweise des Europäischen Parlaments als Gesetzgeber ausreichend sichert und gleichzeitig die Chancen für kleinere Parteien erhält. Als einen Zwischenschritt werden wir der 2018 im Rat beschlossenen, aber von Deutschland noch nicht ratifizierten Reform des Direktwahlakts in den kommenden Wochen zustimmen. Dessen Umsetzung in nationales Recht kann aber frühestens mit Wirkung für die Europawahlen 2029 erfolgen, wenn Spanien und Zypern ebenfalls zustimmen und wenn es vorher keine europäische Einigung auf eine modernere Reform gibt.

Unser gemeinsames Ziel bleibt ganz klar ein grundlegend erneuertes europäisches Wahlrecht entlang der Positionen unserer Stellungnahme. Wir wollen die europäische Demokratie weiter stärken, um den Zusammenhalt und unsere Grundrechte in Europa in diesen herausfordernden Zeiten weiter zu stärken.

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