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Geschäftsordnung Bundestag: Wir wollen das Parlament modern und bürgernah!
- Wir wollen eine moderne und bürgernahe Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages als Arbeitsgrundlage für unsere parlamentarische Demokratie.
- Für eine starke Demokratie fordern wir Grüne im Bundestag Regelungen zu transparenten Gesetzgebungsverfahren, die Stärkung der verfassungsrechtlich verankerten parlamentarischen Kontrolle und mehr Sichtbarkeit für Bürger*innenanliegen.
- Der vorgelegte Antrag der Koalition zur „Neufassung“ der Geschäftsordnung lässt diese und andere echte Reformen missen.
Es ist an der Zeit, die in wesentlichen Teilen seit 1980 bestehenden Regelungen der Geschäftsordnung anhand der heutigen parlamentarischen Erfordernisse umfassend zu reformieren und zu modernisieren. Leider hat es die Koalition im Rahmen ihrer „Neufassung“ der Geschäftsordnung versäumt, echte Reformen für eine moderne und bürgernahe Geschäftsordnung umzusetzen oder unseren Reformvorschlägen zuzustimmen.
Legislativer Fußabdruck: Einflussnahme offenlegen
Abgeordnete und Fraktionen im Bundestag sind bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen auf den wertvollen Sachverstand von Expert*innen und gesellschaftlichen Gruppen angewiesen. Leider zeigt sich in der Praxis, dass besonders die Lobbyarbeit von einzelnen, meist finanziell besonders gut ausgestatteten Interessensgruppen oft Erfolg hat. Doch in einer starken Demokratie sollten alle Interessengruppen Gehör finden. Damit sichtbar wird, wer auf welche Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages tatsächlich Einfluss nimmt, fordern wir eine Regelung zur Offenlegung dieser Einflussnahme unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Regelungen zur Mandatsfreiheit (Legislativer Fußabdruck). Dieser Legislative Fußabdruck führt zu Sichtbarkeit der Einflussnahme und gewährleistet damit die Akzeptanz politischer Entscheidungen.
Bürger*innennahe und transparente Debatten
Wir wollen das Parlament als Ort der Debatte stärken. Wir fordern transparentere und interessantere Debatten im Parlament. Ausschüsse sollen grundsätzlich öffentlich tagen, damit die Bürger*innen die Fachdebatten im Ausschuss per Livestream mitverfolgen und Entscheidungen nachvollziehen können. Aktuell tagen lediglich zwei Ausschüsse regelmäßig öffentlich. Weiterhin fordern wir, dass Petitionen an den Bundestag, die in kurzer Zeit über 100.000 Unterzeichnungen erhalten, im Plenum noch während des Verfahrens im Ausschuss debattiert werden können. Damit schaffen wir mehr Sichtbarkeit für Bürger*innenanliegen und stärken damit das in der Verfassung verankerte Petitionsrecht insgesamt.
Parlamentarische Kontrolle stärken
Außerdem halten wir eine Stärkung des Fragewesens von Abgeordneten aufgrund der derzeitigen Antwortpraxis der Bundesregierung für notwendig. Wir fordern ein Beschwerdeverfahren für unzureichende oder verspätete Antworten der Bundesregierung auf die Fragen der Abgeordneten. Indem eine niedrigschwellige, schnelle Klärungsmöglichkeit zu Sicherung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle geschaffen wird, stärken wir den verfassungsrechtlich verankerten Frage- und Informationsanspruch der Abgeordneten.
Änderungsantrag im Ausschuss
Im Rahmen der Ausschussberatungen haben wir uns weiterhin für die Rechte der nationalen Minderheiten im Parlament, für klare Kriterien für die Debattenkultur im Parlament und für die geschlechtergerechte Fassung der Geschäftsordnung stark gemacht. Letzteres ist aus unserer Sicht längst überfällig: auch in der 21. Wahlperiode wird das Amt der Bundestagspräsidentin wieder von einer Frau bekleidet. Das sollte sich auch in der Geschäftsordnung widerspiegeln, die nur einen Präsidenten kennt.
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