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Verbesserungen im Kinderschutz
- Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu verbessern.
- Schlüsselelemente für gelingende Kinderschutzverfahren sind die Beteiligung der Betroffenen, Prävention sowie Qualitätsentwicklung.
- Mit der gesetzlichen Verankerung des Amts der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) schaffen wir bessere Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dort wird es auch einen Betroffenenrat und eine unabhängige Aufarbeitungskommission geben.
Gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, CDU/ CSU und FDP stärken wir Grüne im Bundestag den Kinderschutz weiter. Der Handlungsdruck ist hoch: Tausende von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs werden schon seit Jahren zur Anzeige gebracht; das Dunkelfeld muss weitaus höher geschätzt werden.
Mit der gesetzlichen Verankerung des Amts der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) haben wir bessere Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen geschaffen: Die vereinbarte Berichtspflicht bewirkt, dass das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche regelmäßig Bestandteil der parlamentarischen Debatte wird.
Durch die dauerhafte Einrichtung eines Betroffenenrates haben wir sicher gestellt, dass Menschen beteiligt werden, die sexuelle Gewalt oder Ausbeutung in ihrer Kindheit erlebt haben. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird ihre Arbeit fortsetzen, Bericht erstatten sowie ihre Handlungsempfehlungen in die öffentliche Diskussion einbringen. Auch stellt die UBSKM ein Beratungssystem zur individuellen Aufarbeitung von Gewalterfahrungen bereit, an das sich die Betroffenen wenden können. Im Bereich der Prävention erhält erstmals eine Bundesbehörde die Aufgabe, Präventionsangebote zu entwickeln, um sexuelle Gewalt zu verhindern beziehungsweise früher aufzudecken.
In der letzten Sitzungswoche der letzten Legislaturperiode haben wir das parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) abgeschlossen. Im Verfahren konnten wir noch inhaltliche Verbesserungen erwirken, wie unter anderem die Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Wir unterstützen Forderungen des Bundesrats wie die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen der Akten auf 100 Jahre.
Am 21. März 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
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