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Demokratie fördern und Rechtsextremismus bekämpfen
- Demokratie ist kein Selbstläufer und sie steht von vielen Seiten unter Druck. Der Rechtsextremismus stellt dabei die größte Gefahr dar. Die Bundesregierung unternimmt aber viel zu wenig, um dem entgegenzutreten.
- Zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich auf vielfältige Weise für demokratische Grundhaltungen und Strukturen einsetzen, wollen wir mit einem Demokratiefördergesetz verlässlich finanzieren und sie vor verbalen Hassattacken oder gar tätlichen Angriffen sowie politischer Kriminalisierung schützen.
- Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, alle rechtliche Möglichkeiten zu nutzen, um Verfassungsfeinde aus den Reihen der AfD möglichst aus dem Beamtenstatus zu entfernen. Ebenso fordern wir eine Änderung im Waffengesetz, die klar regelt, dass Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen nicht legal in den Besitz von Waffen gelangen können.
Die pluralistische Demokratie basiert auf dem erklärten Grundkonsens, dass die Würde eines jeden Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen obliegt dem Staat. Doch allzu oft steht unsere Demokratie – sogar im wahrsten Sinne des Wortes – unter Beschuss.
Gefährdungen entgegenwirken
Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Homo- und Transfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind nicht nur in unserer Gesellschaft verbreitet, sondern werden immer wieder auch tabulos und gewalttätig ausgedrückt. Ideologien der Ungleichwertigkeit gefährden das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in einem demokratischen Gemeinwesen.
Allen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken gehört deswegen ebenso zu den grundlegenden Aufgaben des demokratischen Verfassungsstaates wie der Schutz und die Pflege der verfassungsmäßigen Ordnung.
Demokratie braucht Zivilgesellschaft
In diesem Verständnis stellen die Förderung von Demokratie und die Prävention gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit eine Querschnittsaufgabe sämtlicher staatlicher Institutionen dar. In der Praxis zeigt sich, dass das staatliche Handeln hierbei einer dauerhaften Ergänzung durch die kompetente Zivilgesellschaft und bürgerschaftliches Engagement bedarf. Zu einer zukunftsfähigen Demokratie gehört daher die nachhaltige Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Um Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu unterbrechen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, sind kompetente zivilgesellschaftliche Organisationen nötig, die präventiv arbeiten und vor Ort demokratische Gegenangebote ermöglichen.
In ihrer Gesamtheit haben sich diese zivilgesellschaftlichen Projekte seit vielen Jahren bewährt und haben für die demokratische Gesellschaft unverzichtbare Funktionen übernommen. Sie tragen zur Stärkung der politischen Partizipation und Willensbildung sowie des sozialen Zusammenhalts bei, ermöglichen und fördern Empowerment, organisieren Selbsthilfe und Solidarität, bringen innovative und relevante Perspektiven in den politischen Diskurs und bilden trotz aller Widrigkeiten mittlerweile eine nicht mehr wegzudenkende Demokratie-Infrastruktur — diese gilt es zu erhalten, zu schützen und zu stärken.
Klarer gesetzlicher Auftrag
Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir nun einen klaren gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, zur Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, zur Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zur politischen Bildung schaffen. Dabei soll die Projektfinanzierung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten entkoppelt, eine dauerhafte Förderung sichergestellt und auch eine institutionelle Unterstützung ermöglicht werden. Zudem soll die Stärkung überregionaler Strukturen insbesondere der Präventionsnetzwerke, der mobilen Beratungen, der Opferberatungen, der Ausstiegsarbeit, der Antidiskriminierungsberatungsstellen und der digitalen Sozialarbeit festgeschrieben werden. Damit wollen wir die Arbeit der Organisationen verbessern und erleichtern.
Schutz vor Angriffen auf die Zivilgesellschaft
Neben Bestrebungen - auch aus den Reihen demokratischer Parteien - zivilgesellschaftliche Organisationen zu delegitimieren und ihnen die Finanzierung zu entziehen, berichten zivilgesellschaftlich engagierte Menschen zunehmend über verbale Hassattacken oder gar tätliche Angriffe. Das kann der Staat nicht hinnehmen und muss Menschen, die sich für unsere Demokratie engagieren, schützen und stärken.
Alternative zum Grundgesetz
Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus. AfD-Mitglieder im Staatsdienst sind daher eine Gefahr für unsere Demokratie und eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land. Staatliche Institutionen müssen vor rechtsextremistischer Unterwanderung geschützt werden. Der Rechtsstaat gibt uns Mittel, um zu verhindern, dass AfD-Mitglieder mit Waffengewalt ihre rechtsextremistischen Vorstellungen umsetzen können. Deshalb fordern wir, in unserem zweiten Antrag, dass rechtsextremistische AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst entfernt und ihnen Zugänge zu Waffen verwehrt werden und schlagen konkrete Maßnahmen vor, wie das erreicht werden kann. Die schwarz-rote Regierungskoalition verweigert sich allerdings.
Rechtsextremisten konsequent aus dem Staatsdienst entfernen
Beamt*innen stellen eine besonders wichtige Säule unseres Staatswesens dar. Sie sind beamtenrechtlich verpflichtet, jederzeit mit ihrem gesamten Verhalten für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzustehen. Die Verfassungstreue von Mitarbeitenden im Staatsdienst ist eine wesentliche Grundlage für das Vertrauen darin, dass die staatlichen Institutionen ihrer Verpflichtung nachkommen, die Menschenwürde und den demokratischen Rechtsstaat zu achten und zu schützen. Eine Mitgliedschaft von Beamt*innen in einer offen rechtsextremistisch agierenden Partei wie der AfD begründet hingegen den Verdacht, dass die*der Beamt*in nicht für unsere Verfassung einsteht, sondern vielmehr sogar dagegen agiert und möglicherweise für deren Beseitigung eintritt. Dies gilt insbesondere bei Angehörigen der Sicherheitsbehörden oder der Bundeswehr.
Mit der Reform des Bundesdisziplinargesetzes haben wir in der vergangenen Wahlperiode die Möglichkeit geschaffen, Verfassungsfeinde schneller aus dem Dienst zu entfernen, als bisher. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung daher auf, von diesen Möglichkeiten konsequent Gebrauch zu machen und darauf hinzuwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamt*innen oder Soldat*innen bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens die Verfassungstreue überprüft wird. Zudem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, im Rahmen der Innenministerkonferenz, auf ein gleiches Vorgehen mit Blick auf die Landesbeamt*innen hinzuwirken.
Keine legalen Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden
Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzen will, muss sich unter anderem als zuverlässig im Sinne des Waffenrechts erweisen. Wem dies nicht gelingt, dem wird keine Erlaubnis ausgestellt oder in seinem Besitz befindliche Waffen werden entzogen. Das Waffengesetz sieht dabei vor, dass die Personen als unzuverlässig gelten, die sich persönlich verfassungsfeindlich betätigt haben oder einer verfassungsfeindlichen Organisation angehören. Das klingt nach einer klaren Regel und doch entscheiden Behörden und Gerichte mit Blick auf eine AfD-Mitgliedschaft unterschiedlich. Wir halten es für nicht akzeptabel, dass AfD-Mitglieder legal in den Besitz von Waffen gelangen können. Wir fordern, die Bundesregierung daher dazu auf, im Waffengesetz klare Regeln zu schaffen und dem Bundestag vorzulegen. Es muss so geändert werden, dass der begründete Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit genügt, um keine Waffen in die Hände zu bekommen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn jede Waffe in den Händen eines Extremisten ist eine zu viel.
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