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Demokratie schützen: Rechtsextreme entwaffnen, konsequent gegen Verfassungsfeinde

  • Der Rechtsextremismus stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar. Rechtsextremist*innen im öffentlichen Dienst, gerade auch in sicherheitsrelevanten Bereichen, sind eine Bedrohung für die Menschen in diesem Land. Ebenfalls bedrohlich sind AfD-Mitglieder, die Waffen besitzen.
  • Trotzdem unternimmt die Bundesregierung viel zu wenig, um diesen Gefahren für die Demokratie, für das öffentlich Leben und insbesondere für die Menschen, die von der AfD angefeindet werden, entgegenzutreten.
  • Wir fordern die Bundesregierung daher in einem Antrag im Bundestag auf, alle rechtliche Möglichkeiten zu nutzen, um Verfassungsfeinde aus den Reihen der AfD möglichst aus dem Beamtenstatus zu entfernen. Ebenso fordern wir eine Änderung im Waffengesetz, die klar regelt, dass Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen wie der AfD nicht legal in den Besitz von Waffen gelangen können. 

Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus. AfD-Mitglieder im Staatsdienst sind daher eine Gefahr für unsere Demokratie und eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land. Staatliche Institutionen müssen vor rechtsextremistischer Unterwanderung geschützt werden. Der Rechtsstaat gibt uns Mittel, um zu verhindern, dass AfD-Mitglieder mit Waffengewalt ihre rechtsextremistischen Vorstellungen umsetzen können. Deshalb fordern wir, in unserem Antrag „Demokratie schützen: Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“, dass rechtsextremistische AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst entfernt und ihnen Zugänge zu Waffen verwehrt werden und schlagen konkrete Maßnahmen vor, wie das erreicht werden kann. 

Rechtsextremisten konsequent aus dem Staatsdienst entfernen

Beamt*innen stellen eine besonders wichtige Säule unseres Staatswesens dar. Sie sind beamtenrechtlich verpflichtet, jederzeit mit ihrem gesamten Verhalten für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzustehen. Die Verfassungstreue von Mitarbeitenden im Staatsdienst ist eine wesentliche Grundlage für das Vertrauen darin, dass die staatlichen Institutionen ihrer Verpflichtung nachkommen, die Menschenwürde und den demokratischen Rechtsstaat zu achten und zu schützen. Eine Mitgliedschaft von Beamt*innen in einer offen rechtsextremistisch agierenden Partei wie der AfD begründet hingegen den Verdacht, dass die*der Beamt*in nicht für unsere Verfassung einsteht, sondern vielmehr sogar dagegen agiert und möglicherweise für deren Beseitigung eintritt. Dies gilt insbesondere bei Angehörigen der Sicherheitsbehörden oder der Bundeswehr. 

Mit der Reform des Bundesdisziplinargesetzes haben wir in der vergangenen Wahlperiode die Möglichkeit geschaffen, Verfassungsfeinde schneller aus dem Dienst zu entfernen, als bisher. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung daher auf, von diesen Möglichkeiten konsequent Gebrauch zu machen und darauf hinzuwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamt*innen oder Soldat*innen bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens die Verfassungstreue zu überprüfen. Zudem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, im Rahmen der Innenministerkonferenz, auf ein gleiches Vorgehen mit Blick auf die Landesbeamt*innen hinzuwirken.

Keine legalen Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden

Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzen will, muss sich unter anderem als zuverlässig im Sinne des Waffenrechts erweisen. Wem dies nicht gelingt, dem wird keine Erlaubnis ausgestellt oder in seinem Besitz befindliche Waffen werden entzogen. Das Waffengesetz sieht dabei vor, dass die Personen als unzuverlässig gelten, die sich persönlich verfassungsfeindlich betätigt haben oder einer verfassungsfeindlichen Organisation angehören. Das klingt nach einer klaren Regel und doch entscheiden Behörden und Gerichte mit Blick auf eine AfD-Mitgliedschaft unterschiedlich. Wir halten es für nicht akzeptabel, dass AfD-Mitglieder legal in den Besitz von Waffen gelangen können. Wir fordern, die Bundesregierung daher dazu auf, im Waffengesetz klare Regeln zu schaffen nun dem Bundestag vorzulegen. Es muss so geändert werden, dass der begründete Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit genügt, um keine Waffen in die Hände zu bekommen. Hier besteht dingender Handlungsbedarf, denn jede Waffe in den Händen eines Extremisten ist eine zu viel. 

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