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Verfassungsschutz-Gutachten: AfD "gesichert rechtsextremistisch"
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Zuvor war die Partei bereits Verdachtsfall.
- Das Gutachten ist ein klares Signal gegen die Normalisierung der Alternative für Deutschland, gegen die wir Grüne im Bundestag uns seit Jahren stemmen.
- Auch ein Antrag auf ein Partei-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht steht im Raum und sollte zeitnah erfolgen. Für Beamte, die AfD-Mitglieder sind, könnte das Gutachten ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben.
Folge zunehmender Radikalisierung
Die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ kommt nicht überraschend, da die AfD sich seit Jahren kontinuierlich radikalisiert, immer hetzerischer ganze Bevölkerungsgruppen abwertet und mittlerweile in Gänze mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß steht. Im Gutachten heißt es, das Volksverständnis der AfD „zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.“
Die AfD ist eine für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat insgesamt brandgefährliche Partei. Aus der deutschen Geschichte wissen wir, wie schrecklich sich die Verhältnisse entwickeln können, wenn Rechtsextreme, Nationalisten und Demokratiefeinde die parlamentarische Demokratie angreifen und in politische Verantwortung kommen.
Politische Folgen: Keine Normalisierung, keine Zusammenarbeit
Die Hochstufung vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ zieht keine zwingenden verfassungsrechtlichen Folgen nach sich. Die Sicherheitsbehörden sollten die AfD aber weiterhin mit allen rechtsstaatlichen Mitteln beobachten und antidemokratischen Entwicklungen entgegentreten.
Aus politischer Sicht muss die Hochstufung Folgen haben: Wir Grüne im Bundestag stemmen uns seit Jahren gegen die Normalisierung der AfD und die Zusammenarbeit mit ihr. Andere Fraktionen waren in ihrer Haltung zuletzt nicht so klar. Für sie sollte das Gutachten ein Signal sein, keine weitere Normalisierung der AfD zu betreiben. Zurecht hat sich die große Mehrheit der Abgeordneten in demokratischer Wahl dafür entschieden, dass ein Vertreter einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ nicht den Bundestag im Präsidium repräsentieren sollte.
Wer weiterhin eine ‚Normalisierung‘ fordert, verharmlost eine Partei, die unsere Verfassung angreift. Insbesondere die Union mit Friedrich Merz und Jens Spahn muss sich den Gefahren endlich stellen, die von dieser Partei ausgehen, und sich klar positionieren.
Partei-Verbotsverfahren – Ja oder Nein?
Mit der Hochstufung stellt sich auch die Frage nach einem möglichen Partei-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Antrag auf ein solches Verfahren ist aber keine automatische Folge der Hochstufung. Auch wenn die AfD es gerne anders suggeriert: Ein Parteienverbot kann weder von der Regierung noch vom Parlament ergehen. Es kann nur vom Bundesverfassungsgericht, also von der unabhängigen Justiz, ausgesprochen werden.
Ob die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat ein solches Prüfverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen, ist eine politische Entscheidung, bei der auch die Erfolgsaussichten eines Verfahrens eine Rolle spielen. Für diese Erfolgsaussichten ist die Hochstufung ein Indiz, genau wie die täglichen Angriffe der AfD auf Menschenwürde, Verfassungsorgane, Demokratie und Rechtsstaatsprinzip.
Daher fordern wir Grüne im Bundestag eine umgehende Prüfung des BfV-Gutachtens, die Zusammenführung von Informationen auch der Länder und bei entsprechendem Ergebnis die rechtssichere Einleitung eines Verbotsverfahrens. Gleichzeitig setzen wir den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus innerhalb und außerhalb des Parlaments und gegen seine menschenverachtende Ideologie ungemindert fort.
Folgen für Beamten-, Disziplinar- und Waffenrecht
Wir nehmen den gesamten Instrumentenkoffer der wehrhaften Demokratie in den Blick – vom Beamten- und Disziplinarrecht, über das Waffenrecht, aber auch die Parteien- und Stiftungsfinanzierung.
Wer den demokratischen Staat ablehnt oder bekämpft, kann ihm nicht dienen. Beamt*innen müssen jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Doch auch nach der Hochstufung der AfD besteht kein Automatismus der Entfernung aus dem Staatsdienst. Es handelt sich weiterhin um Einzelfallprüfungen. Eine AfD-Mitgliedschaft lässt aber zumindest an der Verfassungstreue von Beamt*innen zweifeln. Das gilt umso mehr, wenn es sich um Personen handelt, die über die bloße Mitgliedschaft hinaus Funktionen, Ämter oder Mandate für eine gesichert rechtsextremistische Partei wahrnehmen.
In der vergangenen Wahlperiode haben wir mit der Reform des Disziplinarrechts die Möglichkeit geschaffen, Verfassungsfeinde schneller als früher aus dem Staatsdienst zu entfernen. Wir erwarten daher, dass die notwendigen Überprüfungen durchgeführt und wenn nötig Konsequenzen gezogen werden. Die Menschen in unserer vielfältigen Gesellschaft müssen darauf vertrauen können, dass sie von staatlicher Verwaltung diskriminierungsfrei behandelt werden und nicht etwa ein ausgrenzendes Volksverständnis Entscheidungen prägt.
Ähnliches gilt für das Waffenrecht. Im Waffengesetz ist geregelt, dass Verfassungsfeinde nicht legal in den Besitz von Waffen kommen dürfen. Waffen in den Händen von Personen mit gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen sind eine sehr reale Gefahr für Menschen in unserem Land. Hier ist es aus unserer Sicht nun geboten, AfD-Mitgliedern die waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen oder zu entziehen. Dazu haben sich die Fraktionen von Union und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag bekannt. Wir werden nachdrücklich darauf drängen, dass das zügig und rechtsstaatlich korrekt umgesetzt wird.
Auch bei der Parteien- und Stiftungsfinanzierung, die ebenfalls vom Bundestag in der vergangenen Wahlperiode reformiert wurde, kommt es nun darauf an, genau hinzuschauen und notwendige Konsequenzen aus der jüngsten Hochstufung der AfD zu ziehen.
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