Wohnen muss bezahlbar sein

Mieten explodieren und Familien finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Die Preise für eine neue Mietwohnung kennen nur eine Richtung – nach oben. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. Wir Grüne im Bundestag wollen das ändern und die Mieten in Schach halten. Dafür legen wir das Faire-Mieten-Gesetz für ein echtes soziales Mietrecht vor. 

Kurz & Knapp: Unsere Kernforderungen für bezahlbares Wohnen

Wir Grüne im Bundestag fordern mit unserem "Faire-Mieten-Gesetz" ein echtes soziales Mietrecht, um explodierende Mieten zu stoppen und Wohnen für alle bezahlbar zu machen. Kernpunkte sind eine entfristete, verbesserte Mietpreisbremse ohne Schlupflöcher, geringere Mieterhöhungen bei Bestandsverträgen und ein wirksamerer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen sowie Mietwucher. So wollen wir das Menschenrecht auf ein sicheres und bezahlbares Zuhause durchsetzen und den sozialen Zusammenhalt stärken.

Um was geht es?

Wohnen ist ein Menschenrecht. Jeder Mensch braucht ein sicheres und bezahlbares Zuhause. Wir wollen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Deshalb setzen wir uns mit unserem Faire-Mieten-Gesetz für folgende Punkte ein.

Unsere Maßnahmen im Überblick

  • Mietpreisbremse entfristen und verbessern: Die Mietpreisbremse soll so lange zur Verfügung stehen, solange sie gebraucht wird. Ausnahmen für Neubauten wollen wir so anpassen, dass nur noch Wohnungen, die tatsächlich im letzten Jahr neu auf den Markt gekommen sind, ausgenommen sind.
  • Schluss mit Tricks bei möblierten Wohnungen: Der Möblierungszuschlag muss transparent im Mietvertrag ausgewiesen und seine Höhe begrenzt werden, um die Umgehung der Mietpreisbremse zu verhindern.
  • Mieterhöhungen bei alten Mietverträgen ausbremsen: Wir wollen die Möglichkeit der Mieterhöhung bei Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 9 Prozent in drei Jahren absenken (Kappungsgrenze).
  • Ortsübliche Vergleichsmiete realistischer gestalten: Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll auf 20 Jahre ausgeweitet werden, um die Mietpreisspirale abzubremsen. Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen sollen qualifizierte Mietspiegel erstellen müssen.
  • Indexmieten brauchen eine Bremse: Indexmieten sollen begrenzt und durch den Index für Nettokaltmieten gedeckelt werden.
  • Mietwucher härter bestrafen: Wir wollen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz praxistauglich machen und die Strafen für Mietwucher erhöhen.
  • Besserer Schutz bei Eigenbedarfskündigungen: Wir wollen den Personenkreis der Berechtigten einschränken, eine Sperrfrist von fünf Jahren nach Eigentümerwechsel einführen, den Eigenbedarf auf mindestens ein Jahr festlegen und die Kündigungsfrist auf mindestens sechs Monate verlängern.
  • Schonfristzahlung ausweiten: Mieter*innen sollen ihre Wohnung auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückständen behalten können, wenn sie die Schulden innerhalb von zwei Monaten begleichen.

Mehr Rechte für Mieter*innen

  • Besserer Schutz bei Eigenbedarfskündigungen: Wir wollen den Personenkreis der Berechtigten einschränken, eine Sperrfrist von fünf Jahren nach Eigentümerwechsel einführen, den Eigenbedarf auf mindestens ein Jahr festlegen und die Kündigungsfrist auf mindestens sechs Monate verlängern.
  • Schonfristzahlung ausweiten: Mieter*innen sollen ihre Wohnung auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückständen behalten können, wenn sie die Schulden innerhalb von zwei Monaten begleichen.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum muss für die neue Bundesregierung vordringliche Priorität haben. Es ist sozialer Sprengstoff, wenn die Menschen aus ihren Wohnquartieren verdrängt werden.
Till Steffen

Warum setzen wir uns dafür ein?

Immer mehr Menschen in Deutschland finden keine Wohnung, die sie sich leisten können. So kostete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags 2024 in Leipzig die Wohnung 14,1 Prozent mehr als 2022, in Berlin waren es sogar 22,2 Prozent und in München über 11 Prozent. Das Problem betrifft längst nicht mehr nur die Großstädte, sondern auch kleinere Städte und ländliche Regionen. Besonders Familien, Alleinerziehende, Senior*innen und Menschen mit wenig Geld haben es schwer. Die Mieten steigen immer weiter und viele Menschen müssen einen Großteil ihres Einkommens für Wohnen ausgeben. Oft bleibt kaum noch Geld für andere wichtige Dinge wie Lebensmittel, Kleidung, Bildung oder Freizeitaktivitäten.

Diese Situation ist ungerecht und gefährdet den sozialen Zusammenhalt. Wenn Menschen sich keine angemessene Wohnung mehr leisten können, hat das Auswirkungen auf ihr gesamtes Leben. Sie leben in ständiger Angst vor Mieterhöhungen und Kündigungen. Kinder haben nicht genug Platz zum Spielen und Lernen. Familien können sich nicht vergrößern, weil sie keine größere Wohnung finden. Ältere Menschen können nicht in die Nähe ihrer Familie ziehen, weil sie sich die Mieten dort nicht leisten können. Dies schränkt die Freiheit der Menschen ein, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Wir wollen, dass alle Menschen in Deutschland ein sicheres und bezahlbares Zuhause haben. Ein Zuhause, in dem sie sich wohlfühlen und entfalten können. Ein Zuhause, das ihnen Sicherheit und Perspektiven gibt. Dafür setzen wir uns ein.

Was die Regierung plant und was daran aus unserer Sicht nicht reicht

Die aktuelle Bundesregierung plant zwar eine Verlängerung der Mietpreisbremse, doch aus unserer Sicht greift das zu kurz. Die Pläne sehen weiterhin großzügige Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten vor, was den überlangen Bremsweg der Mieten nicht stoppt. 

So sollen beispielsweise Wohnungen, die nach 2014 gebaut wurden, weiterhin von der Mietpreisbremse ausgenommen bleiben, obwohl viele davon längst keine Neubauten mehr sind. 

Die Regierung setzt weiterhin stark auf Neubau, um das Wohnungsproblem zu lösen, vernachlässigt dabei aber aus unserer Sicht wichtige Aspekte eines echten sozialen Mietrechts. Es reicht nicht aus, einfach nur die bisherige Mietpreisbremse mit all ihren Schlupflöchern zu verlängern, wie es die Bundesregierung es will. 

Auch eine Absenkung der Mieterhöhungen bei Bestandsmietverträgen (Kappungsgrenze) ist nicht vorgesehen, wodurch die Mieten auch für langjährige Mieter*innen weiter steigen können. 

Ebenso ist eine notwendige Vergrößerung des Betrachtungszeitraums der ortsüblichen Vergleichsmiete, die Mieterhöhungen bei Bestandsmieten bremsen würde, von der Koalition nicht zu erwarten.

Wohnen ist ein Menschenrecht. Doch für immer mehr Menschen in unserem Land wird dieses Recht zum Luxus. Mit diesem Gesetzentwurf zeigen wir Grüne klar, wo unsere Prioritäten liegen und gehen wichtige Schritte, um Mieter*innen zu schützen und ihnen wieder mehr Luft zum Leben zu geben.
Hanna Steinmüller

FAQ zum Faire-Mieten-Gesetz

Warum ist das Gesetz nötig? Viele Menschen in Deutschland merken: Die Mieten steigen – besonders in großen Städten wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. In Köln etwa zahlt man heute über 9 Prozent mehr als letztes Jahr, in Berlin oder München sogar über 11 Prozent. Das Faire-Mieten-Gesetz soll genau hier helfen und Mieterinnen und Mieter besser schützen. Es betrifft vor allem junge Menschen, die von zuhause ausziehen wollen, oder Familien, die mehr Platz brauchen. Viele können sich die höheren Mieten nicht mehr leisten und müssen in zu kleinen oder teuren Wohnungen bleiben.

Was macht die Mietpreisbremse und was wollen wir ändern? Die Mietpreisbremse gilt dort, wo der Wohnungsmarkt so angespannt ist, dass sich normale Menschen keine Wohnung mehr leisten können. Sie besagt, dass bei Neuvermietung die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Wir wollen die Mietpreisbremse entfristen, damit sie dauerhaft zur Verfügung steht. Außerdem sollen Ausnahmen, wie für Wohnungen, die nach 2014 gebaut wurden, angepasst werden: Zukünftig soll die Ausnahme nur noch für Mietwohnungen gelten, die tatsächlich im letzten Jahr neu auf den Markt gekommen sind.

Wo gilt die Mietpreisbremse? Die Bundesländer legen fest, in welchen Kommunen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt und bestimmen damit, dass dort die Mietpreisbremse gilt. Mit der Entfristung der Mietpreisbremse auf Bundesebene schaffen wir zusätzlich Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft und die Länder.

Warum sollen Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen eingeschränkt werden? An vielen Orten haben die Mietpreise ein so hohes Niveau erreicht, dass weitere Steigerungen vielen Mieter*innen existenzielle Schwierigkeiten bereiten können. Für bestehende Mietverhältnisse in angespannten Mietmärkten dürfen nach unserem Gesetzentwurf die Mieten in drei Jahren nur noch um maximal neun Prozent steigen (bisher waren es 15 Prozent). Wir senken also die sogenannte Kappungsgrenze.

Was unternehmen wir noch, um Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen zu dämpfen? Um die Mietpreise zu dämpfen, wollen wir den Zeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf 20 Jahre ausweiten. Indem mehr ältere und billigere Mietverträge einfließen, wird die Mietpreisspirale gebremst und eine realistischere Einschätzung der Mietpreise ermöglicht. Zusätzlich sollen Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen verpflichtet werden, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen, die auf einer breiten Datenbasis beruhen.

Verhindert der Gesetzentwurf Neubau? Nein. Die aktuell sinkenden Bauanträge sind auf hohe Kosten für Material, Personal und Finanzierung zurückzuführen. Eine DIW-Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat sogar Indizien für positive Effekte der Mietpreisbremse auf die Zahl neuer, zum Bau genehmigter Wohnungen ergeben. Wir wollen die Ausnahme von der Mietpreisbremse für Neubauten auf Wohnungen beschränken, die im letzten Jahr neu auf den Markt gekommen sind. Eine Ausweitung auf gerade erst fertiggestellte Neubauten wäre kontraproduktiv.

Warum sollen Eigenbedarfskündigungen eingeschränkt werden? Eigenbedarfskündigungen dienen oft dazu, Mieter*innen mit günstigen Altverträgen loszuwerden oder als "Retourkutsche". Wir wollen sie auf ihren Kern zurückführen: für den Fall, dass Vermieter*innen die Wohnung tatsächlich für sich oder nahe Angehörige (Verwandte ersten Grades, Geschwister, Ehegatten/Lebenspartner und deren Kinder) benötigen. Der Eigenbedarf muss mindestens für ein Jahr bestehen. Zusätzlich führen wir eine Sperrfrist von fünf Jahren für Eigenbedarfskündigungen nach Eigentümerwechsel und eine Verlängerung der Kündigungsfrist auf sechs Monate ein.

Warum soll es neue Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen geben? Oft werden möblierte Wohnungen zu überhöhten Preisen vermietet, um die Mietpreisbremse zu umgehen, da der Möblierungszuschlag bisher nicht klar geregelt ist. Wir wollen, dass dieser Zuschlag transparent ausgewiesen und seine Höhe begrenzt wird. Ein altes Sofa reicht dann nicht mehr, um die Mietpreisbremse zu umgehen.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse? Bisher besteht ein Anreiz für Vermieter*innen, gegen die Mietpreisbremse zu verstoßen. Wir wollen das ändern: Den Aufschlag von 10 Prozent auf die ortsübliche Vergleichsmiete sollen nur Vermieter*innen verlangen dürfen, die sich rechtmäßig verhalten. Bei einem Verstoß bekommen Vermieter*innen nur noch die (niedrigere) ortsübliche Vergleichsmiete.

Warum werden Indexmietverträge gedeckelt? Indexmieten, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, sind in Zeiten hoher Inflation stark gestiegen. Um zu verhindern, dass sie zum Standard in angespannten Märkten werden, schlagen wir vor, Indexmieten zu begrenzen und an den Index für Nettokaltmieten zu koppeln.

Warum soll der Mietwucherparagraph geändert werden? Die bisherige Regelung war praxisuntauglich. Zukünftig soll es für eine Verurteilung wegen Mietwuchers ausreichen, dass eine überhöhte Miete vorliegt – der Nachweis, dass Vermieter*innen die Notlage der Mieter*innen ausnutzen, entfällt. Die Strafen für Mietwucher sollen auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden.

Warum wird die Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung ausgeweitet? Bisher konnten Mieter*innen eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden durch Nachzahlung abwenden, nicht aber eine ordentliche Kündigung. Wir wollen, dass Mieter*innen auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückständen ihre Wohnung behalten können, wenn sie die gesamten Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Kündigung bezahlen. So schützen wir vor Wohnungslosigkeit.

Wofür wir noch stehen

Auf einem Schreibtisch liegen mehrere Euro-Scheine, im Vordergrund ist verschwommen ein Taschenrechner zu sehen.

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Mehrere Kühe stehen auf einer Weide, zwei Kühe blicken in die Kamera, im Hintergrund geht die Sonne unter.

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