Erben einfacher und gerechter gestalten
Veranstaltungsdetails
Über die Veranstaltung
Eine im März veröffentlichte Umfrage unter Rechtspfleger*innen, Notar*innen, Rechtsanwält*innen und Richter*innen belegt den Reformbedarf im Zuständigkeitsbereich der Nachlassgerichte: Immer länger werden die Bearbeitungszeiten, immer lauter die Forderung nach mehr Personal und immer höher die Summen auf den sogenannten nachrichtenlosen Konten. Schon in der Vergangenheit gab es Vorschläge, um einen effizienteren Verfahrensablauf zu gewährleisten. Weiterhin ist nicht nur die Digitalisierung der Justiz, sondern auch das Pflichtteilsrecht eine dringende Frage der Zeitgemäßheit des Erbrechts. Hieran schließt sich auch die Problematik von langwierigen und konfliktträchtigen Erbengemeinschaften an, welche im Zweifel zum jahrzehntelangen Leerstand und Verfall von Immobilien führt. Letztlich müssen vor allem die Fälle von der einfachen Vererbung des kleinen Hauses der Oma schnell und unkompliziert bearbeitet werden können und nicht nur die Übertragung des milliardenschweren Betriebes, welche mithilfe teurer privater Rechtshilfe für die, die sich solche leisten können, im Vorhinein schon glattgezogen werden konnte.
Anschließend stellt sich bekanntermaßen die Frage nach der Erbschaftsteuer. Nach mehreren Reformen, die nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit von erbschaftsteuerrechtlichen Normen notwendig geworden waren, sind zurzeit erneut Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Dringlich macht eine Auseinandersetzung mit der Erbschaftsteuer noch viel mehr die Betrachtung unseres Steuersystems unter Gesichtspunkten hoher Vermögens- und Chancenungleichheit. Die reichsten 1 Prozent in Deutschland haben insgesamt mehr Vermögen als 90 Prozent der restlichen Menschen. In fast keinem anderen Land der EU ist die Vermögenskonzentration so krass ausgeprägt. Mit unseren Expert*innen und Gästen wollen wir über die Erbschafsteuer als Instrument, was diesem Trend entgegenwirken kann, sprechen und die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Perspektiven auf eklatante Ausnahmen und Gerechtigkeitslücken, großzügige Freibeträge und die verbreitete, aber unberechtigte Sorge um „Omas Häuschen“ diskutieren.
Die Veranstaltung findet auch online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis
Veranstalter
FB 3-Koordinationsbüro (Demokratie und vielfältige Gesellschaft)
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
TEL 030/227 58900
E-Mail: fachbereich3@gruene-bundestag.de
Programm
Begrüßung und politische Einführung
Katharina Beck MdB
Sprecherin für Finanzpolitik und Berichterstatterin für Erbschaftsteuer
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
Dr. Till Steffen MdB
Berichterstatter für Erbrecht
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
Panel: Vom Erbfall bis zum Erbschein – wie können Verfahren in Nachlasssachen schneller, bürger*innenfreundlicher und zeitgemäßer werden?
Prof. Dr. iur. Christiane von Bary
Lehrstuhl für Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Juristische Fakultät Universität Zürich
Dr. Guido Christensen
Präsident des Amtsgerichts Hamburg
N. N.
Deutscher Anwaltverein
Moderation: Dr. Till Steffen MdB
Pause
Panel: Wer erbt, wer zahlt? Perspektiven auf Freibeträge, Gerechtigkeitslücken und Reformbedarf der Erbschaftsteuer
Julia Jirmann
Referentin für Steuerrecht und Steuerpolitik
Netzwerk Steuergerechtigkeit
Prof. Dr. Florian Meinel
Professor für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht
Georg-August-Universität Göttingen
Moderation: Katharina Beck MdB
Schlusswort und Ausblick
Dr. Till Steffen MdB
Katharina Beck MdB
Ende der Veranstaltung