Nur Ja heißt Ja – warum wir eine Reform des Sexualstrafrechts brauchen

Hybrides Fachgespräch

Veranstaltungsdetails

18:30 - 20:00 Uhr
Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.300 Konrad-Adenauer-Str. 1 10557 Berlin
Zur Anmeldung
bis

Über die Veranstaltung

„Nur Ja heißt Ja“: Fachgespräch zum Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht

  • Seit 10 Jahren gilt „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht – doch noch immer bestehen Schutzlücken und Rechtsunsicherheiten.
  • „Ja heißt Ja“ schafft Klarheit: Entscheidend ist die ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten.
  • Bereits 15 europäische Länder, zuletzt Norwegen und Frankreich, regeln ihr Sexualstrafrecht eindeutig zustimmungsbasiert 

Gewalt gegen Frauen ist leider weiterhin allgegenwärtig. Fälle wie Gisèle Pelicot oder die „Epstein Files“ zeigen, wie tief verwurzelt das systemische Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch und der Ausbeutung von Frauen ist. Auch in Deutschland ist die Situation alarmierend: Das Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024 zeigt, dass die erfasste Gewalt gegen Frauen weiter zunimmt – und die Dunkelziffer ist erschreckend hoch, denn ganz überwiegend wird gar nicht erst Anzeige erstattet. 

Angesichts dieser Entwicklungen rückt die Frage nach konsequenten und umfassenden Schutzmaßnahmen für Betroffene in den Fokus. Beim Fachgespräch „Nur Ja heißt Ja“ erläuterten Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner und Lisa Schmidt vom Deutschen Juristinnenbund(djb) sowie Victoria Heßeler, Strafrechtsanwältin mit Schwerpunkt Opfervertretung, wie das deutsche Sexualstrafrecht reformiert werden könnte, um die Selbstbestimmung von Betroffenen wirksam zu stärken. Das Fachgespräch wurde von Dr. Lena Gumnior MdB, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, gemeinsam mit Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Frauenpolitik, moderiert. In ihrer Begrüßung unterstrich zudem die Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann MdB die besondere Bedeutung des Themas.

Die letzte große Reform des Sexualstrafrechts liegt nun zehn Jahre zurück: Seit 2016 gilt in Deutschland der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘. Entscheidend für die Strafbarkeit ist, dass der entgegenstehende Wille der betroffenen Person klar zum Ausdruck kommt. Diese Reform war ein Meilenstein für den Schutz sexueller Selbstbestimmung. 

Nach zehn Jahren zeigt sich: Das Prinzip stößt dort an seine Grenzen, wo Frauen aus Angst, Schock oder Überforderung kein „Nein“ äußern können. In der Praxis bleiben erhebliche Schutzlücken bestehen, berichtet Rechtsanwältin Victoria Heßeler. Eine weitere schwerwiegende Konsequenz: Die oft geringen Erfolgsaussichten aus Sicht der Opfer führen dazu, dass wenige Fälle überhaupt angezeigt werden. Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner schilderte, dass die „Nein heißt Nein“-Regel gerade bei ambivalentem Verhalten von Betroffenen häufig nicht greift und viele Fälle unzureichend erfasst bleiben – eine Entwicklung, die sich leider auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspiegelt.

Das „Ja heißt Ja“-Prinzip kehrt diesen Ansatz um: Strafbar wäre jede sexuelle Handlung, der nicht klar und eindeutig zugestimmt wurde. So könnten auch Situationen erfasst werden, in denen Betroffene zunächst nicht aktiv widersprechen oder eine anfängliche Zustimmung später zurückziehen. Für die Opfer ist der Perspektivwechsel entscheidend, erklärte Lisa Schmidt. Rechtlich wird ihnen keine Mitschuld mehr zugeschrieben, auch wenn Beweisschwierigkeiten bestehen bleiben. Der Fokus liegt klar auf dem Täter, nicht auf dem Verhalten der Betroffenen.

Die Diskussion mit knapp 200 Teilnehmer*innen machte eins klar: „Ja heißt Ja“ stärkt die sexuelle Selbstbestimmung und sendet ein klares Signal zur Prävention sexualisierter Gewalt. Bereits 15 europäische Länder wie Schweden, Spanien und zuletzt Frankreich und Norwegen haben ein konsensbasiertes Strafrecht eingeführt. Auch in Deutschland ist es 10 Jahre nach der letzten großen Reform nun Zeit für diesen weiteren Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht.

 

  • Veranstalter
    FB 3-Koordinationsbüro (Demokratie, Freiheit und vielfältige Gesellschaft)
    Platz der Republik 1, 11011 Berlin
    TEL 030/227 58900
    fachbereich3@gruene-bundestag.de

Programm

Begrüßung

Britta Haßelmann MdB
Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

18:30 Uhr

Panel: Nur-Ja-heißt-Ja

Lisa Schmidt
Deutscher Juristinnenbund

Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner
Deutscher Juristinnenbund

Victoria Heßeler
Strafrechtsanwältin "Opfervertretung"

Moderation

Dr. Lena Gumnior MdB
Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ulle Schauws MdB 
Sprecherin für Frauenpolitik
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
 

 

18:40 Uhr

Offene Diskussionsrunde mit den Expert*innen

Lisa Schmidt
Prof. Dr. Dana Valentiner
Victoria Heßeler

Moderation: 
Dr. Lena Gumnior MdB
Ulle Schauws MdB

19:20 Uhr

Ende der Veranstaltung

20:00 Uhr

Mit dabei aus der Fraktion

Dr. Lena Gumnior
 
Ulle Schauws
 

Sprecherin für Frauenpolitik

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