Rede von Dr. Manuela Rottmann Schutzimpfung gegen das Coronavirus

Zur Darstellung dieses Videos speichert Youtube Daten in einem Cookie und verarbeitet auch Nutzungsdaten außerhalb der EU. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

29.01.2021

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns mit der FDP-Fraktion und – da teile ich Ihre Wahrnehmung der Anhörung – mit allen Sachverständigen einig, dass die derzeitige Impfverordnung über keine gesetzliche Grundlage verfügt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Es geht hier nicht um Gesetz oder Verordnung. Jede Verordnung braucht eine gesetzliche Grundlage, und an der fehlt es.

(Alexander Krauß [CDU/CSU]: Bevölkerungsschutzgesetz!)

Und solange der Impfstoff knapp ist, birgt seine Verteilung natürlich Konfliktpotenzial. Ja, es gibt bereits Klagen auf Impfungen und gegen diese Verordnung, und jedes Verwaltungsgericht in Deutschland kann diese Verordnung außer Kraft setzen. Es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, solche wesentlichen Fragen zu entscheiden und vermeidbare Konflikte nicht den Kommunen oder den Gerichten vor die Tür zu kehren, erst recht nicht, wenn es um eine so zentrale Frage wie die Impfung gegen Covid-19 geht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Und ich verstehe nicht, warum die Koalition dieses völlig unnötige Risiko eingeht.

Dass der Impfstoff nicht EU-weit oder, wie es eigentlich nötig wäre, weltweit sofort verfügbar ist, kurz nach der Zulassung, ich finde, das muss jedem vernünftigen Menschen vorher klar gewesen sein. Aber Sie riskieren in dieser schwierigen Situation nun auch noch, dass Ihnen die Regelungen für die Verteilung gekippt werden. Wenn das passiert, dann tragen Sie allein, Sie von Union und SPD, dafür die Verantwortung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Der Gesetzentwurf der FDP zeigt aber auch die Schwierigkeit, in einer extrem dynamischen Lage gesetzlich bestimmte Regelungen zu fassen. Wir finden, es ist Ihnen nicht gut gelungen, das richtige Maß an gesetzgeberischer Bestimmtheit und nötiger Flexibilität zu treffen. Auf der einen Seite gibt es da den § 3, der geradezu detailversessen die Impfreihenfolge durchregulieren will. Auf der anderen Seite erteilen Sie dann aber in § 6 eine Verordnungsermächtigung, die diese detaillierte Regelung in § 3 wieder völlig zur Disposition stellt.

(Zuruf der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])

Ich finde, die Verordnungsermächtigung der FDP ähnelt damit – mit Ausnahme der Beteiligung des Bundestags – sehr stark den anderen Ermächtigungen in § 5 Infektionsschutzgesetz, an deren Bestimmtheit wir höchste verfassungsrechtliche Zweifel haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen seit gestern, dass der AstraZeneca-Impfstoff nur eine Zulassung für Erwachsene unter 65 Jahren erhalten wird. Das heißt, dass die in Ihrem Gesetz durchformulierte Reihenfolge in § 3 eigentlich schon wieder hinfällig ist. Deswegen finden wir, mit Ihrem Entwurf ist gegenüber dem Status quo zu wenig gewonnen. Dennoch: Die FDP hat sich Verdienste erworben, weil sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Wir haben einen anderen Vorschlag eingebracht. Wir wollen zum Beispiel die Belange von Menschen mit Behinderung stärker einbeziehen sowie die Belange der übrigen Gruppen und die Perspektive der Antidiskriminierungsstelle mit berücksichtigen. Wir wollen, dass die Impfung von pflegenden Angehörigen höher gewichtet wird als bisher, um diesen zu ersparen, dass sie monatelang in die Selbstisolation müssen. Wir schlagen aber vor, dass wir zur Impfreihenfolge nach den groben gesetzlichen Maßgaben, die wir machen, auf den Verordnungsweg verweisen, schreiben allerdings auch eine Beteiligung von Bundestag und Bundesrat fest. Wir glauben, wir genügen so den Anforderungen von Artikel 80 Grundgesetz.

Wir bitten daher alle um Zustimmung zu unserem Antrag. Es ist auch in Ihrem Interesse, im Interesse der Koalition.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Manuela Rottmann. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Erwin Rüddel.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)