Schwangerschaftsabbrüche

Wir wollen Gehsteigbelästigung verhindern

Eine Frauen wehrt mit einer Hand ein Gegenüber ab
Am 10. April 2024 findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs gegen Gehsteigbelästigung im Bundestag statt. Damit sollen ratsuchende Schwangere und das Fachpersonal von Beratungsstellen besser vor Belästigungen geschützt werden. mauritius images / Westend61 / Kiko Jimenez
09.04.2024
  • Schwangere, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, befinden sich meist in einer schwierigen Situation.
  • Beratungsstellen und Kommunen berichten, dass Abtreibungsgegner*innen vermehrt den Zugang zu der Beratung blockieren sowie Schwangere und Angestellte einschüchtern.
  • Wir wollen ratsuchende Schwangere und das Fachpersonal von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, besser vor dieser sogenannten Gehsteigbelästigung schützen.

Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft ist eine sehr persönliche, selbstbestimmte Entscheidung. Vor einer möglichen Abtreibung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung Pflicht. Betroffene Frauen befinden sich in einer emotional angespannten Situation und sollten sich in Ruhe, in einem geschützten Raum bewegen können. Beratungsstellen berichten, dass es vor ihren Einrichtungen – aber auch vor Arztpraxen – vermehrt zu Belästigungen durch Abtreibungsgegner*innen kommt. Das ist nicht hinnehmbar.

Wir wollen Schwangere in ihrer selbstbestimmten Entscheidung über ihre Schwangerschaft stärken. Schwangere, die eine Beratungsstelle aufsuchen, sollen nicht unter Druck gesetzt werden können.

Denise Loop Obfrau im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend

Deshalb hat das Bundeskabinett am 24. Januar 2024 eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Am 10. April 2024 findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag statt.

Zentrale Punkte des Gesetzentwurfs:

  • Die Länder müssen einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sichern.
  • Es ist künftig untersagt, Schwangere vor Beratungsstellen oder Arztpraxen einzuschüchtern, zu bedrängen oder am Betreten zu hindern.
  • Das Beratungspersonal und Ärzt*innen werden für die ungestörte Ausübung ihrer Tätigkeit geschützt.
  • Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen geahndet werden können.

„Wir wollen Orte, an die Menschen zu so einer privaten und wichtigen Entscheidung, wie dem Abbruch einer Schwangerschaft gehen müssen, zukünftig besser schützen.“ 

Canan Bayram Obfrau des Rechtsausschusses

Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf nun in den zuständigen Ausschüssen beraten.