Infektionsschutz

Vorausschauend auf den Herbst vorbereitet

Älteres Paar geht mit Masken spazieren.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gehen wir gut gerüstet in den Herbst und den Winter. iStock / yacobchuk
08.09.2022
  • Die bisherigen Schutzmaßnahmeng zur Eindämmung des Coronavirus  laufen am 23. September 2022 aus, die Pandemie ist aber noch nicht vorbei.
  • Deshalb hat sich die Ampelkoalition auf ein Maßnahmenpaket verständigt, das nun vom Bundestag beschlossen wurde und mit dem die Bevölkerung und insbesondere vulnerable Gruppen geschützt werden können.
  • Mit einem bundesweit einheitlichen Basisschutz und wirksamen Handlungsmöglichkeiten für die Länder schaffen wir ein verlässliches Instrumentarium für Herbst und Winter.

Niemand weiß aktuell, wie sich das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitswesens im Herbst und im Winter entwickeln werden. Impfstoffe, antivirale Medikamente sowie ein neues Infektionsschutzgesetz geben Anlass zur Optimismus, dass die Pandemie in den kommenden Monaten gut gemeistert werden kann. Anders als die Vorgängerregierung handeln SPD, Grüne und FDP dabei rechtzeitig und vorausschauend.

Schutzmaßnahmen für Herbst und Winter

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz schaffen wir als ersten Baustein einen bundesweit einheitlichen Basisschutz für die besonders vulnerablen Menschen – vor allem im Gesundheitswesen und in der Pflege. Jeder, der ein Krankenhaus, eine Pflegeeinrichtung oder eine Arztpraxis betritt, muss eine Maske tragen. Das dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern vor allem auch dem Schutz der Menschen, die besonders gefährdet sind: den älteren Patientinnen und Patienten und denen mit Vorerkrankungen.

Zweiter Baustein dieses Gesetzes sind flexible Möglichkeiten der Länder für ergänzende Schutzmaßnahmen. Dazu gehört unter anderem eine Maskenpflicht im ÖPNV sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. In Kultur- und Veranstaltungseinrichtungen und in der Gastronomie genügt statt einer Maske auch ein Test.

Der dritte Baustein enthält die die Möglichkeit für die Länder, im Falle einer erneuten Überlastung des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastrukturen weitergehende Maßnahmen anzuordnen. Um diese Situation festzustellen, ist ein Beschluss des Landesparlaments nötig. In einem solchen Fall können die Länder insbesondere die Maskenpflicht ausweiten, für bestimmte Einrichtungen Hygienekonzepte vorgeben oder Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen festlegen.

Schutzschirm für Eltern und pflegende Angehörige

Außerdem wird mit diesem Gesetz der Anspruch von Eltern auf zusätzliche Kinderkrankentage bis Ende 2023 verlängert. Auch der bisherige Schutzschirm für pflegende Angehörige wird weiter gelten. Es ist zudem gelungen, einen Pandemieradar mit weiteren Daten zur Belastung der Krankenhäuser zu etablieren. So entsteht neben den Infektionsgeschehen ein genaueres Bild, wie die Kapazitäten der Krankenhäuser aktuell ausgelastet sind.