Klimaziele

Klimaschutz – fit für die Ziele bis 2040

Plakat mit der Aufschrift "Make love not CO2" wird hochgehalten
Die Koalition novelliert das Klimaschutzgesetz. Statt Ressortverantwortlichkeiten gibt es eine Gesamtverantwortung der Bundesregierung. Statt rückwirkender Betrachtung gibt es jetzt eine vorausschauende. Der Anwendungszeitraum der Gesetzesmechanismen wird bis 2040 verlängert. unsplash / Markus Spiske
19.04.2024
  • Nach monatelangen intensiven Beratungen geht die Novelle des Klimaschutzgesetzes auf die Zielgerade. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einen Entwurf geeinigt, der nächste Woche im Bundestag beraten und beschlossen werden soll
  • Statt Ressortverantwortlichkeiten gibt es jetzt eine Verantwortung der gesamten Bundesregierung. Statt rückwirkender Betrachtung gibt es jetzt eine vorausschauende Überprüfung, ob die Klimaziele erreicht werden.
  • Ziel ist es weiterhin, die CO2-Lücke zu schließen. Endgültig. Dafür haben wir die Anwendungsmechanismen des Gesetzes bis 2040 erweitert. 

Das Klimaschutzgesetz wurde 2019 verabschiedet, nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts wurden die Ziele im Gesetz 2021 noch einmal angehoben. Es ist ein zentraler Eckpunkt der Klimapolitik, denn in ihm werden konkrete Ziele für die Reduktion unserer Treibhausgasemissionen bis hin zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 verbindlich festgeschrieben.

Noch nicht am Ziel

Es gibt Erfolge, mit denen wir Grüne viel für den Klimaschutz erreicht haben und die Klimaschutzlücke deutlich verringen konnten: Die Erneuerbaren Energien boomen, über die Hälfte des Stroms ist schon erneuerbar und mit dem Solarpaket haben wir ein weiteres Beschleunigungspaket für Solar und Wind beschlossen. Der Umstieg auf erneuerbare Wärme ist beschlossene Sache; der Schienenausbau wird vorangebracht und über die LKW-Maut klimagerecht querfinanziert. Das gibt Rückenwind für viele Akteure vor Ort, die sich seit Langem für die Energiewende stark machen und bisher von langwierigen Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren ausgebremst wurden.

Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass der bisherige Mechanismus des Klimaschutzgesetzes kein Garant für Fortschritt in allen Sektoren war. Das sehen wir etwa im Verkehrssektor, in dem die Klimaziele in den vergangenen Jahren wiederholt verfehlt wurden. Die vom Klimaschutzgesetz vorgeschriebenen Sofortprogramme zur Nachsteuerung sind vom Expertenrat für Klimafragen als unzureichend und damit nicht gesetzeskonform eingestuft worden.

Auftrag aus dem Koalitionsvertrag

Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Koalitionspartner vereinbart, dass die Bundesregierung eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorlegt. Diese sieht vor, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden soll. Das wird durchaus kritisch diskutiert, könnten einzelne Sektoren, wie etwa der Verkehrs- oder der Gebäudebereich sich hinter den Erfolgen des Erneuerbaren-Ausbaus verstecken und dringend nötige Klimaschutzmaßnahmen auf die lange Bank schieben. Wir haben durchgesetzt, dass auch die Sektorziele weiterhin jedes Jahr überprüft werden und damit sichtbar wird, wer Klimaschutz macht und wer noch mehr tun muss.

Es wird weiterhin sehr deutlich zu sehen sein, welche Bereiche zu viele Emissionen ausstoßen. Und genau diese müssen zuallererst Maßnahmen aus ihren Ressorts benennen, wenn Deutschland seine Gesamtziele reißt. Um die Ziele tatsächlich erreichen zu können, sitzen also alle in einem Boot. Denn faktisch gibt es wenig Spielraum, dass ein Sektor die Emissionen aus anderen Sektoren kompensieren kann. Daher muss sich jeder einzelne Sektor der Verantwortung stellen. Volker Wissing kann sich nicht an Robert Habecks Haaren aus dem Sumpf ziehen, wenn der Verkehr die Klimaziele nicht erreicht. Zudem müssen die Ziele nicht erst im Vorjahr verfehlt worden sein, damit der Nachsteuerungsmechanismus greift. Künftig reichen zwei negative Projektionen für die Zielerreichung.

Mechanismus zum Erreichen des Klimaziels 2040 festgelegt

Was wegfällt, ist die Nachsteuerungsverpflichtung für einen einzelnen Sektor (etwa Verkehr), wenn zwar nicht das Gesamtziel an zwei aufeinanderfolgenden Jahren verfehlt wird, sondern nur in diesem Sektor. Dafür ist es uns gelungen, verbindliche Nachsteuerung durch Klimaschutzmaßnahmen für den Zeitraum 2030 bis 2040 zusätzlich zu verankern. Damit wird das Erreichen der Klimaziele 2040 abgesichert. Vor allem dank des guten Ausbaus der Erneuerbaren ist Deutschland zwar erstmals auf dem Weg, die Ziele 2030 (65 Prozent CO2 Einsparung) zu erreichen. Um dann in den zehn Folgejahren bis 2040 auf ganze 88 Prozent CO2 Einsparung zu kommen, braucht es aber noch weit mehr Maßnahmen, besonders im Verkehrsbereich, die frühzeitig auf den Weg gebracht werden müssen. Schon 2026 muss die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm vorlegen, das Maßnahmen beschreibt, um nicht nur 2030, sondern auch die Klimaziele für 2040 zu erreichen. Die Nachsteuerung für das 2030- und das 2040-Ziel wird im jetzigen Klimaschutzgesetz-Update verbindlich festgeschrieben und damit einklagbar. Das ist ein zentraler Baustein, der auf Deutschlands Weg zur Klimaneutralität noch fehlte. 

Aus unserer Sicht ist es entscheidend, wie wir als Bundesrepublik insgesamt und gemeinsam die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele verbindlich erreichen. Das ist mit der Reform des Klimaschutzgesetzes sichergestellt.